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Wirtschaft & Umwelt 3/2015
I
m Juni 2014 wurde die Repu-
blik Österreich von der EU-
Kommission beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) verklagt.
Ursache dafür ist das geplante
Laufkraftwerk an der „Schwar-
zen Sulm“, einem Fluss in der
südlichen Steiermark. Nach
Ansicht der EU-Kommission
verstößt dessen Bau gegen
die EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL), weil dieser zu einer er-
heblichen Verschlechterung der
Wasserqualität des Flusses führt
und diese dadurch nicht mehr
angemessen geschützt werden
kann. Dieser Zubringerfluss der
Mur befindet sich laut WRRL in
einem so genannten „sehr guten
ökologischen Zustand“. Mit dem
Kraftwerksbau würde sich diese
Bewertung um eine Kategorie
verschlechtern, somit künftig
nur mehr einen „guten Zustand“
aufweisen.
Hintergrund zur WRRL
Die WRRL (RL 2000/60/EG))
verpflichtet die Mitgliedstaaten,
alle Grund- und Oberflächen-
gewässer (Flüsse, Seen, Grund-
wasser, etc.) zu schützen und
zu sanieren, um bis spätestens
2015 einen „guten“ Gewässer-
zustand zu erreichen, das be-
deutet einen Zustand, bei dem
die Gewässer möglichst geringe
Spuren menschlicher Einfluss-
nahme aufweisen. Zudem treffen
dieMitgliedstaatenMaßnahmen,
um zu verhindern, dass sich der
Zustand von Oberflächenwas-
serkörpern verschlechtert. Eine
Ausnahme dieser Anforderung
ist nur möglich, wenn das Projekt
nachweislichim„überwiegenden
öffentlichen Interesse“ ist, wobei
alle praktikablen Vorkehrungen
getroffen werden müssen, um
die negativen Auswirkungen zu
mindern. Der Bau von neuen
Wasserkraftwerken kann zu
einem schlechteren Gewässer-
zustand führen. Beispielsweise
*
DI
in
Iris Strutzmann
ist Ag-
rarwissenschafterin und Mitar-
beiter der Abteilung Umwelt &
Verkehr der AK Wien.
Gewässerschutz und
Kraftwerksbau
Die EU-Umweltpolitik hat mit der Wasserrahmenrichtlinie
bereits vor Jahren einen Meilenstein in der Umweltpolitik
gesetzt. Es wurde ein Verbesserungsgebot wie auch ein
Verschlechterungsverbot für alle Gewässer festgelegt. Es
gibt noch einiges zu tun.
VON IRIS STRUTZMANN*
Politik
KURZGEFASST
In der Energiestrategie
Österreich wurde ein
Ausbau der Wasserkraft
bis 2015 um 3,5 TWh
angestrebt. Niedrige Ein-
speisetarife bringen neue
Projekte ins Stocken. Mit
dem zweiten Nationalen
Gewässerbewirtschaf-
tungsplan kommen neue
Herausforderungen auf
die Wasserkraft zu.
NACHHALTIGER AUSBAU DER WASSER-
KRAFT BERÜCKSICHTIGT ÖKOLOGISCHE
ZIELSETZUNGEN IM GEWÄSSERSCHUTZ.
FOTOS: SCHUH (2)