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D

ie Firma stellt ein Smartphone oder

einen Dienst-Laptop. Im Gegenzug

wird automatisch dauernde Erreich-

barkeit vorausgesetzt. „So nicht“, warnt AK

Arbeitsrechtsexperte Alexander Tomanek.

Wenn die ArbeitgeberIn eine Erreichbar-

keit in der Freizeit wünscht, gilt das als

Rufbereitschaft. Die muss klar definiert

sein. Und sie muss auch als Rufbereit-

schaft bezahlt werden.

Denn Rufbereitschaft heißt:

Sie müs-

sen erreichbar sein und immer mit einem

Anruf, eventuell auch einem Arbeitseinsatz

rechnen. „Rufbereitschaft gilt nicht als Ar-

beitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Aber sie muss auch in ihrem zeitlichen

Ausmaß klar definiert sein. Nur dann kann

sie auch fair abgerechnet und bezahlt wer-

den“, so Tomanek.

Das Entgelt

für die Rufbereitschaft ist

meist etwas geringer als für eine Arbeits-

stunde. Oft wird dies in den Kollektivver-

trägen geregelt. Wenn es keine Regelun-

gen im Kollektivvertrag gibt, kann eine

Rufbereitschaft zwischen den Beschäftig-

ten und der Firma frei vereinbart werden.

Wir raten dazu, sowohl das Entgelt als

auch die Zeiten der Rufbereitschaft schrift-

lich klar zu regeln.

Es geht dabei langfristig

zudem um

Ihre Gesundheit: Ständige Rufbereitschaft

Job und Freizeit trennen

E-Mails checken im Urlaub, Dienstanruf am Wochenende?

Beschäftigte müssen nicht automatisch immer erreichbar sein.

Rufbereitschaft muss bezahlt werden

sorgt auch dafür, dass die Erholung fehlt,

die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeit-

nehmer braucht: Wer nie wirklich abschal-

ten kann, kommt auf Dauer nicht zur Ruhe.

Das kann langfristig krank machen. Es ist

kein Zufall: Gerade seit Smartphone und

Co. für viele zur Firmenausstattung gehö-

ren, steigt die Zahl der stressbedingten

psychischen Erkrankungen. Deshalb ach-

ten Sie auf eine zeitliche Eingrenzung.

Wenn etwa ab 20 Uhr bis zum anderen

Morgen um acht Uhr eine Erreichbarkeit

nicht notwendig ist, sollte das klar festge-

halten sein. Auch die Firma muss daran ein

Interesse haben: Nur wer gut erholt zur

Arbeit kommt, kann dort seine volle Kraft

einsetzen.

Foto: picturedesk.com / Westend61 / zerocreatives

Ihr Bruttonettorechner

unter

bruttonetto.arbeiterkammer.at

– QR-Code fürs Smartphone rechts

Versicherung bei Mini-Jobs

Immer mehr Menschen verdienen sich mit Minijobs etwas hinzu.

Entscheidend bei

Minijobs ist der Monatsverdienst. Wer im Jahr 2014 unter 395,31 Euro brutto verdient hat, liegt

unter der so genannten Geringfügigkeitsgrenze und muss keine Sozialversicherung bezahlen.

Wenn Sie auch nur einen Monat lang

mehr als 395,31 Euro brutto im Monat verdient

haben, müssen Sie für diesen Monat Sozialversicherung bezahlen.

Auch wenn Sie mehrere Jobs nebeneinander haben, gilt die Geringfügigkeitsgrenze von

395,31 Euro brutto für alle zusammen.

Wenn Sie neben einem Dienstverhältnis,

für das sie Lohnsteuern und Sozialversiche-

rung zahlen, noch mit einem Minijob etwas dazuverdienen, müssen Sie für den Zuverdienst

Sozialversicherung bezahlen.

Was Sie genau zahlen müssen,

meldet Ihnen die Gebietskrankenkasse immer im Jahr

danach im Herbst. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Beiträge monatlich bei der

Gebietskrankenkasse zu zahlen.

B

ei der Arbeit am PC leisten Ihre

Augen Schwerarbeit: Wer acht

Stunden am Tag am Bildschirm

arbeitet, mutet seinen Augen bis zu 17.000

Pupillenreaktionen pro Arbeitstag zu.

Nehmen Sie deshalb

die ersten

Anzeichen von Ermüdung ernst: Augenzu-

cken, Flimmern, verschwimmende Buchsta-

ben, Augenbrennen, Druckgefühl im Bereich

der Augen oder Kopfschmerzen. Bei

intensiver Bildschirmarbeit von mindestens

zwei Stunden am Stück oder drei Stunden

über den Tag verteilt stehen Ihnen zur

Erholung der Augen alle 50 Minuten

augenschonende Tätigkeiten oder eine Pause

für mind. zehn Minuten zu.

Achten Sie auf

möglichst gute Beleuch-

tung und Belichtung des Arbeitsplatzes. Am

besten ist Tageslicht. Um Blendungen und

Spiegelungen zu vermeiden, muss das

Fenster seitlich zum Bildschirm sein.

Ausdrucken statt Bildschirmlesen:

Schonen Sie Ihre Augen wenn möglich und

drucken Sie lange Texte eher aus, statt sie

am Schirm zu lesen.

Moderne Bildschirme sind besser:

Flachbildschirme mit ausreichender

Bilddiagonale und flimmerfreier Darstellung

helfen, die Augenbelastung zu reduzieren.

Schonen Sie Ihre

Augen am PC

Arbeitslos –

was nun?

Bestelltelefon:

310 00 10

441

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

wien.arbeiterkammer.at

EINRATGEBER FÜRDAS JAHR 2015

ARBEITSLOS – WAS NUN?

GERECHTIGKEITMUSSSEIN

Arbeitsloswasnun2014.indd 1

3/11/2015 2:21:33PM

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 10/2015

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Tipp

Hildegard Weinke

AK ARBEITNEHMERINNENSCHUTZ