luFt ii
DiCke
LUFt
Keinen generellen EU-Auf-
schub bei Grenzwerten für
Stickstoffdioxid (NO
2
) gibt
es für die österreichischen
Bundesländer.
Fast alle österreichischen
Bundesländer haben Pro-
bleme mit der Einhaltung des
Grenzwertes für NO
2
, der seit
2010 EU-rechtlich zwingend
ist. Vor allem Diesel-KFZ an
verkehrsreichen Orten lassen
den Jahresgrenzwert von 40
Mikrogramm NO
2
pro Kubik-
meter in der Luft überschrei-
ten. Um ein Verfahren vor
dem Europäischen Gerichtshof
(EuGh) abzuwenden, suchten
die Bundesländer bei der EU-
Kommission in Brüssel um
Fristerstreckung bis zum Jahr
2015 an. Die EU-Kommission
luFt i
QUaLität
onLine
Smog verhindern kann es
nicht, aber online Auskunft
geben, wie es um die Luft-
qualität gerade steht.
Smartphone und i-Pad-Besit-
zerInnen haben ab nun eine
Anwendung zur Verfügung,
die auch über die Luftqualität
in größeren Städten Europas
in Echtzeit Auskunft gibt.
Das nennt sich obsAIRve und
basiert auf einem Benchmark-
Index (CAQI – Common Air
Quality Index), der die lokale
Konzentration von Feinstaub
(PM 2,5), Ozon (O
3
) und Stick-
stoffdioxid (NO
2
) hochrechnet.
Dem Anwender wird dabei
die Luftgüte in einer von fünf
Farben signalisiert. Zusätzlich
erhält er noch eine Vorhersage
für die nächsten 24 Stunden.
Angeboten wird dieser Ser-
vice von ObsAIRve, das ein
EU-finanziertes Pilotprojekt
ist und BürgerInnen möglichst
einfach Informationen zur
Luftqualität über die Verfü-
gung stellen will. Mehr unter:
FG
fOtOs: schUh (3)
nachrichten
Feinstaub online
Wasser: Was ist eine Dienstleistung?
wASSeRDieNStleiStuNGeN
ÖsterreiCH ist säUMiG
Laut EU-Kommission legt Österreich die durch die
Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebene Kosten-
deckung für Wasserdienstleistungen zu eng aus.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Preise von
Wasserdienstleistungen kostendeckend festzuset-
zen, wobei auch Umwelt- und Ressourcenkosten
einbezogen werden müssen, um einen angemesse-
nen Anreiz zur effizienten Nutzung zu bieten. Die EU
definiert „Wasserdienstleistungen“ als weit gefassten
Begriff, der auch die Wasserentnahme für die Küh-
lung von Industrieanlagen, die Bewässerung in der
Landwirtschaft und die Nutzung von Gewässern für
Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder
die Stromerzeugung durch Wasserkraft umfasst.
Österreich dagegen meint, die Kostendeckung solle
lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Ent-
sorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Die
Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit,
die Rechtsvorschriften entsprechend umzusetzen.
Andernfalls droht dem Staat eine Klage vor dem
EuGH.
LS
Menschenrecht Wasser
uNteRStÜtZuNG
NuN oNliNe
mÖGliCH
Seit Anfang September
2012 kann die Europäische
Bürgerinitiative „Wasser und
Sanitäre Grundversorgung
sind ein Menschenrecht –
Wasser ist ein Öffentliches
Gut, keine Handelsware“
auch online unter
2water.eu/de unterzeichnet
werden. Benötigt wird hierfür
die Reisepass- bzw. Perso-
nalausweisnummer.
LS
Seite 4
Wirtschaft & UmWelt 3/2012
genehmigte aber eine solche
nur für das Bundesland Kärnten
und den Ballungsraum Linz
sowie bedingt mit Auflagen zu
NO
2
-Minderungsmaßnahmen
bis 2013 für das Bundesland
Niederösterreich. Abgelehnt
wurde eine Fristerstreckung
jedoch für die Bundesländer
Oberösterreich (ohne Linz),
Salzburg, Tirol, Vorarlberg,
Wien und Graz, weil trotz
zusätzlicher
Maßnahmen
eine Einhaltung bis zum Jahr
2015 nicht realistisch ist. Die
EU-Beamten vermerkten
zudem, dass Österreich die
Richtlinie 2001/81/EG über
die nationale Höchstmenge an
NOx-Emissionen überschritten
hat. Über das weitere Vorgehen
der betroffenen Bundesländer
liegen derzeit noch keine Pläne
vor.
FG
Japan: Fukushima zeigt Wirkung
Bei 35 Prozent von 38.000 untersuchten Kindern waren
die Schilddrüsen belastet, wurden Zysten und Knoten
entdeckt. Quellen: APA, 11.7.2012,