

Planen Sie die Karriere
K
arriereplanung ist nicht nur etwas für
die, die schon auf dem steilen Weg
nach oben sind. Jeder kann sich im
Beruf weiterentwickeln. Wer keinen Lehr-
abschluss hat, aber schon lange einschlä-
gig in einer Branche arbeitet, kann sich
vielleicht durch das Nachholen eines Lehr-
abschlusses bessere Arbeitsmarktchan-
cen oder Verdienstmöglichkeiten sichern.
Setzen Sie sich Ziele.
Verkürzen Sie
den Zeitraum. Was machen Sie in den
nächsten zwei Jahren und wie können Sie
das Geleistete nutzen, um in der Firma
oder in der Branche voranzukommen?
Viele messen ihren Erfolg auch am
Gehalt.
Mit wachsender Berufserfahrung
und steigender Gehaltseinstufung erhö-
hen sich meist auch Ihre Aufgaben in der
Firma. Wenn das für Sie eine spannende
Herausforderung ist, vergleichen Sie: Was
verdienen KollegInnen in ähnlicher Positi-
on in Ihrer Firma, was wird in anderen Fir-
men bezahlt? Einen Anhaltspunkt bieten
auch Stelleninserate, in denen eine Ge-
haltsangabe vorgeschrieben ist. Wenn Ih-
re Firma einen Einkommensbericht nach
dem Gleichbehandlungsgesetz erstellt,
bietet dieser wertvolle Anhaltspunkte.
Sie wünschen sich Familienzu-
wachs?
Beraten Sie mit Ihrem Partner, Ih-
rer Partnerin, wer wann in Karenz geht,
Den Berufseinstieg schaffen, und dann läuft es schon – das war
gestern. Sie können trotzdem einiges tun.
und planen Sie berufliche Auszeiten früh-
zeitig. Dazu gehört auch, dass Sie den
Wiedereinstieg im Auge behalten und in
der Karenz Kontakt mit der Firma halten.
Auch die Firma muss Sie über wichtige
Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Gibt es eine Weiterbildung,
die in Ih-
rer Branche vielversprechend ist? Spre-
chen Sie das beim nächsten Mitarbeiter-
gespräch an. Vielleicht ist es gerade für
Ihre Firma interessant, dass Sie sich wei-
terbilden. Weiterbildungen kosten oft et-
was. Vielleicht beteiligt sich die Firma dar-
an. Vielleicht kommt für Sie eine
Bildungskarenz in Frage. Die AK bietet Ih-
nen mit dem AK Bildungsgutschein Unter-
stützung für bestimmte Kurse.
unter
wien.arbeiterkammer.at/bildungsgutschein
Foto: picturedesk.com / Westend61 / Uwe Umstätter
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 04/2018
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Vorwärtskommen im Beruf: Vorausplanung
hilft weiter
■
Ab 1. Mai
gelten schärfere Bestim-
mungen beim Nichtraucherschutz in den
Betrieben. Wenn auch nur eine Nichtrauche-
rin oder ein Nichtraucher in der Firma be-
schäftigt ist, darf in dem Gebäude, in dem er
oder sie beschäftigt ist, nicht mehr geraucht
werden. Das gilt für KollegInnen ebenso wie
für Vorgesetzte oder Chefinnen und Chefs. In
Firmen, in denen nur RaucherInnen arbeiten,
darf auch weiterhin in der Arbeitsstätte ge-
raucht werden, sofern dort kein Kundenver-
kehr herrscht.
■
Die Ausnahme:
Wenn ein spezieller
Raucherraum im Gebäude eingerichtet wird,
ist Rauchen dort erlaubt. Dieser Raucher-
raum darf kein Arbeitsraum oder Aufenthalts-
raum für alle sein, sondern sollte nur für die
Rauchpausen genutzt werden. Diese Bestim-
mungen gelten auch für E-Zigaretten.
■
Bisher war Rauchen
in einem Büro-
zimmer oder einer Werkstatt, wo nur Rau-
cherInnen beschäftigt waren, gestattet. Diese
„Raucherbüros“ oder „Raucher-Werkstätten“
sind nicht mehr erlaubt.
■
In vielen Firmen
aber vereinbaren Be-
triebsräte oder die Beschäftigten selbst mit
der Firma klare Regeln zu Rauchpausen.
Mehr Schutz für
Nichtraucher
Tipp
Petra Streithofer
AK ARBEITNEHMERINNENSCHUTZ
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