ist etwa, dass Organophosphate
zu Nervenschäden bei Embryos
führen können.
Einige der Ergebnisse in
der Inserm-Studie gehen auf
Langfristprojekte zurück, bei
denen eine große Gruppe von
Landwirten über viele Jahre
medizinisch überwacht wird
(sogenannte Kohorten-Studien).
Doch derartige Studien erfassen
nicht alle in der Landwirtschaft
tätigen Personen. Um einen
besseren Schutz der Menschen,
die mit Chemikalien umgehen,
vor deren Gefahren zu gewähr-
leisten, wäre es wünschenswert
zu wissen, mit welchen Stoffen
jemand im Lauf des bisherigen
Arbeitslebens Kontakt hatte und
in welchem Ausmaß die Person
die betreffenden Chemikalien
möglicherweise aufgenommen
hat. Ansätze dazu gibt es in
einigen Staaten bezüglich der
Exposition gegenüber krebser-
zeugenden Arbeitsstoffen.
Doch schon bei relativ
einheitlichen Industriearbeits-
plätzen stünde die Idee, alle
Beschäftigten über lange Jahre
bezüglich ihrer Exposition ge-
genüber gefährlichen Stoffen
zu überwachen, vor großen
Schwierigkeiten. Erst recht gilt
dies in der Landwirtschaft. Denn
zum einen sind die chemischen
Stoffe, die in der Landwirtschaft
eingesetzt werden, besonders
vielfältig. Zum anderen sind die
Beschäftigungsverhältnisse in
der Landwirtschaft sehr variabel:
NebendenBetriebsinhaberInnen
arbeiten Familienmitglieder –
einschließlich der Kinder und
der PensionistInnen –, und zwar
in teils sehr unterschiedlichen
Ausmaßen. Daneben kommen
unselbständig Beschäftigte zum
Einsatz, einige davon dauer-
haft, eine große Zahl aber nur
saisonal. Viele der saisonalen
Arbeitskräfte arbeiten als Ern-
tehelferInnen hintereinander in
unterschiedlichen Betrieben.
Eine arbeitsrechtliche Beson-
derheit in Österreich stellt eine
zusätzliche Hürde für ein ein-
heitliches Programm der Auf-
klärung und Prävention bei den
Beschäftigten in diesem Sektor
dar: Die Gesetzgebung bezüg-
lich des Arbeitsrechts und des
ArbeitnehmerInnenschutzes der
unselbständig Beschäftigten in
der Land- und Forstwirtschaft
ist Ländersache, während sie für
alle anderen Sektoren vom Bund
einheitlich geregelt ist.
Unterschiedlicher Schutz
Das bedeutet, dass es unter
anderem neben dem Arbeitneh-
merInnenschutzgesetz (ASchG)
des Bundes noch neun Gesetze
der Länder gibt, die vergleich-
bare Regeln für die Arbeitneh-
merInnen in der Land- und
Forstwirtschaft enthalten: die
sogenannten Landarbeitsord-
nungen.
Den Großteil der Arbeitskräfte
in der Landwirtschaft in Öster-
reich stellen freilich weiterhin
die selbständig tätigen Bauern
und Bäuerinnen und ihre Fami-
lienangehörigen: 2010 betrug
ihr Anteil an der Gesamtzahl
der Personen, die in der Land-
und Forstwirtschaft tätig sind,
etwa 85 Prozent. Die restlichen
15 Prozent sind unselbständig
Beschäftigte.
Für diese zwei Gruppen sind
unterschiedliche Sozialversi-
cherungsträger zuständig:
Die Gesundheitsbelastungen in der Landwirtschaft sind sehr vielfältig
WER BERUFLICH PESTIZIDEN AUSGESETZT
IST, HAT EINE ERHÖHTE WAHRSCHEIN-
LICHKEIT AN KREBS ZU ERKRANKEN.
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 3/2015
Seite 23
Die im ArbeitnehmerInnenschutz gebräuchlichen
Grenzwerte beziehen sich auf die Konzentration in
der Atemluft. In der Landwirtschaft ist der wichtigste
Weg der Aufnahme von gefährlichen Chemikalien in
den Körper aber meist die Haut. Man spricht von der
„dermalen Exposition“. Bei vielen Tätigkeiten können
schon die richtigen Schutzhandschuhe einen wirk-
samen Schutz gegen chemische Stoffe bewirken.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Arbeitskräfte
sich bewusst sind, dass bestimmte Vorgänge – etwa
Arbeiten mit heißen Flüssigkeiten, Umfüllen von
Pflanzenschutzmitteln, Warten von Ausbringungsge-
räten – mit Gefahren verbunden sind.
CHEMIKALIEN IN DER LANDWIRTSCHAFT
EXPOSITIONSSCHUTZ
Konvention von Stockholm
Einige Pestizide, die in der Umwelt besonders langlebig sind, die
sogenannten POPs (Persistent Organic Pollutants), sind mittler-
weile durch die Konvention von Stockholm verboten oder stark
eingeschränkt.
http://chm.pops.int/default.aspxª