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Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 10/2016

5

d der Wahrheit

Jobs entstehen. Allerdings gibt es auch

Studien, die mittelfristig vor einem massi-

ven Arbeitsplatzverlust warnen.

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Schiedsgerichte sind gerade für ein

kleines Land wie Österreich von

Vorteil und haben keine Auswirkungen

auf die Demokratie. Das stimmt?

In Ceta gibt es privilegierte Investitions-

schutzbestimmungen. Damit können aus-

ländische Konzerne den Staat Österreich

vor einem Schiedsgericht klagen. Verliert

Österreich und wird zu Schadenersatzzah-

lungen verurteilt, sind es die österreichi-

schen SteuerzahlerInnen, die dafür aufkom-

men müssen. Diese Zahlungen können in

die Millionen, zusehends auch in Milliarden

Euro gehen. Dieses Geld fehlt dem Staat

dann aber für wichtige Investitionen in Infra-

struktur, sozialen Wohnbau und Bildung.

Zudem sind solche Schiedsgerichte gar

nicht notwendig, denn sowohl die EU-Län-

der als auch Kanada verfügen über ein in-

taktes Rechtssystem. Unternehmen kön-

nen also auch über den normalen

Rechtsweg klagen, Sondergerichte für pri-

vilegierte Gruppen braucht es nicht.

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Mit Ceta werden Arbeits- und Sozi-

alstandards, wie sie in Österreich

gelten, geschützt. Echt?

Kanada wird zwar alle sogenannten Min-

destarbeitsnormen umsetzen – dabei han-

delt es sich etwa um das Recht zu strei-

ken, um das Verbot von Zwangsarbeit

oder um das Recht auf gleiche Entlohnung

für Frau und Mann – das sollte aber eine

selbstverständliche Voraussetzung sein.

Was aber passiert, wenn gegen diese

Normen verstoßen wird, ist nicht geregelt.

Denn in Ceta steht nichts über etwaige

Sanktionen.

MICHAELA LEXA-FRANK

Foto: picturedesk.com / Maurizio Gambarini / dpa

Dass Kanada und die EU im Gleichklang

wehen, ist alles andere als fix

Ceta-Fahrplan:

So gehts weiter

Das sind die wichtigsten Termine

in den

kommenden Wochen und Monaten, nachdem

nach dem Treffen von Bundeskanzler Christian

Kern mit EU Kommissionspräsident Jean-Clau-

de Juncker am 5. Oktober eine Zusatzerklä-

rung zu Ceta aufgesetzt worden ist. Bei

Redaktionsschluss dieser Ausgabe wurde diese

Zusatzerklärung von der EU Kommission

gerade übermittelt und von Österreich geprüft

und analysiert.

Nachdem sich zuerst

die EU-Botschafter

mit dieser Erklärung und dem Handelsabkom-

men beschäftigen, findet am 18. Oktober der

EU-Handelsministerrat in Luxemburg statt.

27. und 28. Oktober EU-Kanada-Gipfel:

Geplant ist, dass alle Mitgliedstaaten unter-

zeichnen. Österreich entscheidet bei all diesen

Terminen mit.

Anfang 2017

stimmt das EU-Parlament

ab. Die Entscheidung fällt mit einfacher

Mehrheit.

Ab dem kommenden Jahr

müssen

zudem alle nationalen Parlamente der

EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen noch

einzeln ratifizieren. Ceta kann erst dann in

Kraft treten, wenn alle Parlamente zugestimmt

haben. Eine Frist dafür gibt es nicht.

Wenn ein Parlament

dem Handelsab-

kommen nicht zustimmt, dann kann Ceta auch

nicht endgültig in Kraft treten. Das österreichi-

sche Parlament ist daher in der Lage, Ceta

noch zu stoppen. Wie es danach weitergeht,

ist unklar. Denn bisher ist so ein Fall auf

EU-Ebene noch nicht eingetreten. Wahrschein-

lich ist, dass darüber – wie auch sonst üblich

– der EU-Ministerrat auf Vorschlag der

EU-Kommission entscheiden muss.