

leben
tipps
24
AK FÜR SIE 10/2015
Checklist für die Geldanlage
■
Wieviel Geld
können Sie z. B.
monatlich sparen oder anlegen, auch im Fall
von Arbeitslosigkeit oder unvorhergesehener
Krankheit?
■
Ihre Anlageziele
sollten Sie möglichst
genau festlegen. Möchten Sie in einigen Jahren
z. B. ein Haus kaufen? Oder wollen Sie einen
Notgroschen, der täglich verfügbar sein muss?
■
Bindungsdauer:
Je länger Sie Geld
binden, desto mehr Ertrag gibt es üblicherwei-
se. Falls Sie aber Ihr Geld vorzeitig beheben,
fallen oftmals Verluste oder Vertragsstrafen an.
■
Die Rendite
ist der Ertrag pro Jahr
bezogen auf das eingesetzte Kapital in Prozent.
Interessant ist für Sie die Nettorendite nach
Abzug von Steuern und Spesen.
■
Das Risiko
ist umso höher, je höher der
in Aussicht gestellte Ertrag ist. Definieren Sie
daher klar, inwieweit Sie Verluste oder einen
Totalausfall des eingesetzten Kapitals finanziell
verkraften können.
Tipps zur Geldanlage unter
www.
arbeiterkammer.at/geldanlageTipp
von Christian Prantner,
AK KONSUMENTENSCHÜTZER
energie
tipps
Geld für neue Geräte
■
Fast jeder Energielieferant
ist aufgrund
des neuen Energieeffizienzgesetzes verpflich-
tet, beim Energiesparen zu helfen.
■
Stromlieferanten:
KundInnen von Wien
Energie bekommen jetzt 50 Euro beim Kauf
von Kühl- oder Gefrierschränken, Geschirrspü-
lern, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern
der Energieklasse A+++. Achtung: Die Geräte
dürfen nur im Geschäft eines Kooperations-
partners gekauft werden. Nicht nur für die
eigenen KundenInnen, sondern für alle bietet
der Verbund noch bis 30. November 50 Euro
Förderung für den Kauf von Miele-Kühl- und
Gefriergeräten der Energieklasse A++ und
A+++. Achtung: Ihr altes Gerät muss älter als
10 Jahre sein. EVN-KundInnen können
Bonuspunkte sammeln und bekommen beim
Einlösen der Punkte Vergünstigungen beim
Kauf energiesparender Haushaltsgeräte.
■
Auch die Wärmelieferanten
bieten
Energieeffizienzmaßnahmen an: 400 Euro
Förderung gibt es für Kunden von Wien
Energie beim Tausch auf ein neues Erdgas-
Heim-Brennwertgerät. Der Verbund bietet
diese Förderung allen an, die zwischen
1. Jänner 2014 und 30. September 2015 ihre
alte Heizung gegen ein neues, effizientes
Gasbrennwertgerät ausgetauscht haben.
■
Vergleichen Sie:
Manchmal sind
herkömmliche Fachhandel-Aktionen günstiger.
Energiespartipps unter
wien.
arbeiterkammer.at/energiesparenLebensmittel-
kenn-
zeichnung
Bestelltelefon:
310 00 10
331
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atund geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
WASAUFVERPACKTEN LEBENSMITTELNDRAUFSTEHENMUSS
$.LQGG
wien.arbeiterkammer.atAK_Lebensmittelkennzeichnung_Cover.indd 4-5
27.01.15 11:24
L
aut EU-Verordnung besteht eine Rei-
he von Kennzeichnungspflichten für
Lebensmittel.
■
Bei unverarbeitetem Rindfleisch,
den
meisten Obst- und Gemüsesorten, Fisch,
Krebs- und Weichtieren (Angabe des
Fanggebiets), Eiern und Olivenöl muss die
Herkunft des Produkts angegeben wer-
den. Seit 2015 gilt dies auch für Schwei-
ne-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch.
■
Tiroler Joghurt mit Milch aus Italien?
Wenn die Produktaufmachung über die
Herkunft täuschen könnte, muss ebenso
eine Herkunftsbezeichnung angebracht
werden. Also z. B. Tiroler Joghurt mit Milch
aus Italien.
Woher das Essen kommt
Welche Produkte wie gekennzeichnet sein müssen.
Beim Einkauf im Supermarkt wollen KonsumentInnen wissen, woher die Lebensmittel kommen
Foto: picturedesk.com / FoodCollection
■
Keine Kennzeichnungspflicht bei
Fertigprodukten!
Stark verarbeitete Le-
bensmittel mit vielen Zutaten sind nicht
von der EU-Verordnung zur Herkunftsbe-
zeichnung verpflichtet.
■
Das AMA-Gütesiegel
steht für Produkte
aus Österreich und wird behördlich „verlie-
hen“. Unverarbeitete Lebensmittel müssen
zu 100 Prozent aus Österreich stammen.
■
Bei verarbeiteten Lebensmitteln
kön-
nen bis zu einem Drittel der Zutaten, die es
in Österreich nicht gibt, auch nicht aus
Österreich kommen, z. B. Bananen im Ba-
nanenjoghurt.
■
H. K.
Noch mehr Herkunftsbezeichnungen
und Ihre Bedeutung finden Sie unter
wien.
arbeiterkammer.at/herkunft