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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 04/2018

17

Teure Filme!

Streaming-Plattformen werben für Filme mit kostenlosen

Registrierungen. Aber die Rechnung folgt prompt.

Achtung, Falle!

Kreditkartenbetrug:

Kein Geld retour!

Dürfen die das?

H

err K. war mit seiner Familie in Florida auf

Urlaub und checkte via Online-Banking sein

Kreditkartenkonto. Er staunte nicht schlecht: Auf

seinem Konto waren mehrere Beträge abge-

bucht, die er nicht getätigt hatte. Er ließ dar-

aufhin bei seiner Bank die Karte sofort sperren

und reklamierte die missbräuchlichen Umsätze.

Die Bank hat Herrn K. mehrfach vertröstet. Sie

ersuchte ihn, die Umsätze zuerst selbst bei den

einzelnen US-Firmen zu reklamieren, bei denen

die missbräuchlichen Zahlungen getätigt wurden.

Nur dann, wenn er keine Einigung erzielen soll-

te, könne er sich wieder an die Bank wenden.

Herr K. kontaktierte die Firmen daher selbst.

Aber letztlich ohne viel Erfolg – er blieb auf dem

Großteil des Schadens sitzen. „Dürfen die das?“,

fragt Herr K.

So sicher nicht!

Benedikta Rupprecht,

AK Konsumentenschützerin

D

ie Bank hätte Herrn K. die unberechtigt

abgezogenen Beträge inklusive Manipula-

tionsgebühren unverzüglich zurückzahlen müs-

sen. Denn die Zahlungen stammten nicht von

ihm. Anderes gilt nur, wenn einem Karteninha-

ber ein Verschulden am Missbrauch trifft. Das

wäre etwa, wenn der PIN-Code nicht geheim

gehalten wurde. Herr K. bekam von einigen US-

Firmen einen Zahlungsbeleg. Bei einem Beleg

war ersichtlich, dass mit einem Kartenduplikat

bezahlt wurde und die Unterschrift gefälscht

war. Herr K. hätte sich auch nicht selbst bei

den einzelnen Firmen um die Rückerstattung

der Beträge kümmern müssen. Die AK schrieb

der Bank. Herr K. bekam letztlich von der Bank

die offenen Beträge in der Höhe von rund 1.700

Euro zurück.

Foto: Erwin Schuh

E

in cooler, spannender, neuer Krimi

– über Suchmaschinen finden Kon-

sumentInnen jede Menge angeb-

lich kostenlose Filme. Oder sie sind oh-

nehin auf einer Streaming-Plattform und

starten einen Film. „Zuerst gibt’s Wer-

bung. Um den Film zu sehen, sollen sich

Konsumentinnen und Konsumenten

jedoch kostenlos registrieren“, weiß

AK Konsumentenschützerin Daniela

Zimmer.

„Aber Vorsicht, einige unseriöse

Streaming-Plattformen werben mit ei-

ner kostenlosen Registrierung, zum

Beispiel

aplpeflix.de

,

cinemaxx24.com

und

imaxfilme.com

.“ Bei

der Registrierung auf ei-

ner Website erscheint

auch kein Kostenhin-

weis. Persönliche Da-

ten und Handynummer

sind aber notwendig.

„Einige Tage nach der Registrie-

rung behaupten dann die Anbieter,

dass die Testphase abgelaufen sei und

man eine Premium-Mitgliedschaft von

mehreren hundert Euro zahlen müsse.

Tatsächlich gibt es keine Möglichkeit,

das angebliche Probekonto zu lö-

schen“, warnt Zimmer.

Die KonsumentInnen werden mit

Rechnungen überflutet. Nach einigen

Wochen flattert dann eine angebliche

Abmahnung wegen Urheberrechts-

verletzung in den Postkasten. „Reagie-

ren Sie nicht auf die Rechnung

und die Abmah-

nung und zahlen

Sie sie auch nicht“,

rät Zimmer. Im

Zweifelsfall beim

AK Konsumenten-

schutz nachfragen.

D.S.

Achtung Lockangebote

Vorsicht, unseriöse Streaming-Plattformen

werben mit einer kostenlosen

Registrierung, damit Sie einen Film sehen können.

Bekommen Sie eine Rechnung

von der Streaming-Plattform, ignorieren Sie sie und

zahlen Sie nicht! Es gibt keinen rechtlichen Grund. Rechnungen mit „Unsubscribe“

abbestellen.

Sie können auch wegen der Rechnung

für den Film aus Deutschland angerufen

werden. Ist Ihnen die Nummer unbekannt, heben Sie nicht ab!

Nach einigen Wochen

kommt dann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverlet-

zung. Auch hier gilt: Nicht zahlen!

Unsicher wegen der Rechnung?

Die AK Konsumentenberatung (Tel. 01 50165

1209) oder der Internet-Ombudsmann

(www.watchlist-internet.at

) helfen.