

ALLTAG, GELD
UND
KONSUMENTENSCHUTZ
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 05/2018
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Teure USA-Einreise
Wer eine Reisegenehmigung über das Internet beantragt,
landet oft bei teuren Anbietern, warnt die AK.
Achtung, Falle!
Nichts bestellt,
aber zahlen
Dürfen die das?
E
ines Tages bekam Frau K. von einem Buch-
klub ein Packerl mit der Post nach Hause
geliefert. Als sie es öffnete, war sie sehr über-
rascht. Im Paket war ein dickes Buch mit einer
Rechnung. Frau K. konnte sich nicht erklären,
wie es zu dieser Zusendung gekommen war.
Sie hatte kein Buch bestellt. Also wandte sie
sich schriftlich an den Buchklub und teilte die-
sem mit, dass das zugesandte Buch von ihr nie
bestellt worden und auch nicht erwünscht sei.
Daher wird sie die beigelegte Rechnung auch
nicht begleichen. Frau K. hörte wochenlang
nichts vom Unternehmen. Doch dann flatterte ein
unerfreulicher Brief des Unternehmens in ihren
Briefkasten. Nämlich ein Mahnschreiben, in dem
das Unternehmen zusätzlich zum Preis für das
zugesandte Buch auch Mahnspesen einforderte.
„Dürfen die das?“, fragt Frau K.
So sicher nicht!
Anja Mayer,
AK Konsumentenschützerin
F
rau K. muss die Rechnung für das Buch
nicht bezahlen, denn sie hat es nicht bestellt.
Sie muss das Buch auch nicht zurückschicken
oder bei sich zu Hause aufheben. Generell ist
es so: Bekommt man unaufgefordert eine Wa-
re zugesandt, sollte man sich lediglich an das
Unternehmen wenden, wenn man unsicher und
besorgt ist. Dem Unternehmen kann man dann
mitteilen, dass die zugeschickte Ware nicht be-
stellt wurde und der Kaufpreis dafür auch nicht
zu bezahlen ist. Frau K. bekam vom Buchklub
auf ihren Brief ein Mahnschreiben. Sie wandte
sich an die AK. Die AK musste den Buchklub
mehrmals schriftlich auffordern, Rechnung und
Mahnspesen zurückzuziehen. Letztlich ist der
Buchklub von seiner Forderung abgegangen.
Foto: Thomas Lehmann
W
er in die USA einreisen möch-
te, muss vorab im Internet ei-
nen Antrag auf Einreise stellen
– für bis zu 90 Tage braucht man kein
Visum, sondern lediglich eine ESTA-
Reisegenehmigung (Electronic System
für Travel Authorization). Auf der offizi-
ellen ESTA-Website (esta.cbp.dhs.gov)
wird ein Betrag von 14 US-Dollar ver-
rechnet, also rund elf Euro.
Herr K. beantragte die Reisegeneh-
migung unter
esta.us/deutsch.html.Er erkannte erst viel zu
spät, dass er übermä-
ßig hohe Gebühren für
die Reisegenehmigung
zahlte. So wurden ihm
auf seiner Kreditkarten-
Abrechnung für den ES-
TA-Antrag 74,50 Euro
abgebucht.
„Leider wissen
wir aus unserer Bera-
tung, dass sich im Netz zahlreiche
überteuerte ESTA-Anbieter tummeln.
Sie bieten an, Arbeitsschritte ‚abzuneh-
men‘. Dafür verlangen sie weit höhere
Gebühren, als das bei der üblichen An-
tragstellung der Fall ist“, weiß AK Kon-
sumentenschützerin Michaela Koll-
mann.
Allen diesen Websites ist gleich,
dass sie nach außen den Eindruck er-
wecken, seriös und „offiziell“ zu sein.
„Wer zu viel bezahlt hat,
kann leider die Zahlung
von seiner Kreditkartenfir-
ma nicht stornieren
lassen. Die Reise-
genehmigung ist
gültig, aber teu-
er bezahlt“, so
die AK Ex-
pertin.
■
D.S.
Geldmacherei mit US-Reiseantrag
Wenn Sie eine Reise in die USA planen,
stellen Sie Ihren ESTA-Antrag nur
auf den offiziellen ESTA-Websites – sie enden auf gov.
■
Vorsicht, im Netz gibt es viele teure Betreiber-Seiten,
die bei USA-Reiseanträ-
gen helfen. Die Adressen enden auf com, net, us, org & Co – so etwa
ESTA.us, estaantrag.
com,
esta-america.org, esta-usa.de.■
Sie können sich auch bei der amerikanischen Botschaft
unter
https://at.usembassy.gov/de/visas-de/niv/visumfreiheitsprogramm/über die offizielle
Reisegenehmigung informieren.
■
Die ESTA-Reisegenehmigung ist zwei Jahre gültig,
zumindest bis der Reisepass
abläuft. Für weitere Reisen ist in dieser Zeist keine neue Registrierung nötig.