nützige Vereinigung von Um-
weltrechtsexperten mit Sitz in
Brüssel. Diese Klage könnte
erhebliche Auswirkungen auf
alle EU-Mitgliedstaaten haben.
Der Hintergrund der Klage:
Das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland
kann in vielenOrten denGrenz-
wert für Stickstoffdioxid nicht
vor dem Jahr 2025 einhalten.
Die betreffende EU-Richtlinie
2008/50/EU sieht dagegen die
Einhaltung des Grenzwertes
mit Fristerstreckungen bis spä-
testens 2015 vor. Andernfalls
müssen die Aktionspläne von
Mitgliedstaaten so beschaffen
sein, dass eine Überschreitung
„so kurz wie möglich gehalten
werden kann.“ Die Klage von
Client Earth wurde vom Obers-
ten Gerichtshof im VK dem
EuGH zur Vorabentscheidung
vorgelegt. Der EuGH wird
bis Frühjahr 2015 – auch ver-
bindlich für alle anderen Mit-
gliedstaaten – entscheiden, wie
„schnell“ Aktionspläne wirken
müssen, um Grenzwertüber-
schreitungen zu vermeiden.
FG
Frankreich
Lkw-Maut –
EcoTaxe light
Die französische Regie-
rung unternimmt einen
weiteren Anlauf zur Be-
mautung von Lkw.
Es geht um eine fahrleistungs-
abhängige Anlastung der
Straßenbenützung für Lkw
in Frankreich. In einer abge-
speckten Version sollen statt
15.000 km nur mehr 4.000 km
Straßen bemautet werden, auf
denen mindestens 2.500 Lkw
täglich fahren. Letzteres soll
sicherstellen, dass vorrangig
„ausländische Transit-Lkw“, so
die zuständige Ministerin Sé-
golène Royale, erfasst werden.
Der durchschnittliche Mautsatz
wird 13 Cent betragen und
jährlich rund 550 Millionen
Euro für die Instandhaltung
*
Mag. Richard Ruziczka
ist Jurist und Mitarbeiter der
Abteilung Umwelt & Verkehr in
der AK Wien.
NAchrichten
Doch wenn Argumente
der Frächter für eine
generelle Erhöhung
der Lkw-Nacht-
Geschwindigkeit auf
80 km/h sachlich nicht
mehr überzeugen, dann
werden missliebige Re-
gelungen als „antiquiert“
oder „längst überholt“
bezeichnet. Oder man
lässt Studien erstellen,
die angeblich wissen-
schaftlich belegen, dass
der Nacht-60er sich
negativ auf die Verkehrs-
sicherheit auswirkt bzw.
die Umweltbilanz wegen
höherer Emissionen ge-
genüber schnelleren Lkw
sogar verschlechtert. Wer
durch solche Argumente
unter die Lkw-Räder
kommt, ist die lärmge-
plagte Wohnbevölkerung
entlang der Autobahnen;
für sie gibt es weder
von Seiten der Frächter,
noch von Seiten der
Verantwortlichen für den
Straßenbau Verständnis.
Die Fakten dazu:
• 91% der Lkw auf
Autobahnen überschrei-
ten das gesetzliche
Tempolimit von 80 km/h,
den Nacht-60er scheint
überhaupt kein Lkw ein-
zuhalten.
• Der Nacht-60er wird
nicht kontrolliert.
• Abrollgeräusche von
Lkw-Reifen haben keinen
Einfluss darauf, ob ein
Lkw technisch als lärm
arm gilt.
• Der Ausbau von Lärm-
schutzmaßnahmen stellt
immer nur auf die gesetz-
lich erlaubte und nie auf
die tatsächlich gefahrene
Höchstgeschwindigkeit
ab; also wird z. B. eine
Lärmschutzwand wegen
störenden Nachtlärms
errichtet, so ist sie nach
dem gesetzlichen Tempo-
limit der Lkw von 60 km/h
in der Nacht ausgelegt!
Das Nachtfahrverbot
für Lkw, von dem
heute schon nahezu
alle Lkw wegen ihrer
„Lärmarmut“ ausgenom-
men sind, wurde aus
Lärmschutzgründen für
die Wohnbevölkerung
erlassen – nicht wegen
der Verkehrssicherheit.
Wer die Hinaufsetzung
des Lkw-Nacht-60ers
auf 80 km/h verlangt, der
muss auch für die Kosten
der Neudimensionierung
der Lärmschutzanlagen
an die tatsächlich gefah-
renen Lkw-Geschwin-
digkeiten (rund 90 km/h)
aufkommen, oder – frei
nach einem putzigen
Frächterspruch – sollen
wir’s selber tragen?
Kommentar von Richard Ruziczka
Kampagne für Lkw-Lärm?
Gebetsmühlenartig fordern die Frächtervertreter
die Abschaffung des Nacht-60er-Tempolimits für
Lkw. Dieses gilt seit 1995 für Lkw über 7,5 Tonnen
zwischen 22:00 und 5:00 Uhr, wenn sie als „lärmarm“
vom generellen Nachtfahrverbot ausgenommen sind.
KOMMENTAR Von RUUD Klein
Wirtschaft & Umwelt 3/2014
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