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Seite 28

Wirtschaft & Umwelt 3/2015

I

m Juni 2014 wurde die Repu-

blik Österreich von der EU-

Kommission beim Europäischen

Gerichtshof (EuGH) verklagt.

Ursache dafür ist das geplante

Laufkraftwerk an der „Schwar-

zen Sulm“, einem Fluss in der

südlichen Steiermark. Nach

Ansicht der EU-Kommission

verstößt dessen Bau gegen

die EU-Wasserrahmenrichtlinie

(WRRL), weil dieser zu einer er-

heblichen Verschlechterung der

Wasserqualität des Flusses führt

und diese dadurch nicht mehr

angemessen geschützt werden

kann. Dieser Zubringerfluss der

Mur befindet sich laut WRRL in

einem so genannten „sehr guten

ökologischen Zustand“. Mit dem

Kraftwerksbau würde sich diese

Bewertung um eine Kategorie

verschlechtern, somit künftig

nur mehr einen „guten Zustand“

aufweisen.

Hintergrund zur WRRL

Die WRRL (RL 2000/60/EG))

verpflichtet die Mitgliedstaaten,

alle Grund- und Oberflächen-

gewässer (Flüsse, Seen, Grund-

wasser, etc.) zu schützen und

zu sanieren, um bis spätestens

2015 einen „guten“ Gewässer-

zustand zu erreichen, das be-

deutet einen Zustand, bei dem

die Gewässer möglichst geringe

Spuren menschlicher Einfluss-

nahme aufweisen. Zudem treffen

dieMitgliedstaatenMaßnahmen,

um zu verhindern, dass sich der

Zustand von Oberflächenwas-

serkörpern verschlechtert. Eine

Ausnahme dieser Anforderung

ist nur möglich, wenn das Projekt

nachweislichim„überwiegenden

öffentlichen Interesse“ ist, wobei

alle praktikablen Vorkehrungen

getroffen werden müssen, um

die negativen Auswirkungen zu

mindern. Der Bau von neuen

Wasserkraftwerken kann zu

einem schlechteren Gewässer-

zustand führen. Beispielsweise

*

DI

in

Iris Strutzmann

ist Ag-

rarwissenschafterin und Mitar-

beiter der Abteilung Umwelt &

Verkehr der AK Wien.

Gewässerschutz und

Kraftwerksbau

Die EU-Umweltpolitik hat mit der Wasserrahmenrichtlinie

bereits vor Jahren einen Meilenstein in der Umweltpolitik

gesetzt. Es wurde ein Verbesserungsgebot wie auch ein

Verschlechterungsverbot für alle Gewässer festgelegt. Es

gibt noch einiges zu tun.

VON IRIS STRUTZMANN*

Politik

KURZGEFASST

In der Energiestrategie

Österreich wurde ein

Ausbau der Wasserkraft

bis 2015 um 3,5 TWh

angestrebt. Niedrige Ein-

speisetarife bringen neue

Projekte ins Stocken. Mit

dem zweiten Nationalen

Gewässerbewirtschaf-

tungsplan kommen neue

Herausforderungen auf

die Wasserkraft zu.

NACHHALTIGER AUSBAU DER WASSER-

KRAFT BERÜCKSICHTIGT ÖKOLOGISCHE

ZIELSETZUNGEN IM GEWÄSSERSCHUTZ.

FOTOS: SCHUH (2)