

ALLTAG, GELD
UND
KONSUMENTENSCHUTZ
Wortspiel mit Nährwert
Durch „schreierische“ Nährwertangaben auf der Packung
werden KonsumentInnen gerne geblendet.
Achtung, Falle!
Drehen Sie es um
Erst die Nährwertkennzeichnung
je 100 Gramm ermöglicht Ihnen eine
echte Vergleichbarkeit der Produkte. Auch wenn Sie diese Informationen meist erst
versteckt auf der Rückseite des Produkts finden.
n
Achten Sie darauf,
ob die angegebene Portionsgröße wirklich realistisch ist und
Ihrer Essensmenge entspricht. Die Prozentangabe der Hersteller entspricht meist einer
„Mini-Miniportion“.
n
Interpretieren Sie
in nährwertbezogene Angaben nicht zu viel hinein. Denn fettarm
bedeutet wirklich nur fettarm, nicht automatisch auch kalorienarm.
Foto: picturedesk.com /vario images / Christoph Papsch
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 04/2015
19
D
ie süße Mousse au Chocolat zum
Löffeln aus dem Becher wird als luf-
tig-leicht beworben. Aber ist sie tatsäch-
lich so „leicht“, wie sie aussieht? Oder es
stechen auffallende Angaben ins Auge,
etwa „Nur drei Prozent Fett je Portion“ –
klingt alles gut, ist aber trügerisch.
„Manche gängigen nährwertbezo-
genen Angaben können KonsumentIn-
nen schon in die Irre führen“,
sagt AK Konsumentenschüt-
zer Heinz Schöffl. „Die Anga-
be je Portion entspricht dem
Gebot der kleinen Zahlen.
Bei der Fettangabe ist
zwar alles richtig berech-
net. Aber der springende
Punkt ist: Eine vorgesehe-
ne Portion von zehn
Gramm, auf die sich die drei
Prozent beim Fett beziehen
würden, wäre für viele Lebens-
mittel eine völlig wirklichkeitsfrem-
de Portionsgröße. Und ein gerin-
ger Fettanteil heißt auch nicht,
dass das Produkt kaum Kalorien hat.“
Angaben wie „fettfrei“ oder „jetzt nur
0,1 Prozent Fett“ müssen als nährwert-
bezogene Angabe stimmen. Das heißt
nicht, dass das Produkt damit gleich-
zeitig auch immer von geringem oder
geringerem Nährwert sein muss. Fett-
arm bedeutet wirklich nur fettarm, nicht
automatisch auch kalorienarm.
Die nährwertbezogenen Informatio-
nen sind typischerweise prominent
platziert – also Produktauslobungen
mit Nährwerthinweisen,
werbliche Darstellungen
und Angaben zu Nähr-
werten je Portionsgröße.
„Die Nährwertkennzeich-
nung je 100 Gramm Le-
bensmittel findet sich dann
als Tabelle meist versteckt
auf der Rückseite des
Produkts“, weiß Schöffl.
„Bleiben Sie in Hinblick
auf die Werbeaussagen
sehr kritisch.“
n
D.S.
Falsch informiert –
teure Reparatur
Dürfen die das?
D
er rund ein Jahr alte Hometrainer von
Herrn M. funktionierte nicht mehr richtig.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Händ-
ler atmete er auf. Er erhielt die Auskunft, der
Fehler könne durch eine kostenlose Reparatur
im Rahmen der Garantie behoben werden. Herr
M. vereinbarte sofort mit dem Kundendienst
des Herstellers einen Termin für die Reparatur.
Sie wurde in seiner Wohnung durchgeführt.
Zwei Wochen später flatterte eine Rechnung in
seinen Briefkasten. Die Reparaturkosten würden
289 Euro ausmachen. Herr M. war mehr als
überrascht. Der Hersteller meinte, es würde
kein Anspruch auf eine Garantieleistung
vorliegen. „Dürfen die das?“, fragt Herr M.
So sicher nicht!
Regina Zauner
AK Konsumentenschützerin
H
err M. muss die Reparaturkosten nicht
zahlen. Er hat zwar keinen Garantiean-
spruch, weil der Händler seinem Kunden in
diesem Punkt eine falsche Auskunft gegeben hat.
Jedoch: Er kann vom Vertrag zurücktreten. Denn
der Vertrag wurde außerhalb der Geschäftsräu-
me geschlossen. Der Unternehmer hätte Herrn
M. daher umfassend über sein Rücktrittsrecht
informieren müssen und gegebenenfalls auch
über die Umstände, unter denen er das
Rücktrittsrecht verliert. Da Herr M. darüber nicht
belehrt wurde, war die Rücktrittsfrist noch offen.
In diesem Fall bestand daher auch keine
Entgeltpflicht. Herr M. übermittelte umgehend
per Einschreiben seine Rücktrittserklärung und
forderte das Unternehmen auf, die Forderung
zurückzuziehen. Mit einem zusätzlichen
Interventionsschreiben der AK akzeptierte das
Unternehmen letztlich seinen Rücktritt.