Jahren – sicherstellen.
Darüber hinaus können Ma-
schinenführerInnen diesen
Treibstoff sofort riechen, da
er nicht den stechend wür-
zigen Geruch von Benzin
aufweist. Diesen positiven
Eigenschaften für Gesund-
heit und Motor steht leider
betriebswirtschaftlich ein
drei- bis viermal so hoher
Preis gegenüber, weil der
Vertrieb über Einweg-Ge-
binde (z.B. 25 Liter) erfolgt.
Die Ächtung von Ben-
zol als krebserzeugender
Stoff ist international längst
vollzogen und steht wis-
senschaftlich außer Streit.
In Staaten wie Norwegen,
Schweden und der Schweiz
muss Gerätebenzin bereits
zwingend im betrieblichen
Bereich verwendetet wer-
den.
Änderungsbedarf
Obwohl in einigen
Unternehmungen (z.B.
Betriebe der Stadt Wien,
städtische Park- und Gar-
tenpflege in Linz und Graz)
Gerätebenzin freiwillig
zugunsten der Umwelt
und Gesundheit der dort
beschäftigten Arbeitneh-
merInnen verwendet wird,
drängt sich die Frage auf,
warum dies in Österreich
im betrieblichen Bereich
nicht gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist. Das
Arbeitnehmerschutzgesetz
(ASchG) schreibt den Ar-
beitgeberInnen generell eine
Ersatzpflicht bei krebserzeu-
genden Arbeitsstoffen vor,
wenn ein gleichwertiges
Arbeitsergebnis mit nicht
gefährlichen Arbeitsstoffen
erreicht werden kann oder,
sofern dies nicht möglich
ist, mit Arbeitsstoffen, die
weniger gefährliche Eigen-
schaften aufweisen. Dem
steht leider noch immer eine
fragwürdige Bestimmung
in der allgemeinen Arbeit-
nehmerschutzverordnung
(AAV) gegenüber, die Ben-
zol in Motortreibstoffen,
die Erzeugung von Benzol
und ihre Verwendung für
chemische Synthesen oder
für analytische Zwecke
und Forschungszwecke in
Laboratorien explizit davon
ausnimmt.
Ob betroffene Arbeit-
nehmerInnen tatsächlich in
der Natur mit der g’sunden
Luft arbeiten können, hängt
somit bedauerlicherweise
noch immer von Einsicht
und Wohlwollen der Ar-
beitgeberInnen bzw dem
innerbetrieblichen Engage-
ment der BetriebsrätInnen
ab.
£
Betrieb
Für die HobbygärtnerIn
oder die betriebliche Praxis
sollten bei der Grünpflege
mechanische oder elektrisch
betriebene Geräte absoluten
Vorrang haben. Ein solcher
Handrasenmäher oder Laub-
besen erspart noch immer
sich und seinen Nachbarn
Energie, Abgase und nervi-
gen Lärm. AnwenderInnen
von Laubbläsern, sofern
sie gewisse Arbeitsschritte
ohnehin nicht der Natur über-
lassen wollen, atmen zudem
durch Aufwirbelung massiv
so ziemlich alles ein – von
Wurmeiern bis Parasiten.
Geräte mit Akku können bei
vielen Anwendungen eine
Lösung sein. Wo aber die
Örtlichkeit keinen Stroman-
schluss erlaubt oder zum
Beispiel die Rasenfläche zu
groß wird, sollte bei Benzin-
motoren generell den 4-Tak-
tern der Vorrang gegenüber
den 2-Taktern gegeben
werden. Wird Gerätebenzin
bei 2- und 4-Taktern ver-
wendet, kann die Belastung
für Gesundheit und Umwelt
minimiert werden.
Tipps
Umwelttatort
Gartenpflege
Selbst moderne Arbeitsgeräte, die mit Tankstellen-Benzin be-
trieben werden, verursachen hohe Benzol-Konzentrationen. Laut
Schweizer Umweltbundesamt (BAFU) stoßen moderne 2-Takt-
Kleingeräte (z.B. Motorsägen) pro Stunde im Durchschnitt etwa
11-mal mehr krebserzeugendes Benzol aus als ein moderner
Benzin-Pkw (Euro 4). Bei älteren Kleingeräten ist die Belastung
sogar noch höher. Laut BAFU muss ein Rasenmäher (4-Takt-
Motor/Baujahr vor 2000) mit dem Faktor 24 im Vergleich zum Pkw
veranschlagt werden. Immer vorausgesetzt, das Gerät erfüllt die
offiziellen Herstellerangaben. Daher gilt die Faustregel: Wer auf
seine Gesundheit achtet, nimmt Gerätebenzin. Er vermindert weit-
gehend das krebserzeugende Benzol.
Seite 28
Wirtschaft & Umwelt 2/2013
Fotos: FOTOLIA/BARONB (1)
Umweltsünder Kleingeräte:
Gerätebenzin schafft Abhilfe
11x
=
Määh – die gesündete Art das Gras zu mähen.
1...,18,19,20,21,22,23,24,25,26,27 29,30,31,32,33,34,35,36