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G

erade bei größeren Summen zahlt es

sich aus, Kostenvoranschläge von

verschiedenen AnbieterInnen einzu-

holen und zu vergleichen.

Kosten darf der Kostenvoranschlag

nur dann etwas, wenn Sie vorab auf diese

Zahlungspflicht hingewiesen wurden.

Pauschale

Wird ein Pauschalpreis (Fixpreis)

ver-

einbart, ist dieser für beide Teile verbind-

lich.

Im Angebot

müssen ausdrücklich Wör-

ter wie Pauschale, Fixpreis oder Festpreis

vorkommen.

Verbindlicher Kostenvoranschlag

Verbindlich ist ein Voranschlag, wenn

er nicht ausdrücklich als unverbindlich be-

zeichnet wird und er keine sonstigen For-

mulierungen enthält, wie die Angabe von

Zirka-Preisen oder die Klausel „Abrech-

nung erfolgt nach Naturmaßen“.

Detailliert aufgeschlüsselt:

Ein Kos-

tenvoranschlag sollte vor allem die detail-

lierte Aufgliederung des mutmaßlichen

Gesamtpreises des Werkes nach Arbeits-,

Material- und sonstigen Kosten enthalten.

Benötigt die UnternehmerIn

weniger

Materialien oder Arbeitszeit als angenom-

men, ist die Ersparnis an die KonsumentIn-

Kostenvoranschläge

Bei Kostenvoranschlägen sollte man genau hinsehen.

Es gibt drei verschiedene Arten.

Handwerkerarbeiten haben ihren Preis.

Daher empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag

Foto: picturedesk.com / PhotoAlto / James Hardy

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 10/2015

25

Arbeitsmittel

wie Büromaterial, ein

Telefon, das Internet, ein Computer und vieles

andere mehr können von der Steuer abgesetzt

werden – sofern man sie beruflich benötigt

und die ArbeitgeberIn die Kosten nicht trägt.

Ausbildungskosten sind Bildungs-

maßnahmen,

die künftig eine Berufsaus-

übung ermöglichen.

Eine auswärtige Berufsausbildung

eines Kindes kann nur dann von der Steuer

abgesetzt werden, wenn es keine Alternative

im näheren Umfeld gibt.

Behinderungen

von mindestens 25

Prozent stellen auch eine außergewöhnliche

Belastung dar. Die Ausgaben, die deshalb

entstehen, können die Steuer verringern.

Zusätzlich gibt es bei Kindern

ab einer

Behinderung von 50 Prozent einen Freibetrag.

Die Betriebsratsumlage

wird zwar bei

der Lohnverrechnung gleich von den

ArbeitgeberInnen einbehalten. Sie wirkt sich da

aber noch nicht steuermindernd aus. Deshalb:

Betriebsratsumlage bei der Veranlagung unter

„Sonstige Werbungskosten“ eintragen.

Diätverpflegung

kann man vollständig

ohne Selbstbehalt ab 25 % Behinderung in die

ArbeitnehmerInnenveranlagung einbeziehen.

Genauere Informationen finden Sie unter

www.arbeiterkammer.at/steuersparen

A wie

Arbeitsmittel

ABC

des Steuersparens

AK EXPERTIN PETRA INNREITER

Ihr Banken-Rechner

unter

bankenrechner.arbeiterkammer.at

– QR-Code fürs Smartphone rechts

Handys

und ihre

Lebensdauer

Bestelltelefon:

310 00 10

587

E-Mail:

bestellservice

@ akwien.at

und geben Sie Ihre

Mitgliedsnummer

an.

Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben

Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

AK RATGEBER

HANDYS UND IHRE

LEBENSDAUER

TIPPSZUMBEWUSSTENUMGANGMITHANDYUND

SMARTPHONE

GERECHTIGKEITMUSSSEIN

nen weiterzugeben. Der verbindliche Kos-

tenvoranschlag darf von der Unternehmer-

In nicht überschritten werden.

Unverbindlicher Voranschlag

Um ca. 10 bis 15 Prozent

darf der Vor-

anschlag überschritten werden. Kommt es

zu einer höheren Überschreitung, muss

das Unternehmen die Arbeiten vorüberge-

hend einstellen und Sie auf die erhebliche

Kostenüberschreitung hinweisen. Sonst

muss es die Mehrkosten selbst tragen.

Wenn

Sie die Fortführung der Arbeiten

ablehnen, müssen Sie nur die bis dahin er-

brachten Leistungen bezahlen.

Genauere Informationen unter

www.

arbeiterkammer.at/kostenvoranschlag

Wie Handys länger leben

So haben Sie länger was von Ihrem Handy.

Schutzhülle und Displayfolie

verwenden. Nicht in engen Hosentaschen (Bruchgefahr!), in

offenen Brust- oder weiten Hosentaschen (kann rausfallen!) tragen.

Temperaturschwankungen

z. B. zwischen Piste und Skihütte verursachen Kondenswasser.

Lassen Sie das Gerät daher erst mal 30 Minuten in der Schutzhülle. Der Akku kann überhitzen, wenn

das Handy z. B. am Armaturenbrett eines Autos liegt. Direkte Sonneneinstrahlung kann das Display

schädigen. Bei sehr tiefen Temperaturen fällt Leistung rapide ab, vorzeitiges Nachladen ist nötig.

Den Akku

bei der ersten Inbetriebnahme vollständig aufladen (ca. 5 Stunden sollten genügen).

Danach immer bei ca. 90 % Ladestand abstecken. Nicht über Nacht am Ladegerät hängen lassen.

Vollständige Entladung vermeiden (nicht unter 10 % Ladestand). Nachladen zwischendurch

verkürzt die Lebensdauer nicht. Original-Ladegeräte verwenden. Bei längerer Nichtbenutzung Akku

aus dem Gerät entfernen und halb geladen lagern.

Tipps zu Handy und Internet finden Sie auf

www.arbeiterkammer.at/handyundinternet