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AK FÜR SIE 04/2018

Z

u viel bezahlte Kreditzinsen, zu lange

Kündigungsfristen im Handyvertrag ...,

die Liste von unfairen Praktiken ist

lang. Und es gehört zum täglichen Brot

der KonsumentenschützerInnen, allgemei-

ne Geschäftsbedingungen von Unterneh-

men unter die Lupe zu nehmen. Dabei

werden oft gesetzes- oder sittenwidrige

Klauseln eingeklagt. Die Klagen richten

sich gegen Unternehmen aller Branchen,

etwa Banken, Telekomunternehmen, Versi-

cherungen, Immo-MaklerInnen.

Knapp zwölf Millionen

Die AK führt auch Musterverfahren in Einzel-

fällen oder bei Verstößen gegen das Gesetz

gegen den unlauteren Wettbewerb. Die

Bilanz aus 2017 kann sich sehen lassen: Die

KonsumentenschützerInnen haben erfolgrei-

che und wichtige Urteile erzielt. Sie haben

knapp zwölf Millionen Euro für die Konsu-

mentInnen zurückgeholt. Und sie erreichen

wegweisende Urteile: So gilt jetzt für Han-

dyverträge, die vor dem 26. Februar 2016

abgeschlossen wurden, eine Kündigungsfrist

von einem Monat. Anfangs hatten die Han-

dyfirmen auf drei Monate beharrt, bis die AK

erfolgreich klagte. Oder wenn bei Krediten

der Referenzzins negativ ist, muss das be-

rücksichtigt werden. So entschied der

Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Ver-

fahren, das der Verein für Konsumentenin-

formation (VKI) im Auftrag der AK Tirol geführt

hat. Insgesamt müssen die Banken etwa 350

Millionen Euro zurückzahlen.

Rechte weiter stärken

Egal, wo KonsumentInnen der Schuh drückt,

die KonsumentenschützerInnen bleiben am

Ball. „Ein guter Schutz ist wichtig“, sagt

Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsu-

mentenpolitik. „Gerade durch die zuneh-

mende Komplexität von Wirtschaft und

Gesellschaft und weil Firmen sehr einfalls-

reich sind und immer wieder mit neuen Tricks

kommen, müssen Konsumentenrechte

kontinuierlich angepasst werden“, so Zgubic.

„Unsere Bilanz zeigt: Es braucht gesetzliche

Regeln für Sammelklagen und Musterver-

fahren, um Konsumenten-Rechte besser

durchzusetzen. Auch eine Insolvenzsiche-

rung für Airlines wäre dringend nötig.“

D.S

.

Erfolgreich geklagt!

Die AK KonsumentenschützerInnen haben im Vorjahr knapp zwölf

Millionen Euro für die KonsumentInnen herausgeholt.

initiativ

Foto: Christian Fischer

Sie prüfen das Kleingedruckte und klagen, wenn Klauseln sittenwidrig sind – das Konsumenten-

Klagsteam: Martina Zaglitsch, Robert Panowitz, Margit Handschmann und Gabriele Zgubic (v. l.)

AK Erfolg I

Video-Abos gelten

auch im Urlaubsland

Unternehmen bekommen in der EU schnell

die grenzenlose Freiheit, für KonsumentInnen

heißt es oft: „Bitte warten.“ Das galt bis 30.

März auch für NutzerInnen von kostenpflich-

tigen Online-Streaming-Diensten, also von

Video-Abos bei Amazon Prime, Netflix, Sky

oder Spotify. Die AbonenntInnen konnten die

Dienste nicht oder nur eingeschränkt nutzen,

wenn sie in einem anderen EU-Land waren.

Solche Einschränkungen kritisiert die Arbei-

terkammer immer wieder. Seit 1. April gibt es

bei den Streaming-Diensten Verbesserungen:

Inhalte, die die NutzerInnen daheim sehen

können, müssen ihnen jetzt auch im EU-Aus-

land zur Verfügung gestellt werden. Wobei:

Für Gratis-Dienste gilt das nicht.

AK Erfolg II

Qualifikationsplan

bringt neue Chancen

Die Stadt Wien hat den Qualifikationsplan

zur Unterstützung von ArbeitnehmerInnen

beim Weiterlernen bis 2030 verlängert. Mit

dabei ist die AK. Sie erreichte, dass laut

Plan insbesondere auch ArbeitnehmerInnen

unterstützt werden, die beim Wandel der

Arbeitswelt durch die so genannte Digi-

talisierung mithalten müssen. Unterstützt

werden sollen jetzt auch WienerInnen, die

zusätzlich zu einer Lehre oder der Matura

einen weiteren Bildungsabschluss machen.

AK Präsident Rudi Kaske: „Digitalisierung ist

gestaltbar, und die Menschen können darauf

vorbereitet werden.“

Präsentierten Qualifikationsplan: Stadt-

rätInnen Frauenberger, Czernohorszky,

AK Kaske, Stadträtin Brauner,

ÖGB Foglar, WK-Ruck, IV-Hesoun (v. l.)

Foto: David Bohmann / PID