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AK FÜR SIE 06/2015

D

er Energieriese Vattenfall klagt

Deutschland auf Schadenersatz für

den Atomausstieg. Oder: Ein US-

Pharmakonzern wollte von Kanada 500

Millionen US-Dollar, weil dort zwei seiner

Patente für ungültig erklärt

wurden. „Solche Entschei-

dungen könnten auch gegen

Österreich gefällt werden“,

warnt Valentin Wedl von der

AK Abteilung EU und Inter-

nationales, „jedenfalls dann,

wenn im Freihandelsvertrag

zwischen EU und USA so genannter Inves-

titionsschutz mitsamt Schiedsgerichten

kommt.“ Dagegen macht die Arbeiterkammer

jetzt mobil.

Für staatliches Recht

Gemeinsam mit „Friends of the Earth“ hat

die AK die Internet-Seite

www.no2isds.eu

eingerichtet – die Abkürzung ISDS bedeutet

Investor-state dispute settlement, übersetzt:

Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren.

Wer will, kann Mitglieder des EU-Parlaments

über

www.no2isds.eu

auffordern, sich klar

gegen Schiedsgerichte im Freihandelsver-

trag auszusprechen.

„Die Konzerne können bei den Schieds-

gerichten etwa gegen Gesetzesänderungen

zum Umweltschutz oder bei Streichung von

Beihilfen klagen“, so Mitorga-

nisatorin Elisabeth Beer. „Da-

mit müssen Staaten befürch-

ten, bei neuen Gesetzen

jederzeit verklagt zu werden.“

Post ans EU-Parlament

Bisher sagten mehrere Zehn-

tausend „No“ zum Investor-Staat-Streitbei-

legungsverfahren. „Die EU-Abgeordneten

sollen sehen, dass viele Menschen gegen

die Aushebelung nationaler Rechte sind“,

erklärt Gabriele Pflug, die für die Arbeiter-

kammer die Facebook-Debatten zum Thema

betreut. Im Juni soll das EU-Parlament über

eine Resolution zum Freihandelsabkommen

zwischen EU und USA abstimmen. Valentin

Wedl: „Da sollen sie die Stimmen gegen

die Schiedsgerichte berücksichtigen.“

P.M.

Argumente gegen Handels-Schiedsgerichte

plus Stimmabgabe unter

www.no2isds.eu

Aktion gegen Konzerne

Das EU-USA-Freihandelsabkommen könnte internationalen Konzernen

alles erlauben. Die AK protestiert mittels Internet-Aktion.

initiativ

Foto: Christian Fischer

„Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten“: Valentin Wedl, Gabriele Pflug und Elisabeth Beer von

der AK (von links) machen mit Internet-Aktion gegen grenzenlose Freiheit für Konzerne mobil

AK-Erfolg I

Mehr Fairness bei

Kreditkarten

Stellen Sie sich vor, mit Ihrer Kreditkar-

te werden Abbuchungen gemacht, die Sie

nicht genehmigt haben – und Sie erfahren

nicht einmal im Nachhinein davon: Das kann

passieren, wenn Ihnen die Monatsabrech-

nung per E-Mail zugestellt wird, das Mail aber

nicht bei Ihnen ankommt. In solchen Fällen

hat der Kartenanbieter card complete (Visa,

Mastercard) bisher die Haftung für Schäden

ausgeschlossen, die aus dem höheren Risiko

einer Zusendung per E-Mail resultierten. Das

ist unzulässig, da damit die Kreditkarteninha-

berInnen auch um die Möglichkeit gebracht

werden können, gegen nicht autorisierte oder

fehlerhafte Abbuchungen vorzugehen. Das hat

der Oberste Gerichtshof nach einer Klage der

AK festgestellt.

AK-Erfolg II

Gesetz für Qualiltät in

der Lehre kommt

Ein Viertel der Lehrlinge schafft die Lehrab-

schlussprüfung nicht beim ersten Antritt oder

geht erst gar nicht zur Prüfung. Da muss

mehr Qualität in die Lehrausbildung, verlangt

die Arbeiterkammer. Erster Erfolg: Die Bun-

desregierung plant eine Änderung im Berufs-

ausbildungsgesetz, wonach in der Lehraus-

bildung ein Qualitätsmanagement eingeführt

werden soll. Freilich setzt die Bundesregie-

rung dabei auf Beratung und Unterstützung.

Die Arbeiterkammer will mehr: Zum Beispiel

soll die Auszahlung der Lehrstellenförderung

für Betriebe daran geknüpft werden, dass sie

Qualitätskriterien einhalten.

Lehre, in der die Jungen was lernen: Die

Regierung plant Qualitätsmamagement

Foto: picturedesk.com / Rainer Unkel

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