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AK FÜR SIE 06/2015
D
er Energieriese Vattenfall klagt
Deutschland auf Schadenersatz für
den Atomausstieg. Oder: Ein US-
Pharmakonzern wollte von Kanada 500
Millionen US-Dollar, weil dort zwei seiner
Patente für ungültig erklärt
wurden. „Solche Entschei-
dungen könnten auch gegen
Österreich gefällt werden“,
warnt Valentin Wedl von der
AK Abteilung EU und Inter-
nationales, „jedenfalls dann,
wenn im Freihandelsvertrag
zwischen EU und USA so genannter Inves-
titionsschutz mitsamt Schiedsgerichten
kommt.“ Dagegen macht die Arbeiterkammer
jetzt mobil.
Für staatliches Recht
Gemeinsam mit „Friends of the Earth“ hat
die AK die Internet-Seite
www.no2isds.eueingerichtet – die Abkürzung ISDS bedeutet
Investor-state dispute settlement, übersetzt:
Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren.
Wer will, kann Mitglieder des EU-Parlaments
über
www.no2isds.euauffordern, sich klar
gegen Schiedsgerichte im Freihandelsver-
trag auszusprechen.
„Die Konzerne können bei den Schieds-
gerichten etwa gegen Gesetzesänderungen
zum Umweltschutz oder bei Streichung von
Beihilfen klagen“, so Mitorga-
nisatorin Elisabeth Beer. „Da-
mit müssen Staaten befürch-
ten, bei neuen Gesetzen
jederzeit verklagt zu werden.“
Post ans EU-Parlament
Bisher sagten mehrere Zehn-
tausend „No“ zum Investor-Staat-Streitbei-
legungsverfahren. „Die EU-Abgeordneten
sollen sehen, dass viele Menschen gegen
die Aushebelung nationaler Rechte sind“,
erklärt Gabriele Pflug, die für die Arbeiter-
kammer die Facebook-Debatten zum Thema
betreut. Im Juni soll das EU-Parlament über
eine Resolution zum Freihandelsabkommen
zwischen EU und USA abstimmen. Valentin
Wedl: „Da sollen sie die Stimmen gegen
die Schiedsgerichte berücksichtigen.“
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P.M.
Argumente gegen Handels-Schiedsgerichte
plus Stimmabgabe unter
www.no2isds.euAktion gegen Konzerne
Das EU-USA-Freihandelsabkommen könnte internationalen Konzernen
alles erlauben. Die AK protestiert mittels Internet-Aktion.
initiativ
Foto: Christian Fischer
„Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten“: Valentin Wedl, Gabriele Pflug und Elisabeth Beer von
der AK (von links) machen mit Internet-Aktion gegen grenzenlose Freiheit für Konzerne mobil
AK-Erfolg I
Mehr Fairness bei
Kreditkarten
Stellen Sie sich vor, mit Ihrer Kreditkar-
te werden Abbuchungen gemacht, die Sie
nicht genehmigt haben – und Sie erfahren
nicht einmal im Nachhinein davon: Das kann
passieren, wenn Ihnen die Monatsabrech-
nung per E-Mail zugestellt wird, das Mail aber
nicht bei Ihnen ankommt. In solchen Fällen
hat der Kartenanbieter card complete (Visa,
Mastercard) bisher die Haftung für Schäden
ausgeschlossen, die aus dem höheren Risiko
einer Zusendung per E-Mail resultierten. Das
ist unzulässig, da damit die Kreditkarteninha-
berInnen auch um die Möglichkeit gebracht
werden können, gegen nicht autorisierte oder
fehlerhafte Abbuchungen vorzugehen. Das hat
der Oberste Gerichtshof nach einer Klage der
AK festgestellt.
AK-Erfolg II
Gesetz für Qualiltät in
der Lehre kommt
Ein Viertel der Lehrlinge schafft die Lehrab-
schlussprüfung nicht beim ersten Antritt oder
geht erst gar nicht zur Prüfung. Da muss
mehr Qualität in die Lehrausbildung, verlangt
die Arbeiterkammer. Erster Erfolg: Die Bun-
desregierung plant eine Änderung im Berufs-
ausbildungsgesetz, wonach in der Lehraus-
bildung ein Qualitätsmanagement eingeführt
werden soll. Freilich setzt die Bundesregie-
rung dabei auf Beratung und Unterstützung.
Die Arbeiterkammer will mehr: Zum Beispiel
soll die Auszahlung der Lehrstellenförderung
für Betriebe daran geknüpft werden, dass sie
Qualitätskriterien einhalten.
Lehre, in der die Jungen was lernen: Die
Regierung plant Qualitätsmamagement
Foto: picturedesk.com / Rainer Unkel
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