Abfüllern und vom Handel
durchwegs in Glas-Einweg
entwickelt, was die Bieröko-
bilanz massiv verschlechtert.
Die „Selbstverpflichtung“ sieht
ein Monitoring und jährliche
Berichte an die Öffentlichkeit
vor. Die Sozialpartner sollen im
Wege eines Stakeholderbeirats
laufend über die Aktivitäten
der ARGE informiert werden.
Nach drei Jahren ist eine Ge-
samtevaluierung vorgesehen.
Fast fristgerecht sind im
Juni 2011 die drei Empfehlun-
gen an den Umwelt- und den
Gesundheitsminister, die Bun-
deswettbewerbsbehörde und
die im Parlament vertretenen
politischen Parteien übermittelt
worden. Was hat sich seither
getan? Was dürfen wir für die
Zukunft erwarten?
Am weitesten ist wohl die
Umsetzung der Anti-Littering-
Maßnahmen gediehen. Hier
hat sich in der ARGE eine
Plattform gebildet, die von den
einweg-affinen Unternehmen
aus Getränkewirtschaft und
Handel getragenwird. Rund ein
Drittel des jährlichen Budgets
von einer Million Euro brin-
gen hier allein die Diskonter
(Hofer, Lidl, Penny) auf, der
Rest kommt aus den ARA-
Lizenzgebühren. Faktisch
betreibt ARA die Kampagne
(
).
Relativ fortgeschritten – und
aus AK-Sicht sehr begrüßens-
wert – sind auch die Arbeiten
des Umweltministeriums an
der nötigenAWG-NovelleVer-
packungen. Die Kooperation
mit der BWB scheint bestens.
Ein Arbeitsentwurf, der die
Öffnung für Wettbewerb – so
wie von der EU-Kommission
gewollt – auf der Ebene der
Regionalpartnerverträge um-
setzt, sowie einer für die neue
Verpackungsverordnung, sind
schon vorgestellt worden. Es
fehlt nur mehr die Feinabstim-
mung. Freilich können sich die
hinter der ARA stehenden Un-
ternehmen noch immer nicht
damit abfinden und sammeln
Unterschriften für eine „Peti-
tion an die Bundesregierung“.
Bleibt abzuwarten, ob sich die
EU-Kommission auch offizi-
ell für den Entwurf einsetzt.
Zudem steht die Entscheidung
noch aus, ob sie dasMarktmiss-
brauchsverfahren gegen die
ARA nun tatsächlich einleitet.
Am schwierigsten vorherzu-
sagen sind die Entwicklungen
bei „Mehrweg“. Hier ist die
Herausforderung, ein Pilotpro-
jekt zum gerne gebrauchten
Schlagwort „Nachhaltiger
Konsum“ zu entwickeln, das
auf Mehrweg fokussiert ist.
Freilich: Von einem ähnlichen
Budget wie bei Anti-Littering
kann man nur träumen. Erste
Sondierungsgespräche mit den
Nachhaltigkeitsabteilungen der
großen Lebensmittelhandels-
ketten (nur Vollsortimenter)
haben gezeigt, dass von einer
systematischen Mehrweg-För-
derung noch keine Rede sein
kann. Offenkundig ist, dass ein
wirkungsorientiertes externes
Monitoring der Einzelmaß-
nahmen gemäß der Selbst-
verpflichtung sinnvoll kaum
möglich ist. Flugblätter und
Plakatständer zu zählen, sagt
nur wenig über die tatsächlich
gelebten Unternehmenspoliti-
ken aus. So ist die Idee entstan-
den, die großen Handelsketten
anzuregen, selbst eine interne
Unternehmenspolitik mit dem
Ziel der „Stabilisierung der
betrieblichen Mehrwegquote
am Level von 2010“ zu be-
schließen und umzusetzen. So
wie bei anderen betrieblichen
Umweltprojekten, etwa nach
dem Ökoprofit-Ansatz, sollen
die Ketten dann Kennzahlen
zur internen Mehrwegpräsenz
und den beobachteten Trends
am Point-of-Sale erheben,
Schwachstellen und Erfolg
versprechende Segmente iden-
tifizieren, dazu Maßnahmen
entwickeln, umsetzen, evalu-
ieren usw. Die Gespräche dazu
laufen noch.
AUSBLICK
Vielleicht gibt der nahende
Termin für den ersten Bericht
an die Öffentlichkeit den nö-
tigen Anstoß, dass die Ketten
hier einen „mutigen Start“
wagen. Zu tun gäbe es genug:
So ist eine bessere Kennzeich-
nung von Mehrweg – am Regal
oder amGebinde – für die Kon-
sumentInnen dringend nötig.
Manche Bierbrauer stehen
schon bereit, um mit 0,3-Liter-
Mehrweg-Glasflaschen in die
Regale zu kommen. Rechtzeitig
hat sich nun auch das Umwelt-
ministerium zur gewünsch-
ten Kampagne: „Sag’s am
Mehrweg“ entschlossen. Die
Vorbereitungen, auch für eine
Relaunch von Mehrweg auf
laufen
auf Hochtouren. Das wird auch
dem Handel helfen. Die aktuel-
len Zahlen zur Mehrwegquote
sind günstig: Denn der Rück-
gang soll nur 0,2 Prozentpunkte
betragen. Die gewonnene Zeit
sollte zumDurchstarten genutzt
werden.
£
Politik
EU-ENTSCHEIDUNGEN
ARA-MONOPOL UNTERSAGT
Die Entscheidung der EU-Kommission vom 16. Oktober 2003 (2004/208/EG) ver-
hängte gegen das Sammelsystem der Altstoff Recycling Austria (ARA) Auflagen, die
die Beibehaltung des Monopols unterbinden sollen.
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Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:075:0059:0097:DE:PDF
Dagegen klagte die ARA.
Das Urteil des Gerichts vom
22. März 2011 (Rechtssache
T-419/03) wies die Klage der
ARA auf Nichtigerklärung
dieser Entscheidung vollin-
haltlich ab. Streithelfer zur
Unterstützung der Kommission
war die Bundeskammer für
Arbeiter und Angestellte (Wien).
Das Urteil ist mittlerweile
rechtskräftig.
UriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:
C:2011:139:0015:0015:DE:PDF
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Wirtschaft & Umwelt 3/2012
Foto: istockphoto.com//MaslennikovUppsala (1), Leodolter (1)