

14
AK FÜR SIE 04/2018
Foto: picturedesk.com / laif / H.-B. Huber
F
ür Andrea T. war klar: Nach der Ge-
burt ihrer Tochter würde sie 2 Jahre
lang weniger arbeiten, um mehr Zeit
fürs Kind zu haben. Die Büroangestellte
erkundigte sich bei ihrem Chef, ob dieser
einer Reduktion ihrer Arbeitszeit zustim-
men würde. „Keine Chance“, sagte dieser
zunächst. Doch Andrea T. fragte bei der
Arbeiterkammer nach, ob es nicht doch
eine Möglichkeit gibt, mehr Zeit für ihre
Tochter zu haben, ohne den Job aufzuge-
ben. Michael Winkler, Arbeitsrechtsexper-
te der AK Wien, wusste Rat: „Sie haben
ein Recht auf Elternteilzeit, wenn Sie in ei-
nem Betrieb arbeiten, der mehr als 20 Be-
Zeit für Job und Kind
Andrea T. wollte 2 Jahre lang kürzer arbeiten, um mehr Zeit für ihre
Tochter zu haben. Die AK half, die Elternteilzeit durchzusetzen.
Zeit fürs Kind, Zeit für den Beruf: Die Elternteilzeit bietet vielen Beschäftigten die Chance dazu
schäftigte hat, und wenn Sie vorher 3 Jah-
re ununterbrochen in diesem Betrieb
gearbeitet haben.“ Wichtig sind auch die
Fristen: Die Meldung muss schriftlich spä-
testens 3 Monate vor dem gewünschten
Antrittszeitpunkt beim Arbeitgeber einge-
langt sein. Mit Hilfe der AK Wien meldete
Andrea T. ihre Elternteilzeit an und konnte
anschließend ihre Arbeitszeit mit der Be-
treuung ihrer Tochter kombinieren: In den
nächsten 2 Jahren arbeitet sie täglich nur
bis 13 statt bis 16 Uhr und hat so die
Nachmittage frei für ihre Tochter. Ihren
Posten als Chef-Assistentin konnte sie
dennoch behalten.
job
tipps
Im Herbst studieren
Jetzt anmelden
Wenn Sie im Herbst ein Studium
beginnen möchten, müssen Sie sich oft jetzt
schon anmelden.
Fachhochschulen
bieten viele Studien auch
berufsbegleitend an. Infos über Bewerbungs-
fristen, die meist bis Mitte Mai laufen,
Aufnahmeverfahren etc. finden Sie auf der
Homepage der jeweiligen FH.
Universitäten:
Bei Fächern wie Wirtschaft,
Psychologie, Informatik oder Lehramt gibt es
ebenfalls spezielle Zugangsregeln mit
Bewerbungsfristen und Aufnahmeverfahren.
Genaue Infos erhalten Sie bei der jeweiligen
Universität. Jetzt draufschauen, damit Sie
keine Frist versäumen.
Promotion
B
ILDUNG.
F
REUDE
I
NKLUSIVE.
HIER
BILDEN
SICH
NEUE CHANCEN!
Zertifizierte(r) FachtrainerIn |
Diplomlehrgang
Infoabend:
09.04.2018 |
Starts:
04.05., 07.05. und 25.06.2018
Facility Management |
Diplomlehrgang
Infoabend:
16.5.2018 |
Start:
18.10.2018
Online-Marketing
Start:
28.05.2018
Softwareentwicklung mit C#.NET oder Java
Start:
05.06.2018
Projektmanagement in Non-Profit-Organisationen
Start:
11.06.2018
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bfi.wien
oder telefonisch
+43 1 811 78-10100
■
Elternteilzeit
kann bis zum 7. Lebensjahr
des Kindes oder einem späteren Schuleintritt
dauern.
■
Voraussetzung für Ihr Recht auf
Elternteilzeit:
Sie leben mit dem Kind im
gemeinsamen Haushalt oder haben die
Obsorge. Sie arbeiten seit 3 Jahren im
Betrieb, und der Betrieb hat mehr als 20
Beschäftigte. Bei kürzerer Beschäftigungs-
dauer oder kleineren Betrieben können Sie
versuchen, eine einvernehmliche Regelung
mit der Firma zu finden.
■
Ihr Kündigungsschutz
beginnt ab
Bekanntgabe der beabsichtigten Elternteilzeit,
frühestens aber 4 Monate vor Antritt der
Elternteilzeit. Er dauert bis 4 Wochen nach
Ende der Elternteilzeit, längstens jedoch bis
4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des
Kindes.
■
Für Eltern von Kindern,
die nach dem
1. Jänner 2016 geboren sind, gilt:
Die
Elternteilzeit muss die bisherige wöchentliche
Normalarbeitszeit um mindestens ein Fünftel
verringern. Es müssen aber mindestens 12
Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Elternteilzeit:
Das gilt
Tipp
Michael Winkler
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE