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AK FÜR SIE 05/2018

Das sollte im All-in-Vertrag stehen:

die Höhe des Entgelts, die Einstufung in das

kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsschema, das kollektivvertragliche Mindestentgelt, die

Höhe der Überzahlung sowie die Anzahl der mit dem Entgelt abgegoltenen Überstunden.

Für ab dem 1.1.2016 neu abgeschlossene All-in-Verträge gilt:

Wird das Grundentgelt

für die Normalarbeitszeit nicht angegeben, sondern nur ein Gesamtentgelt, dann haben Sie

zusätzlich zum Grundentgelt einen Anspruch auf die branchen- oder ortsübliche Überzahlung.

Nach Ablauf des Kalenderjahres

kann durch eine Deckungsprüfung ermittelt werden, ob

noch Überstunden nachzuzahlen sind.

Das Entgelt

muss auch in voller Höhe bezahlt werden, wenn keine oder weniger Überstun-

den geleistet werden.

Notieren Sie Ihre Arbeitszeit.

Dabei hilft der AK Zeitspeicher unter

www.ak-zeitspeicher.at

Foto: picturedesk.com / laif / Gordon Welters

H

err K. war als Koch beschäftigt und

musste in der Hochsaison bis spät

am Abend sowie an Wochenenden

und Feiertagen arbeiten. Der Arbeitgeber

behauptete, dass mit dem All-in-Vertrag

und der darin enthaltenen Klausel „Mit der

Entlohnung sind alle zusätzlichen Leistun-

gen abgegolten“ alles bezahlt wurde.

Herr K. fragte bei der AK nach, ob das

so richtig ist. Dort wurde festgestellt, dass

Herr K. nicht alle Ansprüche erhalten hat,

die ihm laut Kollektivvertrag zustehen. Mit

Unterstützung der AK erhielt Herr K. die

Überstunden, die nicht durch die All-in-Ver-

einbarung abgedeckt waren.

Viel Arbeit, wenig Geld

Ein Koch mit einem All-in-Vertrag setzte mit der Hilfe der AK Nach-

zahlungen durch.

All-in-Verträge gibt es inzwischen in fast jeder Branche. Notieren Sie Ihre Arbeitszeiten, rät die AK

Bei All-in-Verträgen werden mit dem ver-

einbarten Entgelt ein Grundlohn oder

Grundgehalt und alle anfallenden Mehr- und

Überstunden pauschal abgegolten. Ur-

sprünglich wurden diese Verträge vor allem

für Manager gemacht. Inzwischen gibt es

sie in immer mehr Branchen. Für die Be-

schäftigten bedeutet das mehr Unübersicht-

lichkeit: Es wird für die ArbeitnehmerInnen

immer unklarer, wie viele Stunden Arbeits-

zeit durch dieses Entgelt abgegolten sind.

Die Folge: Oft werden Überstunden geleis-

tet, ohne dass diese bezahlt werden. Fragen

Sie im Zweifel bei Ihrer Gewerkschaft oder

Ihrer AK nach.

Tipp

von Amina Golic,

AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN

job

tipps

All-in-Verträge: Das gilt

kurz

notiert

Elternkarenz Elternteilzeit

Gerne informieren wir Sie über Elternkarenz und

Kinderbetreuungsgeld oder über Elternteilzeit in

kostenlosen Info-Veranstaltungen.

Ort: Haupthaus der AK Wien,

Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien

Beratungszentrum Floridsdorf,

Prager Straße 31, 1210 Wien

Die aktuellen Termine erfahren Sie am Termin-

telefon. Bitte melden Sie sich an unter

01 50165-1341, Mo bis Fr, 8 bis 13.45 Uhr.

Eltern treffen Eltern

16. Mai und 13. Juni

Das Elternnetzwerk BBB

(Beruf, Baby, Bildung) bietet einen offenen,

kostenlosen Erfahrungsaustausch unter Eltern. Die

nächsten Treffen finden am 16. Mai und am 13.

Juni jeweils von 9.30 Uhr bis 11 Uhr statt.

Technisch-Gewerbliche Abendschule des

BFI Wien, Plößlgasse 13, 1040 Wien

Anmeldung per E-Mail: anmeldung

@

bfi.wien

Denkanstöße für Eltern und Teens

23. Mai 2018

Ein kostenloser Workshop der AK

hilft Eltern und Jugendlichen bei der Berufswahl.

Die Workshops werden von Uly Paya, dem Leiter

der Akademie „Philosophieren mit Kindern &

Jugendlichen“ angeleitet.

Am 23. Mai 2018 von 18 bis 20 Uhr

Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse

16–18, 1040 Wien

Anmeldung: veranstaltungenbp

@ akwien.at

mit

dem Betreff „Wer bin ich“

Stipendien

für Berufs-

tätige

Bestelltelefon:

01 50165

1401

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

Bitte geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER