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AK FÜR SIE 04/2018
Z
u viel bezahlte Kreditzinsen, zu lange
Kündigungsfristen im Handyvertrag ...,
die Liste von unfairen Praktiken ist
lang. Und es gehört zum täglichen Brot
der KonsumentenschützerInnen, allgemei-
ne Geschäftsbedingungen von Unterneh-
men unter die Lupe zu nehmen. Dabei
werden oft gesetzes- oder sittenwidrige
Klauseln eingeklagt. Die Klagen richten
sich gegen Unternehmen aller Branchen,
etwa Banken, Telekomunternehmen, Versi-
cherungen, Immo-MaklerInnen.
Knapp zwölf Millionen
Die AK führt auch Musterverfahren in Einzel-
fällen oder bei Verstößen gegen das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb. Die
Bilanz aus 2017 kann sich sehen lassen: Die
KonsumentenschützerInnen haben erfolgrei-
che und wichtige Urteile erzielt. Sie haben
knapp zwölf Millionen Euro für die Konsu-
mentInnen zurückgeholt. Und sie erreichen
wegweisende Urteile: So gilt jetzt für Han-
dyverträge, die vor dem 26. Februar 2016
abgeschlossen wurden, eine Kündigungsfrist
von einem Monat. Anfangs hatten die Han-
dyfirmen auf drei Monate beharrt, bis die AK
erfolgreich klagte. Oder wenn bei Krediten
der Referenzzins negativ ist, muss das be-
rücksichtigt werden. So entschied der
Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Ver-
fahren, das der Verein für Konsumentenin-
formation (VKI) im Auftrag der AK Tirol geführt
hat. Insgesamt müssen die Banken etwa 350
Millionen Euro zurückzahlen.
Rechte weiter stärken
Egal, wo KonsumentInnen der Schuh drückt,
die KonsumentenschützerInnen bleiben am
Ball. „Ein guter Schutz ist wichtig“, sagt
Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsu-
mentenpolitik. „Gerade durch die zuneh-
mende Komplexität von Wirtschaft und
Gesellschaft und weil Firmen sehr einfalls-
reich sind und immer wieder mit neuen Tricks
kommen, müssen Konsumentenrechte
kontinuierlich angepasst werden“, so Zgubic.
„Unsere Bilanz zeigt: Es braucht gesetzliche
Regeln für Sammelklagen und Musterver-
fahren, um Konsumenten-Rechte besser
durchzusetzen. Auch eine Insolvenzsiche-
rung für Airlines wäre dringend nötig.“
■
D.S
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Erfolgreich geklagt!
Die AK KonsumentenschützerInnen haben im Vorjahr knapp zwölf
Millionen Euro für die KonsumentInnen herausgeholt.
initiativ
Foto: Christian Fischer
Sie prüfen das Kleingedruckte und klagen, wenn Klauseln sittenwidrig sind – das Konsumenten-
Klagsteam: Martina Zaglitsch, Robert Panowitz, Margit Handschmann und Gabriele Zgubic (v. l.)
AK Erfolg I
Video-Abos gelten
auch im Urlaubsland
Unternehmen bekommen in der EU schnell
die grenzenlose Freiheit, für KonsumentInnen
heißt es oft: „Bitte warten.“ Das galt bis 30.
März auch für NutzerInnen von kostenpflich-
tigen Online-Streaming-Diensten, also von
Video-Abos bei Amazon Prime, Netflix, Sky
oder Spotify. Die AbonenntInnen konnten die
Dienste nicht oder nur eingeschränkt nutzen,
wenn sie in einem anderen EU-Land waren.
Solche Einschränkungen kritisiert die Arbei-
terkammer immer wieder. Seit 1. April gibt es
bei den Streaming-Diensten Verbesserungen:
Inhalte, die die NutzerInnen daheim sehen
können, müssen ihnen jetzt auch im EU-Aus-
land zur Verfügung gestellt werden. Wobei:
Für Gratis-Dienste gilt das nicht.
AK Erfolg II
Qualifikationsplan
bringt neue Chancen
Die Stadt Wien hat den Qualifikationsplan
zur Unterstützung von ArbeitnehmerInnen
beim Weiterlernen bis 2030 verlängert. Mit
dabei ist die AK. Sie erreichte, dass laut
Plan insbesondere auch ArbeitnehmerInnen
unterstützt werden, die beim Wandel der
Arbeitswelt durch die so genannte Digi-
talisierung mithalten müssen. Unterstützt
werden sollen jetzt auch WienerInnen, die
zusätzlich zu einer Lehre oder der Matura
einen weiteren Bildungsabschluss machen.
AK Präsident Rudi Kaske: „Digitalisierung ist
gestaltbar, und die Menschen können darauf
vorbereitet werden.“
Präsentierten Qualifikationsplan: Stadt-
rätInnen Frauenberger, Czernohorszky,
AK Kaske, Stadträtin Brauner,
ÖGB Foglar, WK-Ruck, IV-Hesoun (v. l.)
Foto: David Bohmann / PID