

G
erade bei größeren Summen zahlt es
sich aus, Kostenvoranschläge von
verschiedenen AnbieterInnen einzu-
holen und zu vergleichen.
■
Kosten darf der Kostenvoranschlag
nur dann etwas, wenn Sie vorab auf diese
Zahlungspflicht hingewiesen wurden.
Pauschale
■
Wird ein Pauschalpreis (Fixpreis)
ver-
einbart, ist dieser für beide Teile verbind-
lich.
■
Im Angebot
müssen ausdrücklich Wör-
ter wie Pauschale, Fixpreis oder Festpreis
vorkommen.
Verbindlicher Kostenvoranschlag
■
Verbindlich ist ein Voranschlag, wenn
er nicht ausdrücklich als unverbindlich be-
zeichnet wird und er keine sonstigen For-
mulierungen enthält, wie die Angabe von
Zirka-Preisen oder die Klausel „Abrech-
nung erfolgt nach Naturmaßen“.
■
Detailliert aufgeschlüsselt:
Ein Kos-
tenvoranschlag sollte vor allem die detail-
lierte Aufgliederung des mutmaßlichen
Gesamtpreises des Werkes nach Arbeits-,
Material- und sonstigen Kosten enthalten.
■
Benötigt die UnternehmerIn
weniger
Materialien oder Arbeitszeit als angenom-
men, ist die Ersparnis an die KonsumentIn-
Kostenvoranschläge
Bei Kostenvoranschlägen sollte man genau hinsehen.
Es gibt drei verschiedene Arten.
Handwerkerarbeiten haben ihren Preis.
Daher empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag
Foto: picturedesk.com / PhotoAlto / James Hardy
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 10/2015
25
■
Arbeitsmittel
wie Büromaterial, ein
Telefon, das Internet, ein Computer und vieles
andere mehr können von der Steuer abgesetzt
werden – sofern man sie beruflich benötigt
und die ArbeitgeberIn die Kosten nicht trägt.
■
Ausbildungskosten sind Bildungs-
maßnahmen,
die künftig eine Berufsaus-
übung ermöglichen.
■
Eine auswärtige Berufsausbildung
eines Kindes kann nur dann von der Steuer
abgesetzt werden, wenn es keine Alternative
im näheren Umfeld gibt.
■
Behinderungen
von mindestens 25
Prozent stellen auch eine außergewöhnliche
Belastung dar. Die Ausgaben, die deshalb
entstehen, können die Steuer verringern.
■
Zusätzlich gibt es bei Kindern
ab einer
Behinderung von 50 Prozent einen Freibetrag.
■
Die Betriebsratsumlage
wird zwar bei
der Lohnverrechnung gleich von den
ArbeitgeberInnen einbehalten. Sie wirkt sich da
aber noch nicht steuermindernd aus. Deshalb:
Betriebsratsumlage bei der Veranlagung unter
„Sonstige Werbungskosten“ eintragen.
■
Diätverpflegung
kann man vollständig
ohne Selbstbehalt ab 25 % Behinderung in die
ArbeitnehmerInnenveranlagung einbeziehen.
Genauere Informationen finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at/steuersparenA wie
Arbeitsmittel
ABC
des Steuersparens
AK EXPERTIN PETRA INNREITER
Ihr Banken-Rechner
unter
bankenrechner.arbeiterkammer.at– QR-Code fürs Smartphone rechts
Handys
und ihre
Lebensdauer
Bestelltelefon:
310 00 10
587
E-Mail:
bestellservice
@ akwien.atund geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
HANDYS UND IHRE
LEBENSDAUER
TIPPSZUMBEWUSSTENUMGANGMITHANDYUND
SMARTPHONE
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
nen weiterzugeben. Der verbindliche Kos-
tenvoranschlag darf von der Unternehmer-
In nicht überschritten werden.
Unverbindlicher Voranschlag
■
Um ca. 10 bis 15 Prozent
darf der Vor-
anschlag überschritten werden. Kommt es
zu einer höheren Überschreitung, muss
das Unternehmen die Arbeiten vorüberge-
hend einstellen und Sie auf die erhebliche
Kostenüberschreitung hinweisen. Sonst
muss es die Mehrkosten selbst tragen.
■
Wenn
Sie die Fortführung der Arbeiten
ablehnen, müssen Sie nur die bis dahin er-
brachten Leistungen bezahlen.
Genauere Informationen unter
www.
arbeiterkammer.at/kostenvoranschlagWie Handys länger leben
So haben Sie länger was von Ihrem Handy.
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Schutzhülle und Displayfolie
verwenden. Nicht in engen Hosentaschen (Bruchgefahr!), in
offenen Brust- oder weiten Hosentaschen (kann rausfallen!) tragen.
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Temperaturschwankungen
z. B. zwischen Piste und Skihütte verursachen Kondenswasser.
Lassen Sie das Gerät daher erst mal 30 Minuten in der Schutzhülle. Der Akku kann überhitzen, wenn
das Handy z. B. am Armaturenbrett eines Autos liegt. Direkte Sonneneinstrahlung kann das Display
schädigen. Bei sehr tiefen Temperaturen fällt Leistung rapide ab, vorzeitiges Nachladen ist nötig.
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Den Akku
bei der ersten Inbetriebnahme vollständig aufladen (ca. 5 Stunden sollten genügen).
Danach immer bei ca. 90 % Ladestand abstecken. Nicht über Nacht am Ladegerät hängen lassen.
Vollständige Entladung vermeiden (nicht unter 10 % Ladestand). Nachladen zwischendurch
verkürzt die Lebensdauer nicht. Original-Ladegeräte verwenden. Bei längerer Nichtbenutzung Akku
aus dem Gerät entfernen und halb geladen lagern.
Tipps zu Handy und Internet finden Sie auf
www.arbeiterkammer.at/handyundinternet