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Planen Sie die Karriere

K

arriereplanung ist nicht nur etwas für

die, die schon auf dem steilen Weg

nach oben sind. Jeder kann sich im

Beruf weiterentwickeln. Wer keinen Lehr-

abschluss hat, aber schon lange einschlä-

gig in einer Branche arbeitet, kann sich

vielleicht durch das Nachholen eines Lehr-

abschlusses bessere Arbeitsmarktchan-

cen oder Verdienstmöglichkeiten sichern.

Setzen Sie sich Ziele.

Verkürzen Sie

den Zeitraum. Was machen Sie in den

nächsten zwei Jahren und wie können Sie

das Geleistete nutzen, um in der Firma

oder in der Branche voranzukommen?

Viele messen ihren Erfolg auch am

Gehalt.

Mit wachsender Berufserfahrung

und steigender Gehaltseinstufung erhö-

hen sich meist auch Ihre Aufgaben in der

Firma. Wenn das für Sie eine spannende

Herausforderung ist, vergleichen Sie: Was

verdienen KollegInnen in ähnlicher Positi-

on in Ihrer Firma, was wird in anderen Fir-

men bezahlt? Einen Anhaltspunkt bieten

auch Stelleninserate, in denen eine Ge-

haltsangabe vorgeschrieben ist. Wenn Ih-

re Firma einen Einkommensbericht nach

dem Gleichbehandlungsgesetz erstellt,

bietet dieser wertvolle Anhaltspunkte.

Sie wünschen sich Familienzu-

wachs?

Beraten Sie mit Ihrem Partner, Ih-

rer Partnerin, wer wann in Karenz geht,

Den Berufseinstieg schaffen, und dann läuft es schon – das war

gestern. Sie können trotzdem einiges tun.

und planen Sie berufliche Auszeiten früh-

zeitig. Dazu gehört auch, dass Sie den

Wiedereinstieg im Auge behalten und in

der Karenz Kontakt mit der Firma halten.

Auch die Firma muss Sie über wichtige

Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Gibt es eine Weiterbildung,

die in Ih-

rer Branche vielversprechend ist? Spre-

chen Sie das beim nächsten Mitarbeiter-

gespräch an. Vielleicht ist es gerade für

Ihre Firma interessant, dass Sie sich wei-

terbilden. Weiterbildungen kosten oft et-

was. Vielleicht beteiligt sich die Firma dar-

an. Vielleicht kommt für Sie eine

Bildungskarenz in Frage. Die AK bietet Ih-

nen mit dem AK Bildungsgutschein Unter-

stützung für bestimmte Kurse.

unter

wien.arbeiterkammer.at/

bildungsgutschein

Foto: picturedesk.com / Westend61 / Uwe Umstätter

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 04/2018

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Vorwärtskommen im Beruf: Vorausplanung

hilft weiter

Ab 1. Mai

gelten schärfere Bestim-

mungen beim Nichtraucherschutz in den

Betrieben. Wenn auch nur eine Nichtrauche-

rin oder ein Nichtraucher in der Firma be-

schäftigt ist, darf in dem Gebäude, in dem er

oder sie beschäftigt ist, nicht mehr geraucht

werden. Das gilt für KollegInnen ebenso wie

für Vorgesetzte oder Chefinnen und Chefs. In

Firmen, in denen nur RaucherInnen arbeiten,

darf auch weiterhin in der Arbeitsstätte ge-

raucht werden, sofern dort kein Kundenver-

kehr herrscht.

Die Ausnahme:

Wenn ein spezieller

Raucherraum im Gebäude eingerichtet wird,

ist Rauchen dort erlaubt. Dieser Raucher-

raum darf kein Arbeitsraum oder Aufenthalts-

raum für alle sein, sondern sollte nur für die

Rauchpausen genutzt werden. Diese Bestim-

mungen gelten auch für E-Zigaretten.

Bisher war Rauchen

in einem Büro-

zimmer oder einer Werkstatt, wo nur Rau-

cherInnen beschäftigt waren, gestattet. Diese

„Raucherbüros“ oder „Raucher-Werkstätten“

sind nicht mehr erlaubt.

In vielen Firmen

aber vereinbaren Be-

triebsräte oder die Beschäftigten selbst mit

der Firma klare Regeln zu Rauchpausen.

Mehr Schutz für

Nichtraucher

Tipp

Petra Streithofer

AK ARBEITNEHMERINNENSCHUTZ

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