Die Versorgung mit alternati-
ven Kraftstoffen für Benützer
von alternativen Fahrantrie-
ben – Elektrizität, Wasser-
stoff, Flüssiggas (LPG) und
Erdgas (CNG) – in der EU hat
einen neuen Rahmen. Das EU-
Parlament hat den Kompro-
miss mit dem Rat am 15. April
2014 bestätigt. Fazit: Der
große Wurf ist es nicht gewor-
den. Aus ehrgeizigen Vorga-
ben der EU-Kommission für
mehr Versorgungssicherheit
im Sektor Verkehr wurden
bedarfsorientierte Vorgaben,
die von den Mitgliedstaaten
ohne großen finanziellen
Aufwand flexibel festgesetzt
werden können. Maßgeblich
sind gemäß Richtlinie nun
nationale Strategiepläne, die
Ziele zur Förderung von al-
ternativen Kraftstoffen benen-
nen müssen. So werden zum
Beispiel aus 12.000 von der
EU-Kommission vorgesehe-
nen Ladestellen für E-Autos
in Österreich drastisch we-
niger. Lediglich bei Über-
nahme und Normierung von
technischen Standards wie
kabelloses Aufladen, Batte-
rieaustausch und Ladepunkte
für LNG und CNG wurden
Ermächtigungen für die EU-
Kommission geschaffen.
FG
Deutschland
Maut-Ausdehnung
bei Lkw
Die Lkw-Maut in unserem
Nachbarland erfährt eine
beträchtliche Änderung.
Gemäß den Koalitionsver-
einbarungen beschloss die
deutsche Regierung im März
2014 ein neues Mautschema.
Demnach erfolgt die fahrleis-
tungsabhängige Bemautung ab
Oktober 2015 bei Lkw ab 7,5
Tonnen (bisher: 12 Tonnen)
und ab 1. Juli 2015 auf rund
weiteren 1.000 Kilometern
Bundesstraße abseits der Au-
tobahn. Im Jahr 2012 wurden
bereits 1.135 Kilometer mehr-
*
Dr. Christoph Streissler
ist
Chemiker und Mitarbeiter der
Abteilung Umwelt & Verkehr in
der AK Wien.
NAchrichten
Wenn Sie, verehrte
Leserin, verehrter Leser,
dieses Heft in Händen
halten, steht bereits fest,
welche Mannschaft die
Fußballweltmeisterschaft
2014 gewonnen hat.
Während ich diesen
Kommentar schreibe, ist
das noch offen, obwohl
schon feststeht, dass
einige Favoriten überra-
schend früh ausgeschie-
den sind.
Mit dem Energieeffizienz-
gesetz ist das ähnlich,
wenngleich die Begeis-
terung der ZuseherInnen
spürbar geringer ist. Ich
schreibe darüber zu einer
Zeit, zu der das Gesetz
im Nationalrat behandelt
wird. Es handelt sich um
einen zweiten Anlauf,
nachdem in der letzten
Legislaturperiode die
dafür notwendige Zwei-
Drittel-Mehrheit nicht
gefunden werden konnte.
Sollte es auch dieses Mal
scheitern, wird es keinen
dritten Anlauf geben. Das
hat der Wirtschaftsminis-
ter bereits klargestellt.
Unabhängig davon stellt
sich eine grundsätzli-
che Frage, mit der die
Energiebranche sich
auseinandersetzen
muss: Im Regierungs-
programm – ebenso wie
in unzähligen anderen
Dokumenten – wird das
Ziel festgelegt, dass der
Energieverbrauch im Jahr
2020 in Österreich bei
maximal 1.100 Petajoule
liegen soll, gewisserma-
ßen eine absolute Ober-
grenze für die gesamte in
Österreich verbrauchte
Energiemenge. Und hier
die Frage: Wenn dieses
Gesamtziel außer Streit
steht, warum beklagt die
Energiebranche, dass
ihre Unternehmen beim
Verkauf von Energie
eingeschränkt werden
sollen? Ohne Begren-
zung der Energiemengen,
die die Energielieferanten
verkaufen, kann die ge-
samte in Österreich ver-
brauchte Energiemenge
ja nicht limitiert werden!
Vielleicht werden wir
in wenigen Jahren auf
diese Diskussionen mit
Nachsicht zurückblicken,
nämlich dann, wenn der
Umsatz der Energiever-
sorgungsunternehmen
nicht mehr an der
Energiemenge hängt, die
sie verkaufen, sondern
an den Energiedienst-
leistungen, mit denen
sie die KonsumentInnen
versorgen.
Kommentar von Christoph Streissler
Energieeffizienzgesetz
Eine behagliche Wohnung, ein sicherer Transport
von A nach B – das sind Beispiele für Dienstleistun-
gen, die mit Energie bereitgestellt werden. Bessere
Energieeffizienz kann dafür sorgen, dass dafür wenig
Energieaufwand erforderlich ist.
KOMMENTAR Von RUUD Klein
Wirtschaft & Umwelt 2/2014
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