

Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 10/2016
5
d der Wahrheit
Jobs entstehen. Allerdings gibt es auch
Studien, die mittelfristig vor einem massi-
ven Arbeitsplatzverlust warnen.
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Schiedsgerichte sind gerade für ein
kleines Land wie Österreich von
Vorteil und haben keine Auswirkungen
auf die Demokratie. Das stimmt?
In Ceta gibt es privilegierte Investitions-
schutzbestimmungen. Damit können aus-
ländische Konzerne den Staat Österreich
vor einem Schiedsgericht klagen. Verliert
Österreich und wird zu Schadenersatzzah-
lungen verurteilt, sind es die österreichi-
schen SteuerzahlerInnen, die dafür aufkom-
men müssen. Diese Zahlungen können in
die Millionen, zusehends auch in Milliarden
Euro gehen. Dieses Geld fehlt dem Staat
dann aber für wichtige Investitionen in Infra-
struktur, sozialen Wohnbau und Bildung.
Zudem sind solche Schiedsgerichte gar
nicht notwendig, denn sowohl die EU-Län-
der als auch Kanada verfügen über ein in-
taktes Rechtssystem. Unternehmen kön-
nen also auch über den normalen
Rechtsweg klagen, Sondergerichte für pri-
vilegierte Gruppen braucht es nicht.
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Mit Ceta werden Arbeits- und Sozi-
alstandards, wie sie in Österreich
gelten, geschützt. Echt?
Kanada wird zwar alle sogenannten Min-
destarbeitsnormen umsetzen – dabei han-
delt es sich etwa um das Recht zu strei-
ken, um das Verbot von Zwangsarbeit
oder um das Recht auf gleiche Entlohnung
für Frau und Mann – das sollte aber eine
selbstverständliche Voraussetzung sein.
Was aber passiert, wenn gegen diese
Normen verstoßen wird, ist nicht geregelt.
Denn in Ceta steht nichts über etwaige
Sanktionen.
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MICHAELA LEXA-FRANK
Foto: picturedesk.com / Maurizio Gambarini / dpa
Dass Kanada und die EU im Gleichklang
wehen, ist alles andere als fix
Ceta-Fahrplan:
So gehts weiter
Das sind die wichtigsten Termine
in den
kommenden Wochen und Monaten, nachdem
nach dem Treffen von Bundeskanzler Christian
Kern mit EU Kommissionspräsident Jean-Clau-
de Juncker am 5. Oktober eine Zusatzerklä-
rung zu Ceta aufgesetzt worden ist. Bei
Redaktionsschluss dieser Ausgabe wurde diese
Zusatzerklärung von der EU Kommission
gerade übermittelt und von Österreich geprüft
und analysiert.
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Nachdem sich zuerst
die EU-Botschafter
mit dieser Erklärung und dem Handelsabkom-
men beschäftigen, findet am 18. Oktober der
EU-Handelsministerrat in Luxemburg statt.
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27. und 28. Oktober EU-Kanada-Gipfel:
Geplant ist, dass alle Mitgliedstaaten unter-
zeichnen. Österreich entscheidet bei all diesen
Terminen mit.
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Anfang 2017
stimmt das EU-Parlament
ab. Die Entscheidung fällt mit einfacher
Mehrheit.
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Ab dem kommenden Jahr
müssen
zudem alle nationalen Parlamente der
EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen noch
einzeln ratifizieren. Ceta kann erst dann in
Kraft treten, wenn alle Parlamente zugestimmt
haben. Eine Frist dafür gibt es nicht.
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Wenn ein Parlament
dem Handelsab-
kommen nicht zustimmt, dann kann Ceta auch
nicht endgültig in Kraft treten. Das österreichi-
sche Parlament ist daher in der Lage, Ceta
noch zu stoppen. Wie es danach weitergeht,
ist unklar. Denn bisher ist so ein Fall auf
EU-Ebene noch nicht eingetreten. Wahrschein-
lich ist, dass darüber – wie auch sonst üblich
– der EU-Ministerrat auf Vorschlag der
EU-Kommission entscheiden muss.