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eit 1. Juli 2015 gibt es die

Agentur für Passagier- und

Fahrgastrechte APF als einheit-

liche Anlaufstelle, wenn Passa-

giere Probleme mit einem Be-

förderungsunternehmen haben.

Die neue Agentur ist bei der

Schienen-Control GmbH SCG

eingerichtet. Bisher gab es eine

solche Schlichtungsstelle nur für

BahnkundInnen, neu jetzt auch

für Bus- und Schiffspassagie-

re. Für Flugreisende wurde die

bestehende Stelle im Verkehrs-

ministerium ebenfalls der SCG

zugeordnet. Finanziert wird ihre

Tätigkeit durch Beiträge der Un-

ternehmen in Höhe von pauschal

78 Euro für jedes sie betreffende

Schlichtungsverfahren. Für die

Passagiere und Fahrgäste ist die

Hilfe kostenlos. Und die Agentur

selbst wird bei schätzungsweise

3.000 Schlichtungsfällen im Jahr

ihre Expertise gebündelt im Sin-

ne der KonsumentInnen nutzen

können. Das ist ein wichtiger

Schritt für mehr KonsumentIn-

nenschutz im Reiseverkehr.

Zuerst muss allerdings jeder

Reisende von sich aus versu-

chen, das konkrete Problem mit

dem jeweiligen Unternehmen

zu lösen. Erst wenn es dabei zu

keiner befriedigenden Lösung

kommt, kann der Fall bei der

Agentur eingebracht werden

und es wird gegebenenfalls ein

Schlichtungsverfahren eingelei-

tet.

Unterschiede im

Passagierrecht

Grundsätzlich unterscheidet

sich der Zugang zum Passa-

gierrecht je nach Verkehrsträger.

Das ist nicht zuletzt den unter-

schiedlichen EU-Verordnungen

geschuldet. Plus einem in Öster-

reich stark ausgebauten Fahr-

gastrecht für BahnfahrerInnen,

das der Agentur weitreichendere

Befugnisse zugesteht als den

Passagieren von Schiff, Bus

oder Flugzeug. Das Eisenbahn-

recht sieht die Möglichkeit vor,

Empfehlungen der Agentur im

Zuge eines Schlichtungsverfah-

rens für verbindlich zu erklären.

Allen Verkehrsträgern gleich ist

die besondere Berücksichtigung

der Rechte von Menschen mit

Behinderung und eingeschränk-

ter Mobilität.

Bahnreisende mit mehr als

60 Minuten Verspätung erhal-

ten 25 Prozent, ab 120 Minuten

50 Prozent des Ticketpreises

zurück. KundInnen mit einer

Jahreskarte erhalten eine Ver-

spätungsentschädigung ab-

hängig vom Pünktlichkeitsgrad,

andere ZeitkartenbenützerInnen

bekommen im Verspätungsfall

ähnliche Abgeltungen.

Im Busverkehr hat ein Fahr-

gast ab 120 Minuten Verspätung

Anspruch auf eine alternative

Beförderung oder die Erstattung

des Fahrpreises. Ebenso besteht

das Recht auf eine Erstattung

und Entschädigung bei Ausfällen

bzw. Annullierung von Busfahr-

ten. Die Strecke muss allerdings

mindestens 250 Kilometer lang

sein und der Großteil der Strecke

innerhalb der EU zurückgelegt

werden.

Im Schiffsverkehr haben Rei-

sende Anspruch auf eine Ent-

schädigung für Verspätungen,

auf Erstattung und Entschädi-

gung bei Ausfällen bzw. Annul-

*Mag.

a

Doris Unfried

ist

Betriebswirtin und Mitarbei-

terin der Abteilung Umwelt &

Verkehr der AK Wien.

FOTOS: SCHUH (2)

Die neue Agentur

für Passagier- und

Fahrgastrechte

Mit der neuen Schlichtungsstelle für Beschwerden von Flug- und

Fahrgästen wurde noch rechtzeitig vor der heurigen Hauptreisezeit

eine wichtige Verbesserung umgesetzt. Jetzt können alle, die per

Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind, bei Problemen die

Hilfe einer Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.

VON DORIS UNFRIED*

Leben

KURZGEFASST

Die Agentur für Passa-

gier- und Fahrgastrechte

(APF) bietet für Fahrgäs-

te kostenlose Hilfe und

ist ein wichtiger Schritt

für mehr Konsument­

Innenschutz im Reise-

verkehr. Sie befindet

sich in 1060 Wien, Linke

Wienzeile 4/1/6 und kann

telefonisch, per Post,

E-Mail oder online unter

www.apf.gv.at

erreicht

werden.

www.ak-umwelt.at

Seite 26

Wirtschaft & Umwelt 3/2015