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Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 05/2018

17

U

nd tut man es doch, gilt das

ab der ersten Sekunde als

Arbeitszeit, die zu bezahlen

ist. Trotzdem heben die meisten

ArbeitnehmerInnen ab, wenn „die

Arbeit ruft“, wie eine AK Online-

Umfrage zeigt:

81 Prozent der Befragten

sagten, sie seien auch in der

Freizeit, im Urlaub oder im

Krankenstand für die Arbeit

erreichbar. Nur 12 Prozent geben

an, nicht erreichbar zu sein.

Ist das immer freiwillig?

Nein! 61 Prozent fühlen sich gestört

und belastet. 48 Prozent der Be-

fragten befürchten Nachteile bei der

Karriere, wenn sie nicht abheben.

34 Prozent befürchten sogar den

Verlust ihres Arbeitsplatzes!

Bezahlung? Fehlanzeige!

Wenn der Chef anruft, gilt das

eigentlich ab der ersten Sekunde

als Arbeitszeit. Eine Verpflichtung,

erreichbar zu sein, gibt es nur,

wenn eine Rufbereitschaft

gesondert vereinbart wurde – die

dann aber auch extra abzugelten

ist. Trotzdem ergibt die Umfrage:

Die Mehrheit von 75

Prozent

sieht für die Störung in

der Freizeit oder im Krankenstand

keinen Cent!

Kein „Luxusproblem“

Von Menschen, die die Pflichtschu-

le oder eine Lehre als höchsten

Bildungsabschluss haben, wird

noch stärker erwartet, dass sie

„immer springen“, als bei gut

bezahlten Angestellten:

62 Prozent der Befragten

mit einer Lehre und 64 Prozent der

Befragten mit Pflichtschule als

höchstem Abschluss geben an,

dass von ihnen erwartet wird, dass

sie kurzfristig auf Störungen in der

Freizeit oder im Krankenstand

reagieren. Im gesamten Durch-

schnitt sind es 58 Prozent.

Und es bleibt nicht bei

einem kurzen Anruf:

Aus den

Kommentaren der Betroffenen geht

hervor, dass es sehr oft um

kurzfristige Änderungen bei den

Dienstplänen geht. Diese schränken

die Betroffenen weiter in ihrer

Freizeit und ihrem Privatleben ein.

Ein besonders großes Problem sind

sie für Eltern mit Kinderbetreuungs-

pflichten.

Silvia Hruška-Frank, stellvertre-

tende Leiterin der AK Sozialpolitik,

sagt: „Was den ArbeitnehmerInnen

hier abverlangt wird, kommt einer

dauerhaften Rufbereitschaft gleich,

die noch dazu oft abgegolten wird!

Die ArbeitnehmerInnen haben ein

Recht auf ungestörte Freizeit. Man

kann nicht abschalten, wenn man

weiß, dass der Chef jederzeit anru-

fen könnte. Der dauerhaft erhöhte

Stresspegel geht auf Kosten der

Gesundheit!“ Sie stellt klar: „Sie

müssen nur erreichbar sein, wenn

eine Rufbereitschaft vereinbart wur-

de – die ist dann aber auch extra

abzugelten.“ Und Dienstpläne müs-

sen grundsätzlich zwei Wochen im

Voraus bekannt gegeben und in der

Dienstzeit erstellt werden.

KATHARINA NAGELE-ALLAHYARI

Als Teilzeitkraft wird man halt eher öfter „gefragt“,

einzuspringen. Man ist ja schließlich eh „kaum“ da.

Bei uns soll man immer erreichbar sein und einsprin-

gen, wenn Krankenstände sind. Es wird verlangt, dass

man zurückruft ...

Bin im Schichtdienst auf einem 24/7 Dienstposten.

9 bis 10 Anrufe sind wegen Dienständerungen bzw.

kurzfristiger Verständigung über zusätzliche Dienste.

Ich werde verständigt, wenn ich einspringen soll, und

wenn ich einmal nicht kann, werde ich angemault, weil

andere immer können – die keine Kinder, keinen Mann, keine

Haustiere haben.

Bei uns wird man ohne Fragen sofort bei Dienstantritt

einer Whats-App-Gruppe hinzugefügt.

Da wir ein Firmen-Handy haben, ist es ein MUSS,

erreichbar zu sein. Keiner traut sich, sich dagegen, zu

wehren. Es beinträchtigt das Privatleben enorm.

Das Gefühl erreichbar sein zu müssen wird durch die

Firmenkultur transportiert. Es ist keine direkte Anwei-

sung der Chefin, sondern erscheint als unausweichliche

Notwendigkeit des Jobs.

Hatte soeben (mit Glück) eine Woche Urlaub. Meine

Frau sagte: „Du hast jeden Tag mit deinen Kollegen

telefoniert.“ Bin als Chef für sie da ...

Meine Chefin sagte zu mir: „Ich weiß, das Kleinkind,

Studium und Arbeit zu vereinbaren ist schwer, aber wir

brauchen Mitarbeiter, auf die wir uns verlassen können.“

Das heißt für mich: immer springen, dein Privatleben ist mir

wurscht. Ich liebe meine Arbeit, schade, dass man nicht

wertgeschätzt wird und die Arbeitsbedingungen nicht mehr

mit einem Privatleben vereinbar sind. Bin sehr traurig.

Besonders im Krankenstand sehe ich diesen Umstand

als besonders belastend. Bin ich nicht erreichbar,

droht mir die Kündigung leider auch im Krankenstand. Im

Krankenstand gekündigt zu werden gehört geändert.

lten! Doch dann läutet

, dass man morgen ein-

tändige Erreichbarkeit

rnis.

Sie müssen nicht abheben!

Eigentlich ist die rechtliche Lage klar: Wenn keine Rufbe-

reitschaft vereinbart wurde, muss niemand ans Telefon

gehen, wenn der Chef anruft.

Pictogramm: Alina Oleynik / the Noun Project

sind immer erreichbar

81%

stört das

61%

befürchten Nachteile bei Karriere

48%

befürchten Kündigung

34%