

Flip-Flops im Büro?
D
ie heißen Tage kommen. Wer keine
Klimaanlage im Betrieb hat, setzt oft
auf etwas legerere Kleidung. Doch
Minirock, Shorts oder Flip-Flops werden
nicht in jeder Firma gern gesehen. Eine
Verkäuferin im flippigen Teenie-Shop wird
wegen ihres sommerlichen Stylings wohl
keinen Ärger mit dem Chef oder der Che-
fin kriegen. Am Bankschalter dagegen
wird ein zu legeres Outfit wohl weniger
gern gesehen werden.
Rechtlich gilt:
Die Kleidung muss dem
Arbeitsplatz, der Art des Betriebes ange-
passt werden. Wenn es Bekleidungsvor-
schriften gibt, gelten diese grundsätzlich
auch bei Hitze. Eine sonst übliche Dienst-
uniform muss auch im Hochsommer getra-
gen werden. Aber wenn es gar zu heiß ist:
Sprechen Sie, am besten gemeinsam mit
gleichgesinnten Kolleginnen und Kollegen,
mit Ihren Vorgesetzten. Oft wird gerade
bei großer Hitze auch eine kleine Locke-
rung toleriert.
Anders sieht es aus,
wenn Sie Schutz-
kleidung oder eine Schutzausrüstung
wegen Gefahren am Arbeitsplatz tragen
müssen: Auch bei hochsommerlichen
Temperaturen muss der Helm auf der Bau-
stelle aufgesetzt werden, Sicherheits-
schuhe oder eine Schutzmaske bleiben
Pflicht.
Bei 30 Grad etwas legerer zur Arbeit? Ja, wenn die Firma mitmacht
und Sie keine Schutzkleidung tragen müssen.
Gerade beim Arbeiten im Freien
soll-
ten Sie auf die richtige Bekleidung achten:
Tragen Sie luftdurchlässige, UV-sichere
Kleidung. Schlüpfen Sie in weites Ge-
wand in hellen Farben, und gerade bei kör-
perlicher Anstrengung sollte Ihre ganze
Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Ma-
terial bestehen. Und vergessen Sie nicht
auf eine Kopfbedeckung, die eine gute
Durchlüftung gewährleistet!
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss bei der Ar-
beit im Freien dafür sorgen, dass Sonnen-
schutzbrillen und ein geeignetes Sonnen-
schutzmittel vorhanden sind.
■
UB
Foto: picturedesk.com / Action Press / FOTO LANGBEHN
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 05/2018
19
Legerer zur Arbeit? Sprechen Sie mit Ihrer
Firma über Kleidungsvorschriften
Wer Studium und Beruf unter einen Hut
bringen will,
muss viele Herausforderungen
meistern. Die AK setzt sich daher für
berufstätige Studierende ein und bietet Ihnen
verschiedene Service-Angebote.
■
Eigene Stipendien-Programme für
Berufstätige:
Mit dem SelbsterhalterInnen-
Stipendium oder dem Studienabschluss-Sti-
pendium können Sie sich voll und ganz auf
das Studium konzentrieren. Holen Sie sich
finanzielle Unterstützung für Ihr Studium und
viele Infos auf
www.stipendium.at■
Besuchen Sie den AK Blog „Arbeiten
und Studieren“!
Auf diesem Blog der AK
finden Sie alles Wissenswerte für berufstäti-
ge StudentInnen und aktuelle Infos zu
Themen wie Stipendien, Steuern sparen oder
wichtige Fristen. Abonnieren Sie den Blog
auf
www.arbeitenundstudieren.at■
Steuern sparen:
Sie können Ausgaben
für das Studium von der Steuer absetzen,
wenn das Studium in Zusammenhang mit
Ihrem Beruf oder einer damit verwandten
Tätigkeit steht. Ausgaben, die Sie geltend
machen können, sind z. B. Studiengebühren,
Fahrtkosten oder Ausgaben für Fachliteratur.
Informationen auf
wien.arbeiterkam-
mer.at/steuertippsfuerstudierendeArbeiten und
studieren
Tipp
Iris Schwarzenbacher
BILDUNGSEXPERTIN DER AK WIEN
Ihr Brutto-Netto-Rechner
unter
bruttonetto.arbeiterkammer.atSteuertipps
für
Studierende
Bestelltelefon:
01 50165
1401
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atBitte geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
B
ILDUNG.
F
REUDE
I
NKLUSIVE.
ICH WILL MEHR VOM LEBEN
UND ANDEREN HELFEN!
Sozialmanagement |
Diplomlehrgang
Infoabende:
20.06. und 11.09.2018 |
Start:
19.10.2018
Sozialbegleitung |
Diplomlehrgang
Infoabende:
21.06. und 27.09.2018 |
Start:
25.10.2018
Mediation und Konfliktmanagement |
Diplomlehrgang
Infoabende:
07.06. und 13.09.2018 |
Start:
16.11.2018
Lebens- und SozialberaterIn |
Diplomlehrgang
Infoabende:
12.06. und 18.09.2018 |
Start:
08.03.2019
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bfi.wien
oder telefonisch
+43 1 811 78-10100
Promotion