S
eit 1. Juli 2015 gibt es die
Agentur für Passagier- und
Fahrgastrechte APF als einheit-
liche Anlaufstelle, wenn Passa-
giere Probleme mit einem Be-
förderungsunternehmen haben.
Die neue Agentur ist bei der
Schienen-Control GmbH SCG
eingerichtet. Bisher gab es eine
solche Schlichtungsstelle nur für
BahnkundInnen, neu jetzt auch
für Bus- und Schiffspassagie-
re. Für Flugreisende wurde die
bestehende Stelle im Verkehrs-
ministerium ebenfalls der SCG
zugeordnet. Finanziert wird ihre
Tätigkeit durch Beiträge der Un-
ternehmen in Höhe von pauschal
78 Euro für jedes sie betreffende
Schlichtungsverfahren. Für die
Passagiere und Fahrgäste ist die
Hilfe kostenlos. Und die Agentur
selbst wird bei schätzungsweise
3.000 Schlichtungsfällen im Jahr
ihre Expertise gebündelt im Sin-
ne der KonsumentInnen nutzen
können. Das ist ein wichtiger
Schritt für mehr KonsumentIn-
nenschutz im Reiseverkehr.
Zuerst muss allerdings jeder
Reisende von sich aus versu-
chen, das konkrete Problem mit
dem jeweiligen Unternehmen
zu lösen. Erst wenn es dabei zu
keiner befriedigenden Lösung
kommt, kann der Fall bei der
Agentur eingebracht werden
und es wird gegebenenfalls ein
Schlichtungsverfahren eingelei-
tet.
Unterschiede im
Passagierrecht
Grundsätzlich unterscheidet
sich der Zugang zum Passa-
gierrecht je nach Verkehrsträger.
Das ist nicht zuletzt den unter-
schiedlichen EU-Verordnungen
geschuldet. Plus einem in Öster-
reich stark ausgebauten Fahr-
gastrecht für BahnfahrerInnen,
das der Agentur weitreichendere
Befugnisse zugesteht als den
Passagieren von Schiff, Bus
oder Flugzeug. Das Eisenbahn-
recht sieht die Möglichkeit vor,
Empfehlungen der Agentur im
Zuge eines Schlichtungsverfah-
rens für verbindlich zu erklären.
Allen Verkehrsträgern gleich ist
die besondere Berücksichtigung
der Rechte von Menschen mit
Behinderung und eingeschränk-
ter Mobilität.
Bahnreisende mit mehr als
60 Minuten Verspätung erhal-
ten 25 Prozent, ab 120 Minuten
50 Prozent des Ticketpreises
zurück. KundInnen mit einer
Jahreskarte erhalten eine Ver-
spätungsentschädigung ab-
hängig vom Pünktlichkeitsgrad,
andere ZeitkartenbenützerInnen
bekommen im Verspätungsfall
ähnliche Abgeltungen.
Im Busverkehr hat ein Fahr-
gast ab 120 Minuten Verspätung
Anspruch auf eine alternative
Beförderung oder die Erstattung
des Fahrpreises. Ebenso besteht
das Recht auf eine Erstattung
und Entschädigung bei Ausfällen
bzw. Annullierung von Busfahr-
ten. Die Strecke muss allerdings
mindestens 250 Kilometer lang
sein und der Großteil der Strecke
innerhalb der EU zurückgelegt
werden.
Im Schiffsverkehr haben Rei-
sende Anspruch auf eine Ent-
schädigung für Verspätungen,
auf Erstattung und Entschädi-
gung bei Ausfällen bzw. Annul-
*Mag.
a
Doris Unfried
ist
Betriebswirtin und Mitarbei-
terin der Abteilung Umwelt &
Verkehr der AK Wien.
FOTOS: SCHUH (2)
Die neue Agentur
für Passagier- und
Fahrgastrechte
Mit der neuen Schlichtungsstelle für Beschwerden von Flug- und
Fahrgästen wurde noch rechtzeitig vor der heurigen Hauptreisezeit
eine wichtige Verbesserung umgesetzt. Jetzt können alle, die per
Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind, bei Problemen die
Hilfe einer Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.
VON DORIS UNFRIED*
Leben
KURZGEFASST
Die Agentur für Passa-
gier- und Fahrgastrechte
(APF) bietet für Fahrgäs-
te kostenlose Hilfe und
ist ein wichtiger Schritt
für mehr Konsument
Innenschutz im Reise-
verkehr. Sie befindet
sich in 1060 Wien, Linke
Wienzeile 4/1/6 und kann
telefonisch, per Post,
E-Mail oder online unter
www.apf.gv.aterreicht
werden.
www.ak-umwelt.atSeite 26
Wirtschaft & Umwelt 3/2015