vorliegenden Entwurf – Ge-
treide- und Obstraritäten nicht
mehr ohne zusätzlichen Auf-
wand bzw. ohne zusätzliche
Kosten anbieten. Auch die von
ihnen angebotenen traditio-
nellen und alten Sortenmüssten
dann das strenge Registrie-
rungsverfahren durchlaufen.
hÖhere kosteN
Dies erhöht die Kosten für
die Sortenraritäten und damit
auch für die KonsumentInnen.
Für die Supermärkte bedeutet
dies einen erhöhten Aufwand
– mit ungewissem Ausgang
hinsichtlich Angebot und
Preis. Zu befürchten ist je-
denfalls, dass viele der bereits
angebotenen Sortenraritäten
- wie beispielsweise die Ge-
müsepaprika „Ochsenhorn“,
die Etsberger Buschbohne, Sa-
latparadeiser „Justus Gelbe“
– vomMarkt gedrängt werden.
Die Supermärkte setzen sich
nun auch für eine Neuausrich-
tung des EU-Saatgutgesetzes
ein und unterstützen die An-
liegen vieler europäischer
NGOs. Ihrer Meinung nach
sollten Umweltinteressen und
der Erhalt der Biodiversität
sowie die Berücksichtigung
von Umwelt- und Konsumen-
tInneninteressen in den Mit-
telpunkt dieser Verordnung
gestellt werden. Die Vermark-
tung weniger homogener, je-
doch genetisch breiterer und
besser an die lokalen Bedin-
gungen angepasster Sorten
soll auch künftig ohne zusätz-
liche Auflagen möglich sein.
Jegliche Hindernisse für die
Vermarktung und den Tausch
alter Sorten sowie bäuerlicher
Züchtungen müssen ausge-
räumt werden. Der Schutz
der VerbraucherInnen sollte
durch klare Transparenzregeln
und Kennzeichnungsvorgaben
gewährleistet sein.
In 39 wesentlichen recht-
lichen Fragen behält sich die
EU-Kommission so genannte
delegierte Rechtsakte vor. Das
bedeutet, dass die Kommis-
sion nach Beschlussfassung
der EU-Saatgutverordnung
durch den EU-Rat und das EU-
Parlament in vielen Bereichen
Änderungen oder weitere Prä-
zisierungen vornehmen kann.
demokratiedeFiZit
So soll die EU-Kommission
beispielsweisedieListeder ver-
pflichtend zu registrierenden
Saatgutsorten laufend erwei-
tern können. Eingebunden sind
dabei nur mehr ExpertInnen
der EU-Mitgliedstaaten. Die
Auslagerung so vieler wesent-
licher Fragen an die Kommis-
sion ist aus demokratiepoli-
tischer Sicht und im Sinne der
Transparenz sehr bedenklich.
Damit wird das EU-Parlament
wie auch die Zivilgesellschaft
in vielen Bereichen von der
Mitgestaltung ausgeschlossen.
Die Anzahl der delegierten
Rechtsakte ist auf das Wesent-
lichste zu beschränken und ins-
besondere Rechtsakte, die die
Biodiversität betreffen, sind
gänzlich zu streichen.
Auch der österreichische
Bundesrat äußerte sich kritisch
gegenüber dem vorliegenden
Vorschlag. Die Abgeordneten
sind der Meinung, dass die EU-
Saatgutverordnung über das
eigentliche Ziel hinausschießt
und haben dieEU-Kommission
mittels „Subsidaritätsrüge“
aufgefordert, den Vorschlag zu
überdenken.
£
leben
Erklärung von Bern – Agropoly
Die NGO „Erklärung von Bern“ zeigt, dass immer weniger Konzerne
die Basis unserer Lebensmittel liefern und damit Preise, Geschäfts-
bedingungen und sowie teilweise politische Rahmenbedingungen
beeinflussen.
Der weltweite Saatgut-
markt weist eine sehr
starke Konzentration auf.
Vor zehn Jahren hielten
die zehn größten Anbie-
ter rund 30 Prozent des
Saatgutmarktes, heute
sind es 73 Prozent.
Den drei umsatzstärks-
ten und weltgrößten
Kulturpflanzen-, Saatgut-
und Biochemiekonzernen
Monsanto, DuPont und
Syngenta mit insgesamt
14,5 Milliarden US-Dollar
Umsatz gehören 53
Prozent des globalen
Marktes. Einzeln haben
Monsanto 27, DuPont
17 und Syngenta neun
Prozent Anteil am Welt-
Saatgutmarkt.
Der Vorschlag zur EU-
Saatgutverordnung
könnte die Konzent-
ration des weltweiten
Saatgutmarktes weiter
vorantreiben.
iNterNatioNaler saatgutmarkt
Die WeltgrÖssten konZerne
Ein paar Saatgutkonzerne beherrschen die Landwirtschaft
Wirtschaft & UmWelt 2/2013
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