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ist etwa, dass Organophosphate

zu Nervenschäden bei Embryos

führen können.

Einige der Ergebnisse in

der Inserm-Studie gehen auf

Langfristprojekte zurück, bei

denen eine große Gruppe von

Landwirten über viele Jahre

medizinisch überwacht wird

(sogenannte Kohorten-Studien).

Doch derartige Studien erfassen

nicht alle in der Landwirtschaft

tätigen Personen. Um einen

besseren Schutz der Menschen,

die mit Chemikalien umgehen,

vor deren Gefahren zu gewähr-

leisten, wäre es wünschenswert

zu wissen, mit welchen Stoffen

jemand im Lauf des bisherigen

Arbeitslebens Kontakt hatte und

in welchem Ausmaß die Person

die betreffenden Chemikalien

möglicherweise aufgenommen

hat. Ansätze dazu gibt es in

einigen Staaten bezüglich der

Exposition gegenüber krebser-

zeugenden Arbeitsstoffen.

Doch schon bei relativ

einheitlichen Industriearbeits-

plätzen stünde die Idee, alle

Beschäftigten über lange Jahre

bezüglich ihrer Exposition ge-

genüber gefährlichen Stoffen

zu überwachen, vor großen

Schwierigkeiten. Erst recht gilt

dies in der Landwirtschaft. Denn

zum einen sind die chemischen

Stoffe, die in der Landwirtschaft

eingesetzt werden, besonders

vielfältig. Zum anderen sind die

Beschäftigungsverhältnisse in

der Landwirtschaft sehr variabel:

NebendenBetriebsinhaberInnen

arbeiten Familienmitglieder –

einschließlich der Kinder und

der PensionistInnen –, und zwar

in teils sehr unterschiedlichen

Ausmaßen. Daneben kommen

unselbständig Beschäftigte zum

Einsatz, einige davon dauer-

haft, eine große Zahl aber nur

saisonal. Viele der saisonalen

Arbeitskräfte arbeiten als Ern-

tehelferInnen hintereinander in

unterschiedlichen Betrieben.

Eine arbeitsrechtliche Beson-

derheit in Österreich stellt eine

zusätzliche Hürde für ein ein-

heitliches Programm der Auf-

klärung und Prävention bei den

Beschäftigten in diesem Sektor

dar: Die Gesetzgebung bezüg-

lich des Arbeitsrechts und des

ArbeitnehmerInnenschutzes der

unselbständig Beschäftigten in

der Land- und Forstwirtschaft

ist Ländersache, während sie für

alle anderen Sektoren vom Bund

einheitlich geregelt ist.

Unterschiedlicher Schutz

Das bedeutet, dass es unter

anderem neben dem Arbeitneh-

merInnenschutzgesetz (ASchG)

des Bundes noch neun Gesetze

der Länder gibt, die vergleich-

bare Regeln für die Arbeitneh-

merInnen in der Land- und

Forstwirtschaft enthalten: die

sogenannten Landarbeitsord-

nungen.

Den Großteil der Arbeitskräfte

in der Landwirtschaft in Öster-

reich stellen freilich weiterhin

die selbständig tätigen Bauern

und Bäuerinnen und ihre Fami-

lienangehörigen: 2010 betrug

ihr Anteil an der Gesamtzahl

der Personen, die in der Land-

und Forstwirtschaft tätig sind,

etwa 85 Prozent. Die restlichen

15 Prozent sind unselbständig

Beschäftigte.

Für diese zwei Gruppen sind

unterschiedliche Sozialversi-

cherungsträger zuständig:

Die Gesundheitsbelastungen in der Landwirtschaft sind sehr vielfältig

WER BERUFLICH PESTIZIDEN AUSGESETZT

IST, HAT EINE ERHÖHTE WAHRSCHEIN-

LICHKEIT AN KREBS ZU ERKRANKEN.

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 3/2015

Seite 23

Die im ArbeitnehmerInnenschutz gebräuchlichen

Grenzwerte beziehen sich auf die Konzentration in

der Atemluft. In der Landwirtschaft ist der wichtigste

Weg der Aufnahme von gefährlichen Chemikalien in

den Körper aber meist die Haut. Man spricht von der

„dermalen Exposition“. Bei vielen Tätigkeiten können

schon die richtigen Schutzhandschuhe einen wirk-

samen Schutz gegen chemische Stoffe bewirken.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Arbeitskräfte

sich bewusst sind, dass bestimmte Vorgänge – etwa

Arbeiten mit heißen Flüssigkeiten, Umfüllen von

Pflanzenschutzmitteln, Warten von Ausbringungsge-

räten – mit Gefahren verbunden sind.

CHEMIKALIEN IN DER LANDWIRTSCHAFT

EXPOSITIONSSCHUTZ

Konvention von Stockholm

Einige Pestizide, die in der Umwelt besonders langlebig sind, die

sogenannten POPs (Persistent Organic Pollutants), sind mittler-

weile durch die Konvention von Stockholm verboten oder stark

eingeschränkt.

http://chm.pops.int/default.aspx

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