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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 05/2018

21

Teure USA-Einreise

Wer eine Reisegenehmigung über das Internet beantragt,

landet oft bei teuren Anbietern, warnt die AK.

Achtung, Falle!

Nichts bestellt,

aber zahlen

Dürfen die das?

E

ines Tages bekam Frau K. von einem Buch-

klub ein Packerl mit der Post nach Hause

geliefert. Als sie es öffnete, war sie sehr über-

rascht. Im Paket war ein dickes Buch mit einer

Rechnung. Frau K. konnte sich nicht erklären,

wie es zu dieser Zusendung gekommen war.

Sie hatte kein Buch bestellt. Also wandte sie

sich schriftlich an den Buchklub und teilte die-

sem mit, dass das zugesandte Buch von ihr nie

bestellt worden und auch nicht erwünscht sei.

Daher wird sie die beigelegte Rechnung auch

nicht begleichen. Frau K. hörte wochenlang

nichts vom Unternehmen. Doch dann flatterte ein

unerfreulicher Brief des Unternehmens in ihren

Briefkasten. Nämlich ein Mahnschreiben, in dem

das Unternehmen zusätzlich zum Preis für das

zugesandte Buch auch Mahnspesen einforderte.

„Dürfen die das?“, fragt Frau K.

So sicher nicht!

Anja Mayer,

AK Konsumentenschützerin

F

rau K. muss die Rechnung für das Buch

nicht bezahlen, denn sie hat es nicht bestellt.

Sie muss das Buch auch nicht zurückschicken

oder bei sich zu Hause aufheben. Generell ist

es so: Bekommt man unaufgefordert eine Wa-

re zugesandt, sollte man sich lediglich an das

Unternehmen wenden, wenn man unsicher und

besorgt ist. Dem Unternehmen kann man dann

mitteilen, dass die zugeschickte Ware nicht be-

stellt wurde und der Kaufpreis dafür auch nicht

zu bezahlen ist. Frau K. bekam vom Buchklub

auf ihren Brief ein Mahnschreiben. Sie wandte

sich an die AK. Die AK musste den Buchklub

mehrmals schriftlich auffordern, Rechnung und

Mahnspesen zurückzuziehen. Letztlich ist der

Buchklub von seiner Forderung abgegangen.

Foto: Thomas Lehmann

W

er in die USA einreisen möch-

te, muss vorab im Internet ei-

nen Antrag auf Einreise stellen

– für bis zu 90 Tage braucht man kein

Visum, sondern lediglich eine ESTA-

Reisegenehmigung (Electronic System

für Travel Authorization). Auf der offizi-

ellen ESTA-Website (esta.cbp.dhs.gov)

wird ein Betrag von 14 US-Dollar ver-

rechnet, also rund elf Euro.

Herr K. beantragte die Reisegeneh-

migung unter

esta.us/deutsch.html.

Er erkannte erst viel zu

spät, dass er übermä-

ßig hohe Gebühren für

die Reisegenehmigung

zahlte. So wurden ihm

auf seiner Kreditkarten-

Abrechnung für den ES-

TA-Antrag 74,50 Euro

abgebucht.

„Leider wissen

wir aus unserer Bera-

tung, dass sich im Netz zahlreiche

überteuerte ESTA-Anbieter tummeln.

Sie bieten an, Arbeitsschritte ‚abzuneh-

men‘. Dafür verlangen sie weit höhere

Gebühren, als das bei der üblichen An-

tragstellung der Fall ist“, weiß AK Kon-

sumentenschützerin Michaela Koll-

mann.

Allen diesen Websites ist gleich,

dass sie nach außen den Eindruck er-

wecken, seriös und „offiziell“ zu sein.

„Wer zu viel bezahlt hat,

kann leider die Zahlung

von seiner Kreditkartenfir-

ma nicht stornieren

lassen. Die Reise-

genehmigung ist

gültig, aber teu-

er bezahlt“, so

die AK Ex-

pertin.

D.S.

Geldmacherei mit US-Reiseantrag

Wenn Sie eine Reise in die USA planen,

stellen Sie Ihren ESTA-Antrag nur

auf den offiziellen ESTA-Websites – sie enden auf gov.

Vorsicht, im Netz gibt es viele teure Betreiber-Seiten,

die bei USA-Reiseanträ-

gen helfen. Die Adressen enden auf com, net, us, org & Co – so etwa

ESTA.us

, estaantrag.

com,

esta-america.org, esta-usa.de.

Sie können sich auch bei der amerikanischen Botschaft

unter

https://at.usembassy.gov/de/visas-de/niv/visumfreiheitsprogramm/

über die offizielle

Reisegenehmigung informieren.

Die ESTA-Reisegenehmigung ist zwei Jahre gültig,

zumindest bis der Reisepass

abläuft. Für weitere Reisen ist in dieser Zeist keine neue Registrierung nötig.