

D
ie Firma stellt ein Smartphone oder
einen Dienst-Laptop. Im Gegenzug
wird automatisch dauernde Erreich-
barkeit vorausgesetzt. „So nicht“, warnt AK
Arbeitsrechtsexperte Alexander Tomanek.
Wenn die ArbeitgeberIn eine Erreichbar-
keit in der Freizeit wünscht, gilt das als
Rufbereitschaft. Die muss klar definiert
sein. Und sie muss auch als Rufbereit-
schaft bezahlt werden.
■
Denn Rufbereitschaft heißt:
Sie müs-
sen erreichbar sein und immer mit einem
Anruf, eventuell auch einem Arbeitseinsatz
rechnen. „Rufbereitschaft gilt nicht als Ar-
beitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Aber sie muss auch in ihrem zeitlichen
Ausmaß klar definiert sein. Nur dann kann
sie auch fair abgerechnet und bezahlt wer-
den“, so Tomanek.
■
Das Entgelt
für die Rufbereitschaft ist
meist etwas geringer als für eine Arbeits-
stunde. Oft wird dies in den Kollektivver-
trägen geregelt. Wenn es keine Regelun-
gen im Kollektivvertrag gibt, kann eine
Rufbereitschaft zwischen den Beschäftig-
ten und der Firma frei vereinbart werden.
Wir raten dazu, sowohl das Entgelt als
auch die Zeiten der Rufbereitschaft schrift-
lich klar zu regeln.
■
Es geht dabei langfristig
zudem um
Ihre Gesundheit: Ständige Rufbereitschaft
Job und Freizeit trennen
E-Mails checken im Urlaub, Dienstanruf am Wochenende?
Beschäftigte müssen nicht automatisch immer erreichbar sein.
Rufbereitschaft muss bezahlt werden
sorgt auch dafür, dass die Erholung fehlt,
die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeit-
nehmer braucht: Wer nie wirklich abschal-
ten kann, kommt auf Dauer nicht zur Ruhe.
Das kann langfristig krank machen. Es ist
kein Zufall: Gerade seit Smartphone und
Co. für viele zur Firmenausstattung gehö-
ren, steigt die Zahl der stressbedingten
psychischen Erkrankungen. Deshalb ach-
ten Sie auf eine zeitliche Eingrenzung.
Wenn etwa ab 20 Uhr bis zum anderen
Morgen um acht Uhr eine Erreichbarkeit
nicht notwendig ist, sollte das klar festge-
halten sein. Auch die Firma muss daran ein
Interesse haben: Nur wer gut erholt zur
Arbeit kommt, kann dort seine volle Kraft
einsetzen.
Foto: picturedesk.com / Westend61 / zerocreatives
Ihr Bruttonettorechner
unter
bruttonetto.arbeiterkammer.at– QR-Code fürs Smartphone rechts
Versicherung bei Mini-Jobs
Immer mehr Menschen verdienen sich mit Minijobs etwas hinzu.
Entscheidend bei
Minijobs ist der Monatsverdienst. Wer im Jahr 2014 unter 395,31 Euro brutto verdient hat, liegt
unter der so genannten Geringfügigkeitsgrenze und muss keine Sozialversicherung bezahlen.
■
Wenn Sie auch nur einen Monat lang
mehr als 395,31 Euro brutto im Monat verdient
haben, müssen Sie für diesen Monat Sozialversicherung bezahlen.
Auch wenn Sie mehrere Jobs nebeneinander haben, gilt die Geringfügigkeitsgrenze von
395,31 Euro brutto für alle zusammen.
■
Wenn Sie neben einem Dienstverhältnis,
für das sie Lohnsteuern und Sozialversiche-
rung zahlen, noch mit einem Minijob etwas dazuverdienen, müssen Sie für den Zuverdienst
Sozialversicherung bezahlen.
■
Was Sie genau zahlen müssen,
meldet Ihnen die Gebietskrankenkasse immer im Jahr
danach im Herbst. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Beiträge monatlich bei der
Gebietskrankenkasse zu zahlen.
B
ei der Arbeit am PC leisten Ihre
Augen Schwerarbeit: Wer acht
Stunden am Tag am Bildschirm
arbeitet, mutet seinen Augen bis zu 17.000
Pupillenreaktionen pro Arbeitstag zu.
■
Nehmen Sie deshalb
die ersten
Anzeichen von Ermüdung ernst: Augenzu-
cken, Flimmern, verschwimmende Buchsta-
ben, Augenbrennen, Druckgefühl im Bereich
der Augen oder Kopfschmerzen. Bei
intensiver Bildschirmarbeit von mindestens
zwei Stunden am Stück oder drei Stunden
über den Tag verteilt stehen Ihnen zur
Erholung der Augen alle 50 Minuten
augenschonende Tätigkeiten oder eine Pause
für mind. zehn Minuten zu.
■
Achten Sie auf
möglichst gute Beleuch-
tung und Belichtung des Arbeitsplatzes. Am
besten ist Tageslicht. Um Blendungen und
Spiegelungen zu vermeiden, muss das
Fenster seitlich zum Bildschirm sein.
■
Ausdrucken statt Bildschirmlesen:
Schonen Sie Ihre Augen wenn möglich und
drucken Sie lange Texte eher aus, statt sie
am Schirm zu lesen.
■
Moderne Bildschirme sind besser:
Flachbildschirme mit ausreichender
Bilddiagonale und flimmerfreier Darstellung
helfen, die Augenbelastung zu reduzieren.
Schonen Sie Ihre
Augen am PC
Arbeitslos –
was nun?
Bestelltelefon:
310 00 10
441
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atund geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
wien.arbeiterkammer.atEINRATGEBER FÜRDAS JAHR 2015
ARBEITSLOS – WAS NUN?
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
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Tipp
Hildegard Weinke
AK ARBEITNEHMERINNENSCHUTZ