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AK FÜR SIE 05/2018
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Das sollte im All-in-Vertrag stehen:
die Höhe des Entgelts, die Einstufung in das
kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsschema, das kollektivvertragliche Mindestentgelt, die
Höhe der Überzahlung sowie die Anzahl der mit dem Entgelt abgegoltenen Überstunden.
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Für ab dem 1.1.2016 neu abgeschlossene All-in-Verträge gilt:
Wird das Grundentgelt
für die Normalarbeitszeit nicht angegeben, sondern nur ein Gesamtentgelt, dann haben Sie
zusätzlich zum Grundentgelt einen Anspruch auf die branchen- oder ortsübliche Überzahlung.
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Nach Ablauf des Kalenderjahres
kann durch eine Deckungsprüfung ermittelt werden, ob
noch Überstunden nachzuzahlen sind.
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Das Entgelt
muss auch in voller Höhe bezahlt werden, wenn keine oder weniger Überstun-
den geleistet werden.
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Notieren Sie Ihre Arbeitszeit.
Dabei hilft der AK Zeitspeicher unter
www.ak-zeitspeicher.atFoto: picturedesk.com / laif / Gordon Welters
H
err K. war als Koch beschäftigt und
musste in der Hochsaison bis spät
am Abend sowie an Wochenenden
und Feiertagen arbeiten. Der Arbeitgeber
behauptete, dass mit dem All-in-Vertrag
und der darin enthaltenen Klausel „Mit der
Entlohnung sind alle zusätzlichen Leistun-
gen abgegolten“ alles bezahlt wurde.
Herr K. fragte bei der AK nach, ob das
so richtig ist. Dort wurde festgestellt, dass
Herr K. nicht alle Ansprüche erhalten hat,
die ihm laut Kollektivvertrag zustehen. Mit
Unterstützung der AK erhielt Herr K. die
Überstunden, die nicht durch die All-in-Ver-
einbarung abgedeckt waren.
Viel Arbeit, wenig Geld
Ein Koch mit einem All-in-Vertrag setzte mit der Hilfe der AK Nach-
zahlungen durch.
All-in-Verträge gibt es inzwischen in fast jeder Branche. Notieren Sie Ihre Arbeitszeiten, rät die AK
Bei All-in-Verträgen werden mit dem ver-
einbarten Entgelt ein Grundlohn oder
Grundgehalt und alle anfallenden Mehr- und
Überstunden pauschal abgegolten. Ur-
sprünglich wurden diese Verträge vor allem
für Manager gemacht. Inzwischen gibt es
sie in immer mehr Branchen. Für die Be-
schäftigten bedeutet das mehr Unübersicht-
lichkeit: Es wird für die ArbeitnehmerInnen
immer unklarer, wie viele Stunden Arbeits-
zeit durch dieses Entgelt abgegolten sind.
Die Folge: Oft werden Überstunden geleis-
tet, ohne dass diese bezahlt werden. Fragen
Sie im Zweifel bei Ihrer Gewerkschaft oder
Ihrer AK nach.
Tipp
von Amina Golic,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN
job
tipps
All-in-Verträge: Das gilt
kurz
notiert
Elternkarenz Elternteilzeit
Gerne informieren wir Sie über Elternkarenz und
Kinderbetreuungsgeld oder über Elternteilzeit in
kostenlosen Info-Veranstaltungen.
Ort: Haupthaus der AK Wien,
Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien
Beratungszentrum Floridsdorf,
Prager Straße 31, 1210 Wien
Die aktuellen Termine erfahren Sie am Termin-
telefon. Bitte melden Sie sich an unter
01 50165-1341, Mo bis Fr, 8 bis 13.45 Uhr.
Eltern treffen Eltern
16. Mai und 13. Juni
Das Elternnetzwerk BBB
(Beruf, Baby, Bildung) bietet einen offenen,
kostenlosen Erfahrungsaustausch unter Eltern. Die
nächsten Treffen finden am 16. Mai und am 13.
Juni jeweils von 9.30 Uhr bis 11 Uhr statt.
Technisch-Gewerbliche Abendschule des
BFI Wien, Plößlgasse 13, 1040 Wien
Anmeldung per E-Mail: anmeldung
@
bfi.wien
Denkanstöße für Eltern und Teens
23. Mai 2018
Ein kostenloser Workshop der AK
hilft Eltern und Jugendlichen bei der Berufswahl.
Die Workshops werden von Uly Paya, dem Leiter
der Akademie „Philosophieren mit Kindern &
Jugendlichen“ angeleitet.
Am 23. Mai 2018 von 18 bis 20 Uhr
Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse
16–18, 1040 Wien
Anmeldung: veranstaltungenbp
@ akwien.atmit
dem Betreff „Wer bin ich“
Stipendien
für Berufs-
tätige
Bestelltelefon:
01 50165
1401
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atBitte geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER