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t

18

AK FÜR SIE 04/2015

Foto: Erwin Schuh

schaftswohnung und den Kindergarten für

ein Kind geltend machen. Zusammen be-

kommen die Eltern rund 760 Euro zurück.

Keine Angst also vor Steuerformularen.

Auch nach den AK Steuerspartagen hilft

die AK mit Rat und Tipps bei der Arbeitneh-

merInnenveranlagung.

Z

wei Wochen lang stand das AK

Beratungszentrum ganz unter dem

Motto: „Hol Dir Dein Geld zurück!“.

Zehn SteuerexpertInnen der AK Wien

haben insgesamt über 1.500 Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer beraten. Im

Schnitt konnte sich jeder, der die Arbeit-

nehmerInnenveranlagung gemacht hat,

200 Euro an zu viel bezahlter Steuer vom

Finanzamt zurückholen – insgesamt also

rund 300.000 Euro in beiden Beratungs-

wochen. „Viele wissen gar nicht, dass sie

im vergangenen Jahr zu viel Steuern bezahlt

haben. Lassen Sie kein Geld liegen“, raten

die AK SteuerexpertInnen Barbara Buch-

mann und Michael Franz.

Es zahlt sich auf jeden Fall aus. Ein Bei-

spiel: Eine Frau, die etwa 1.000 Euro brutto

verdient und ihren Sohn alleine erzieht, hat

mit Negativsteuer und dem Alleinverdiener-

absetzbetrag rund 600 Euro zurückbekom-

men. Eine Familie mit zwei Kindern konnte

die Sonderausgaben für ihre Genossen-

ArbeitnehmerInnenveranlagung: Im Schnitt bekommt jeder, der sie

macht, 200 Euro an zu viel bezahlter Steuer vom Finanzamt zurück.

SteuerexpertInnen Barbara Buchmann (links) und Michael Franz (rechts) berieten die AK

Mitglieder, Alica Wessely (Mitte) sorgte für den Empfang

300.000 Euro zurück

Termine

Elternkarenz

16., 23. und 30. April

Gerne informieren

wir Sie über Elternkarenz und die Varianten

des Kinderbetreuungsgeldes. Die nächsten

Info-Veranstaltungen in der AK Wien,

Prinz-Eugen-Str. 20-22, 1040 Wien finden

am 16. und am 30. April, jeweils von

14 bis 16 Uhr, statt.

Einen weiteren Beratungstermin gibt es im

AK Beratungszentrum Nord in Floridsdorf,

Prager Straße 31, 1210 Wien am 23. April

von 13 bis 15 Uhr.

Die Info-Nachmittage zu Elternkarenz und

Elternteilzeit sind kostenlos. Bitte melden

Sie sich an unter der Telefonnummer

01 50165-341, Mo bis Fr. 8 bis 14 Uhr

Eltern treffen Eltern

20. April

Als Elternnetzwerk BBB (Beruf,

Baby, Bildung) organisiert die AK einen

kostenlosen, offenen Erfahrungsaustausch

unter Eltern. Angeleitet von der erfahrenen

Trainerin Irina Scharinger können Eltern alles

rund um Karenz und den beruflichen

Wiedereinstieg besprechen. Vor Ort gibt es

eine kostenlose Kinderbetreuung. Das

nächste Treffen findet am 20. April von

9.30 Uhr bis 11.00 Uhr statt.

Technisch-Gewerblichen Abendschule des

BFI Wien, Plößlgasse 13, 1040 Wien

Anmeldung zu Netzwerk und Kinderbetreu-

ung: 01 811 78 10 100 oder per

E-Mail: anmeldung

@

bfi-wien.at

Radio-Tipp: Ganz auf Ihrer Seite

AK Expertinnen und Experten geben Rat auf Radio Wien

Jeden Donnerstag 10–11 Uhr / auf den Frequenzen 89,9 und 95,3

Rat und Tipps zur Steuer

Infos, Broschüren

zum

Download und einen

YouTube-Film gibt es unter

www.holdirdeingeldzurueck.at

oder als QR-Code fürs

Smartpone

Die AK Broschüre

„Steuer sparen 2015“

können Sie ganz einfach bestellen. Per E-Mail:

bestellservice@akwien.at

oder am kostenlosen

Bestelltelefon: 01/310 00 10 388

Wenn Sie kurze Fragen

zur Steuerveranla-

gung haben: Wählen Sie 01 50165-207. Wenn Sie

eine persönliche Beratung brauchen, vereinba-

ren Sie einen Termin unter 01 50165-341

Frauen und

das neue

Pension

skon

to

Bestelltelefon:

310 00 10

35

7

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

FRAUEN UND DAS NEUE

PENSIONSKONTO

WIEARBEITUND FAMILIE IHRE

PENSIONBEEINFLUSSEN

Impressum:

Herausgeber,Verleger undHersteller:

Kammer fürArbeiter undAngestellte fürWien,PrinzEugenStraße20-22, 1040Wien;

Verlags-undHerstellungsort:Wien;P.b.b.;

Gestaltung:ChristinaGoebl

,grafikdeli.at

Bilder:Fotolia;Druck:LDD,4664Oberweis-Gmunden

Offenlegunggemäߧ 25MedienG: siehewien.arbeiterkammer.at/impressum

AKWienZulassungsnummer:02Z034648M;ErscheinungsortWien,

Verlagspostamt1040Wien

Rudi

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rechnung

oderTeilz

sionshöhe

Das trifftv

Pflege von

TIPP

Nutzen Sie den Pensionsrechner der AK. Sie

können damit Ihre künftige Pensionshöhe ab-

schätzen,dieAuswirkungenverschiedenerEin-

kommen auf Ihre Pension durchrechnen oder

die

Auswirkung

von

einem

vorzeitigen

Pensionsantritt ausrechnen.

wien.arbeiterkammer.at/pensionskonto

Frauengeboren von -bis

Regelpensionsalter

bis 1.12.1963

60 Jahre

2.12.1963 -1.6.1964

60 Jahre und6Monate

2.6.1964 - 1.12.1964

61 Jahre

2.12.1964 - 1.6.1965

61 Jahre und6Monate

2.6.1965 - 1.12.1965

62 Jahre

2.12.1965 -1.6.1966

62 Jahre und 6Monate

2.6.1966 - 1.12.1966

63 Jahre

2.12.1966 - 1.6.1967

63 Jahre und6Monate

2.6.1967 -1.12.1967

64 Jahre

2.12.1967 - 1.6.1968

64 Jahreund 6Monate

ab2.6.1968

65 Jahre

WIEERRECHNETSICH IHREPENSION IM

NEUENSYSTEM?

Alle IhreBeschäftigungszeiten fließen in diePensionsberechnung

ein, auchTeilzeitarbeit.

Die Kontoerstgutschrift am 1. Jänner 2014 ist eineMomentauf-

nahmeund stelltdas „Startkapital“ auf IhremPensionskontodar.

Ab2014werdendannJahr fürJahr1,78% von IhremJahresbrut-

toeinkommen zusätzlich auf IhrKonto gutgeschrieben und inden

Folgejahrenmitder jeweiligenLohnentwicklung aufgewertet.

TEILZEITUNDVOLLZEIT IMVERGLEICH

DieMehrzahl der Frauenmit Kindern unter 15 Jahren arbeitet in

Teilzeit. Die durchschnittlichen Teilzeitphasen betragen etwa 10

Jahre. Der Großteil der derzeit Teilzeitbeschäftigtenmit Kindern

unter15 Jahrengeht in 20bis30 Jahren inPension.

WASBEDEUTETDAS INZAHLEN?

Nehmenwir an, Sie verdienen im Jahr 2014

e

1.000 bruttomo-

natlich und bekommen IhrGehalt 14Mal im Jahr ausbezahlt. In

diesem Fallwerden 14Mal

e

17,80 auf IhrPensionskonto gutge-

schrieben.

Wenn Sie insgesamt 45 Jahremit einemmonatlichen Bruttover-

dienst von

e

1.000 gearbeitet haben und inAlterspension gehen,

ergibt sich eine monatliche Bruttopension von

e

801, das sind

etwa80% Ihresdurchschnittlichen Lebenseinkommens.

BEISPIELEBEIVOLLZEITARBEIT

Einkommen

Pensionsgutschrift

Pension*)nach

proMonatbeiVollzeit

proMonat

45 Jahren zum

Regelpensionsalter

1500,-

26,70

1.201,50

2000,-

35,60

1.602,00

3000,-

53,40

2.403,00

BEISPIELEBEIEINER TEILZEITBESCHÄFTIGUNGZU50%

Einkommen

Pensionsgutschrift

Pension*)nach

proMonatbei

proMonat

45Jahren zum

Teilzeit50%

Regelpensionsalter

750,-

13,35

600,75

1000,-

17,80

801,00

1500,-

26,70

1.201,50

*)BeträgeohneAufwertungdurchdieLohnentwicklung

NocheinwichtigerPunkt. Wen

n Sie wegen des Erreichens des gesetzlichen Pensions-

antrittsalters gekündigtwerden (derzeit 60 Jahre),wenden Sie

sichbittegleich anuns:+ 431501 65 -201.

Kündigungen von Frauen aus diesemGrund stellen laut Euro-

päischemGerichtshofeineverboteneDiskriminierungaufgrund

desGeschlechtsdar.Sie können angefochtenwerden.

ACHTUNG:

Die Frist zur Bekämpfung einer Kündigung ist

sehr kurz. Sie beträgt nur 14 Tage ab Ausspruch der Kün-

digung.

Wenn Sie über Ihr Regelpensionsalter hinaus arbeiten wollen,

haben Sie 2Möglichkeiten: Entweder Sie beziehen neben Ih-

remErwerbseinkommenzusätzlich IhreAlterspension.OderSie

nehmen IhrePensionerst später inAnspruch,dannbekommen

Sie einen jährlichenBonus von 4,2% aufdasPensionskonto.

AK-RATGEBER