

Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 05/2018
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U
nd tut man es doch, gilt das
ab der ersten Sekunde als
Arbeitszeit, die zu bezahlen
ist. Trotzdem heben die meisten
ArbeitnehmerInnen ab, wenn „die
Arbeit ruft“, wie eine AK Online-
Umfrage zeigt:
■
81 Prozent der Befragten
sagten, sie seien auch in der
Freizeit, im Urlaub oder im
Krankenstand für die Arbeit
erreichbar. Nur 12 Prozent geben
an, nicht erreichbar zu sein.
■
Ist das immer freiwillig?
Nein! 61 Prozent fühlen sich gestört
und belastet. 48 Prozent der Be-
fragten befürchten Nachteile bei der
Karriere, wenn sie nicht abheben.
34 Prozent befürchten sogar den
Verlust ihres Arbeitsplatzes!
Bezahlung? Fehlanzeige!
Wenn der Chef anruft, gilt das
eigentlich ab der ersten Sekunde
als Arbeitszeit. Eine Verpflichtung,
erreichbar zu sein, gibt es nur,
wenn eine Rufbereitschaft
gesondert vereinbart wurde – die
dann aber auch extra abzugelten
ist. Trotzdem ergibt die Umfrage:
■
Die Mehrheit von 75
Prozent
sieht für die Störung in
der Freizeit oder im Krankenstand
keinen Cent!
Kein „Luxusproblem“
Von Menschen, die die Pflichtschu-
le oder eine Lehre als höchsten
Bildungsabschluss haben, wird
noch stärker erwartet, dass sie
„immer springen“, als bei gut
bezahlten Angestellten:
■
62 Prozent der Befragten
mit einer Lehre und 64 Prozent der
Befragten mit Pflichtschule als
höchstem Abschluss geben an,
dass von ihnen erwartet wird, dass
sie kurzfristig auf Störungen in der
Freizeit oder im Krankenstand
reagieren. Im gesamten Durch-
schnitt sind es 58 Prozent.
■
Und es bleibt nicht bei
einem kurzen Anruf:
Aus den
Kommentaren der Betroffenen geht
hervor, dass es sehr oft um
kurzfristige Änderungen bei den
Dienstplänen geht. Diese schränken
die Betroffenen weiter in ihrer
Freizeit und ihrem Privatleben ein.
Ein besonders großes Problem sind
sie für Eltern mit Kinderbetreuungs-
pflichten.
Silvia Hruška-Frank, stellvertre-
tende Leiterin der AK Sozialpolitik,
sagt: „Was den ArbeitnehmerInnen
hier abverlangt wird, kommt einer
dauerhaften Rufbereitschaft gleich,
die noch dazu oft abgegolten wird!
Die ArbeitnehmerInnen haben ein
Recht auf ungestörte Freizeit. Man
kann nicht abschalten, wenn man
weiß, dass der Chef jederzeit anru-
fen könnte. Der dauerhaft erhöhte
Stresspegel geht auf Kosten der
Gesundheit!“ Sie stellt klar: „Sie
müssen nur erreichbar sein, wenn
eine Rufbereitschaft vereinbart wur-
de – die ist dann aber auch extra
abzugelten.“ Und Dienstpläne müs-
sen grundsätzlich zwei Wochen im
Voraus bekannt gegeben und in der
Dienstzeit erstellt werden.
■
KATHARINA NAGELE-ALLAHYARI
”
Als Teilzeitkraft wird man halt eher öfter „gefragt“,
einzuspringen. Man ist ja schließlich eh „kaum“ da.
”
Bei uns soll man immer erreichbar sein und einsprin-
gen, wenn Krankenstände sind. Es wird verlangt, dass
man zurückruft ...
”
Bin im Schichtdienst auf einem 24/7 Dienstposten.
9 bis 10 Anrufe sind wegen Dienständerungen bzw.
kurzfristiger Verständigung über zusätzliche Dienste.
”
Ich werde verständigt, wenn ich einspringen soll, und
wenn ich einmal nicht kann, werde ich angemault, weil
andere immer können – die keine Kinder, keinen Mann, keine
Haustiere haben.
”
Bei uns wird man ohne Fragen sofort bei Dienstantritt
einer Whats-App-Gruppe hinzugefügt.
”
Da wir ein Firmen-Handy haben, ist es ein MUSS,
erreichbar zu sein. Keiner traut sich, sich dagegen, zu
wehren. Es beinträchtigt das Privatleben enorm.
”
Das Gefühl erreichbar sein zu müssen wird durch die
Firmenkultur transportiert. Es ist keine direkte Anwei-
sung der Chefin, sondern erscheint als unausweichliche
Notwendigkeit des Jobs.
”
Hatte soeben (mit Glück) eine Woche Urlaub. Meine
Frau sagte: „Du hast jeden Tag mit deinen Kollegen
telefoniert.“ Bin als Chef für sie da ...
”
Meine Chefin sagte zu mir: „Ich weiß, das Kleinkind,
Studium und Arbeit zu vereinbaren ist schwer, aber wir
brauchen Mitarbeiter, auf die wir uns verlassen können.“
Das heißt für mich: immer springen, dein Privatleben ist mir
wurscht. Ich liebe meine Arbeit, schade, dass man nicht
wertgeschätzt wird und die Arbeitsbedingungen nicht mehr
mit einem Privatleben vereinbar sind. Bin sehr traurig.
”
Besonders im Krankenstand sehe ich diesen Umstand
als besonders belastend. Bin ich nicht erreichbar,
droht mir die Kündigung leider auch im Krankenstand. Im
Krankenstand gekündigt zu werden gehört geändert.
lten! Doch dann läutet
, dass man morgen ein-
tändige Erreichbarkeit
rnis.
Sie müssen nicht abheben!
Eigentlich ist die rechtliche Lage klar: Wenn keine Rufbe-
reitschaft vereinbart wurde, muss niemand ans Telefon
gehen, wenn der Chef anruft.
Pictogramm: Alina Oleynik / the Noun Project
sind immer erreichbar
81%
stört das
61%
befürchten Nachteile bei Karriere
48%
befürchten Kündigung
34%