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rüber hinaus haben findige Hersteller

von Wassersaufbereitungsanlagen den

vielversprechenden Markt entdeckt

und bieten Wasserbehandlungen weit

in den esoterischen Bereich hinein an.

Einige scheuen dabei nicht, gesetzlich

festgelegte Parameter als ungenügend

bis falsch zu bezeichnen. Behauptun-

gen, es gäbe gar kein gesundes Wasser

mehr, und nur behandeltes Wasser sei

wie natürliches, sagen alles. Während

früher viele dubiose Anbieter vom Tür-

zu-Tür-Geschäft lebten, nimmt inzwi-

schen durch die Ausschöpfung aller

Werbemöglichkeiten die Verbreitung

immer mehr zu. Potenzielle KundInnen

finden sich in Haushalten mit ange-

schlossenem Leitungsnetz und noch

mehr in solchen mit Hausbrunnen.

AK-Untersuchungen

Die Anzahl der Hausbrunnen ist in

Österreich im EU-Vergleich relativ hoch,

allerdings von Bundesland zu Bundes-

land sehr unterschiedlich. Einer der

Hauptgründe ist sicher die Anzahl der

Streusiedlungen bzw. das Ausmaß der

Zersiedelung allgemein. Die Bemühun-

gen, den Anschlussgrad zu erhöhen,

haben in Österreich zwischen 2006 und

2011 deutlich Erfolge gezeigt. Einzige

Ausnahme dabei ist Oberösterreich, das

die Liste des Anteils an Hausbrunnenbe-

sitzer deutlich anführt (siehe Kasten).

Die AK-Oberösterreich führt bereits

seit vielen Jahren Brunnenwassertests

in den bekannten Grundwasserprob-

lemgebieten (Eferdinger-Becken,Mach-

land bzw. Traun-Enns Platte) durch, um

ein größeres Problembewusstsein für

die Wichtigkeit regelmäßiger Überprü-

fungen des Hausbrunnens zu schaffen.

2016 konnten 278 Wasserproben aus-

gewertet werden, wobei 26 einen Nitrat-

wert über dem zulässigen Höchstwert

von 50 mg/l aufwiesen. Der gemessene

Spitzenwert lag bei 171 mg/l (!).

Ein Vergleich mit den Vorjahreser-

gebnissen zeigt kaum Änderungen in

den oberösterreichischen Hausbrun-

nen – obwohl entsprechende Mittel für

umweltgerechte Bewirtschaftung be-

reitgestellt werden.

¨

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 2/2016

Seite 17

Trinkwasserverordnung

Informationspflicht

Laut § 6 Abs 1 und 2 TWV hat der Betrei-

ber einer Wasserversorgungsanlage über

die aktuelle Qualität des Wassers einmal

jährlich zu informieren. Und zwar entwe-

der mit der Wasserrechnung oder über

Informationsblätter der Gemeinden (z.B.

Gemeindezeitung) oder auf eine andere

geeignete Weise. Dabei sollen folgende

Parameter ausgewiesen werden: Nitrat

(mg NO3/l), „Pestizide“ (µg/l) (falls laut

Anang II erforderlich), Wasserstoffionen-

konzentration (pH-Wert), Gesamthärte

°dH, Carbonathärte °dH (Säurekapazität

bis pH 4,3) sowie Kalium, Kalzium, Ma-

gnesium und Natrium bzw. Chlorid und

Sulfat (mg/l).

Trinkwasseranalyse

Haben Sie sich schon einmal über die Un-

tersuchungsergebnisse Ihres Trinkwassers

informiert? Fragen Sie doch einmal bei

Ihrem Wasserversorger nach.Wissen Sie

Bescheid über die Qualität des Wassers

aus Ihrem Hausbrunnen? Haben Sie es

schon einmal analysieren lassen? Es könn-

te für Ihre Gesundheit von Vorteil sein.

Tipp

Nitratgrenzwert

In Österreich lag einmal ein Entwurf für einen

Grenzwert von 30 mg Nitrat/l vor. Doch vor dem

Wirksamwerden der Verordnung wurde er auf 50

mg/l angehoben.

Hohe  Nitratwerte

kommen zumeist

durch die landwirt-

schaftliche Intensiv-

nutzung ins Grundwas-

ser. Vereinzelt können

auch undichte Kanäle

oder Güllegruben als

punktuelle Einträge

vorliegen.  Flächenhaf-

te Nitrat-Belastung

stammt meist aus

Überdüngung, die

nicht mehr von den

Pflanzen aufgenom-

men werden kann – so

gelangt es ins Grund-

wasser.

Quelle: Ergebnisse der Investitionskostenerhebung Siedlungswasserschaft-KPC

Hausbrunnen

Anteil an der österreichischen

Wasserversorgung 2011

Angaben in Prozent

Burgenland

3,2

Kärnten

7,0

Niederösterreich

8,7

Oberösterreich

21,9

Salzburg

6,3

Steiermark

12,8

Tirol

3,9

Vorarlberg

1,8

Wien

0,1

Österreich

8,4