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AK FÜR SIE 04/2015
Foto: Erwin Schuh
schaftswohnung und den Kindergarten für
ein Kind geltend machen. Zusammen be-
kommen die Eltern rund 760 Euro zurück.
Keine Angst also vor Steuerformularen.
Auch nach den AK Steuerspartagen hilft
die AK mit Rat und Tipps bei der Arbeitneh-
merInnenveranlagung.
Z
wei Wochen lang stand das AK
Beratungszentrum ganz unter dem
Motto: „Hol Dir Dein Geld zurück!“.
Zehn SteuerexpertInnen der AK Wien
haben insgesamt über 1.500 Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer beraten. Im
Schnitt konnte sich jeder, der die Arbeit-
nehmerInnenveranlagung gemacht hat,
200 Euro an zu viel bezahlter Steuer vom
Finanzamt zurückholen – insgesamt also
rund 300.000 Euro in beiden Beratungs-
wochen. „Viele wissen gar nicht, dass sie
im vergangenen Jahr zu viel Steuern bezahlt
haben. Lassen Sie kein Geld liegen“, raten
die AK SteuerexpertInnen Barbara Buch-
mann und Michael Franz.
Es zahlt sich auf jeden Fall aus. Ein Bei-
spiel: Eine Frau, die etwa 1.000 Euro brutto
verdient und ihren Sohn alleine erzieht, hat
mit Negativsteuer und dem Alleinverdiener-
absetzbetrag rund 600 Euro zurückbekom-
men. Eine Familie mit zwei Kindern konnte
die Sonderausgaben für ihre Genossen-
ArbeitnehmerInnenveranlagung: Im Schnitt bekommt jeder, der sie
macht, 200 Euro an zu viel bezahlter Steuer vom Finanzamt zurück.
SteuerexpertInnen Barbara Buchmann (links) und Michael Franz (rechts) berieten die AK
Mitglieder, Alica Wessely (Mitte) sorgte für den Empfang
300.000 Euro zurück
Termine
Elternkarenz
16., 23. und 30. April
Gerne informieren
wir Sie über Elternkarenz und die Varianten
des Kinderbetreuungsgeldes. Die nächsten
Info-Veranstaltungen in der AK Wien,
Prinz-Eugen-Str. 20-22, 1040 Wien finden
am 16. und am 30. April, jeweils von
14 bis 16 Uhr, statt.
Einen weiteren Beratungstermin gibt es im
AK Beratungszentrum Nord in Floridsdorf,
Prager Straße 31, 1210 Wien am 23. April
von 13 bis 15 Uhr.
Die Info-Nachmittage zu Elternkarenz und
Elternteilzeit sind kostenlos. Bitte melden
Sie sich an unter der Telefonnummer
01 50165-341, Mo bis Fr. 8 bis 14 Uhr
Eltern treffen Eltern
20. April
Als Elternnetzwerk BBB (Beruf,
Baby, Bildung) organisiert die AK einen
kostenlosen, offenen Erfahrungsaustausch
unter Eltern. Angeleitet von der erfahrenen
Trainerin Irina Scharinger können Eltern alles
rund um Karenz und den beruflichen
Wiedereinstieg besprechen. Vor Ort gibt es
eine kostenlose Kinderbetreuung. Das
nächste Treffen findet am 20. April von
9.30 Uhr bis 11.00 Uhr statt.
Technisch-Gewerblichen Abendschule des
BFI Wien, Plößlgasse 13, 1040 Wien
Anmeldung zu Netzwerk und Kinderbetreu-
ung: 01 811 78 10 100 oder per
E-Mail: anmeldung
@
bfi-wien.atRadio-Tipp: Ganz auf Ihrer Seite
AK Expertinnen und Experten geben Rat auf Radio Wien
Jeden Donnerstag 10–11 Uhr / auf den Frequenzen 89,9 und 95,3
Rat und Tipps zur Steuer
■
Infos, Broschüren
zum
Download und einen
YouTube-Film gibt es unter
www.holdirdeingeldzurueck.atoder als QR-Code fürs
Smartpone
■
Die AK Broschüre
„Steuer sparen 2015“
können Sie ganz einfach bestellen. Per E-Mail:
bestellservice@akwien.atoder am kostenlosen
Bestelltelefon: 01/310 00 10 388
■
Wenn Sie kurze Fragen
zur Steuerveranla-
gung haben: Wählen Sie 01 50165-207. Wenn Sie
eine persönliche Beratung brauchen, vereinba-
ren Sie einen Termin unter 01 50165-341
Frauen und
das neue
Pension
skonto
Bestelltelefon:
310 00 10
35
7E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atund geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
FRAUEN UND DAS NEUE
PENSIONSKONTO
WIEARBEITUND FAMILIE IHRE
PENSIONBEEINFLUSSEN
Impressum:
Herausgeber,Verleger undHersteller:
Kammer fürArbeiter undAngestellte fürWien,PrinzEugenStraße20-22, 1040Wien;
Verlags-undHerstellungsort:Wien;P.b.b.;
Gestaltung:ChristinaGoebl
,grafikdeli.atBilder:Fotolia;Druck:LDD,4664Oberweis-Gmunden
Offenlegunggemäߧ 25MedienG: siehewien.arbeiterkammer.at/impressum
AKWienZulassungsnummer:02Z034648M;ErscheinungsortWien,
Verlagspostamt1040Wien
Rudi
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rechnung
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sionshöhe
Das trifftv
Pflege von
TIPP
Nutzen Sie den Pensionsrechner der AK. Sie
können damit Ihre künftige Pensionshöhe ab-
schätzen,dieAuswirkungenverschiedenerEin-
kommen auf Ihre Pension durchrechnen oder
die
Auswirkung
von
einem
vorzeitigen
Pensionsantritt ausrechnen.
➜
wien.arbeiterkammer.at/pensionskontoFrauengeboren von -bis
Regelpensionsalter
bis 1.12.1963
60 Jahre
2.12.1963 -1.6.1964
60 Jahre und6Monate
2.6.1964 - 1.12.1964
61 Jahre
2.12.1964 - 1.6.1965
61 Jahre und6Monate
2.6.1965 - 1.12.1965
62 Jahre
2.12.1965 -1.6.1966
62 Jahre und 6Monate
2.6.1966 - 1.12.1966
63 Jahre
2.12.1966 - 1.6.1967
63 Jahre und6Monate
2.6.1967 -1.12.1967
64 Jahre
2.12.1967 - 1.6.1968
64 Jahreund 6Monate
ab2.6.1968
65 Jahre
WIEERRECHNETSICH IHREPENSION IM
NEUENSYSTEM?
Alle IhreBeschäftigungszeiten fließen in diePensionsberechnung
ein, auchTeilzeitarbeit.
Die Kontoerstgutschrift am 1. Jänner 2014 ist eineMomentauf-
nahmeund stelltdas „Startkapital“ auf IhremPensionskontodar.
Ab2014werdendannJahr fürJahr1,78% von IhremJahresbrut-
toeinkommen zusätzlich auf IhrKonto gutgeschrieben und inden
Folgejahrenmitder jeweiligenLohnentwicklung aufgewertet.
TEILZEITUNDVOLLZEIT IMVERGLEICH
DieMehrzahl der Frauenmit Kindern unter 15 Jahren arbeitet in
Teilzeit. Die durchschnittlichen Teilzeitphasen betragen etwa 10
Jahre. Der Großteil der derzeit Teilzeitbeschäftigtenmit Kindern
unter15 Jahrengeht in 20bis30 Jahren inPension.
WASBEDEUTETDAS INZAHLEN?
Nehmenwir an, Sie verdienen im Jahr 2014
e
1.000 bruttomo-
natlich und bekommen IhrGehalt 14Mal im Jahr ausbezahlt. In
diesem Fallwerden 14Mal
e
17,80 auf IhrPensionskonto gutge-
schrieben.
Wenn Sie insgesamt 45 Jahremit einemmonatlichen Bruttover-
dienst von
e
1.000 gearbeitet haben und inAlterspension gehen,
ergibt sich eine monatliche Bruttopension von
e
801, das sind
etwa80% Ihresdurchschnittlichen Lebenseinkommens.
BEISPIELEBEIVOLLZEITARBEIT
Einkommen
Pensionsgutschrift
Pension*)nach
proMonatbeiVollzeit
proMonat
45 Jahren zum
Regelpensionsalter
€
1500,-
€
26,70
€
1.201,50
€
2000,-
€
35,60
€
1.602,00
€
3000,-
€
53,40
€
2.403,00
BEISPIELEBEIEINER TEILZEITBESCHÄFTIGUNGZU50%
Einkommen
Pensionsgutschrift
Pension*)nach
proMonatbei
proMonat
45Jahren zum
Teilzeit50%
Regelpensionsalter
€
750,-
€
13,35
€
600,75
€
1000,-
€
17,80
€
801,00
€
1500,-
€
26,70
€
1.201,50
*)BeträgeohneAufwertungdurchdieLohnentwicklung
■
NocheinwichtigerPunkt. Wenn Sie wegen des Erreichens des gesetzlichen Pensions-
antrittsalters gekündigtwerden (derzeit 60 Jahre),wenden Sie
sichbittegleich anuns:+ 431501 65 -201.
Kündigungen von Frauen aus diesemGrund stellen laut Euro-
päischemGerichtshofeineverboteneDiskriminierungaufgrund
desGeschlechtsdar.Sie können angefochtenwerden.
ACHTUNG:
Die Frist zur Bekämpfung einer Kündigung ist
sehr kurz. Sie beträgt nur 14 Tage ab Ausspruch der Kün-
digung.
Wenn Sie über Ihr Regelpensionsalter hinaus arbeiten wollen,
haben Sie 2Möglichkeiten: Entweder Sie beziehen neben Ih-
remErwerbseinkommenzusätzlich IhreAlterspension.OderSie
nehmen IhrePensionerst später inAnspruch,dannbekommen
Sie einen jährlichenBonus von 4,2% aufdasPensionskonto.
AK-RATGEBER