Table of Contents Table of Contents
Previous Page  14 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 14 / 32 Next Page
Page Background

14

AK FÜR SIE 04/2018

Foto: picturedesk.com / laif / H.-B. Huber

F

ür Andrea T. war klar: Nach der Ge-

burt ihrer Tochter würde sie 2 Jahre

lang weniger arbeiten, um mehr Zeit

fürs Kind zu haben. Die Büroangestellte

erkundigte sich bei ihrem Chef, ob dieser

einer Reduktion ihrer Arbeitszeit zustim-

men würde. „Keine Chance“, sagte dieser

zunächst. Doch Andrea T. fragte bei der

Arbeiterkammer nach, ob es nicht doch

eine Möglichkeit gibt, mehr Zeit für ihre

Tochter zu haben, ohne den Job aufzuge-

ben. Michael Winkler, Arbeitsrechtsexper-

te der AK Wien, wusste Rat: „Sie haben

ein Recht auf Elternteilzeit, wenn Sie in ei-

nem Betrieb arbeiten, der mehr als 20 Be-

Zeit für Job und Kind

Andrea T. wollte 2 Jahre lang kürzer arbeiten, um mehr Zeit für ihre

Tochter zu haben. Die AK half, die Elternteilzeit durchzusetzen.

Zeit fürs Kind, Zeit für den Beruf: Die Elternteilzeit bietet vielen Beschäftigten die Chance dazu

schäftigte hat, und wenn Sie vorher 3 Jah-

re ununterbrochen in diesem Betrieb

gearbeitet haben.“ Wichtig sind auch die

Fristen: Die Meldung muss schriftlich spä-

testens 3 Monate vor dem gewünschten

Antrittszeitpunkt beim Arbeitgeber einge-

langt sein. Mit Hilfe der AK Wien meldete

Andrea T. ihre Elternteilzeit an und konnte

anschließend ihre Arbeitszeit mit der Be-

treuung ihrer Tochter kombinieren: In den

nächsten 2 Jahren arbeitet sie täglich nur

bis 13 statt bis 16 Uhr und hat so die

Nachmittage frei für ihre Tochter. Ihren

Posten als Chef-Assistentin konnte sie

dennoch behalten.

job

tipps

Im Herbst studieren

Jetzt anmelden

Wenn Sie im Herbst ein Studium

beginnen möchten, müssen Sie sich oft jetzt

schon anmelden.

Fachhochschulen

bieten viele Studien auch

berufsbegleitend an. Infos über Bewerbungs-

fristen, die meist bis Mitte Mai laufen,

Aufnahmeverfahren etc. finden Sie auf der

Homepage der jeweiligen FH.

Universitäten:

Bei Fächern wie Wirtschaft,

Psychologie, Informatik oder Lehramt gibt es

ebenfalls spezielle Zugangsregeln mit

Bewerbungsfristen und Aufnahmeverfahren.

Genaue Infos erhalten Sie bei der jeweiligen

Universität. Jetzt draufschauen, damit Sie

keine Frist versäumen.

Promotion

B

ILDUNG.

F

REUDE

I

NKLUSIVE.

HIER

BILDEN

SICH

NEUE CHANCEN!

Zertifizierte(r) FachtrainerIn |

Diplomlehrgang

Infoabend:

09.04.2018 |

Starts:

04.05., 07.05. und 25.06.2018

Facility Management |

Diplomlehrgang

Infoabend:

16.5.2018 |

Start:

18.10.2018

Online-Marketing

Start:

28.05.2018

Softwareentwicklung mit C#.NET oder Java

Start:

05.06.2018

Projektmanagement in Non-Profit-Organisationen

Start:

11.06.2018

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.bfi.wien

oder telefonisch

+43 1 811 78-10100

Elternteilzeit

kann bis zum 7. Lebensjahr

des Kindes oder einem späteren Schuleintritt

dauern.

Voraussetzung für Ihr Recht auf

Elternteilzeit:

Sie leben mit dem Kind im

gemeinsamen Haushalt oder haben die

Obsorge. Sie arbeiten seit 3 Jahren im

Betrieb, und der Betrieb hat mehr als 20

Beschäftigte. Bei kürzerer Beschäftigungs-

dauer oder kleineren Betrieben können Sie

versuchen, eine einvernehmliche Regelung

mit der Firma zu finden.

Ihr Kündigungsschutz

beginnt ab

Bekanntgabe der beabsichtigten Elternteilzeit,

frühestens aber 4 Monate vor Antritt der

Elternteilzeit. Er dauert bis 4 Wochen nach

Ende der Elternteilzeit, längstens jedoch bis

4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des

Kindes.

Für Eltern von Kindern,

die nach dem

1. Jänner 2016 geboren sind, gilt:

Die

Elternteilzeit muss die bisherige wöchentliche

Normalarbeitszeit um mindestens ein Fünftel

verringern. Es müssen aber mindestens 12

Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Elternteilzeit:

Das gilt

Tipp

Michael Winkler

AK ARBEITSRECHTSEXPERTE