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Qualifizierungsfonds
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ein Schlüssel, um die gerechte Teilhabe der Beschäftigten
am digitalen Wandel sicherzustellen, ist ihre Bildung.
Ganz grundsätzlich gilt am Arbeitsmarkt: Bildung ist die
beste „Schutzimpfung“. Je höher das Qualifizierungsni-
veau, desto höher das Einkommen und desto geringer
das Risiko, arbeitslos zu werden. Doch die fortschreitende
Digitalisierung entwertet so manches Wissen rascher als
zuvor. Immer mehr Menschen brauchen eine „Auffrischung“
ihrer „Schutzimpfung“.
Doch das bestehende System an Weiter-
bildungsförderungen ist lückenhaft, wie
eine WIFO-Analyse zeigt. Die existieren-
den Bausteine Fachkräftestipendium,
Bildungskarenz und -teilzeit, Selbster-
halter- und Studienabschlussstipendium
kommen vor allem Akademikerinnen und
Akademiker bzw. jenen zugute, die einen
akademischen Abschluss nachholen
wollen. Doch es sind gerade Personen
mit niedriger oder mittlerer Qualifikation,
die Gefahr laufen, beim digitalen Wandel
den Anschluss zu verlieren. Auch
Über-50-Jährige haben weniger Möglich-
keiten, von den bestehenden Weiter-
bildungsförderungen zu profitieren. Das
ist angesichts der bereits jetzt überdurch-
schnittlich hohen Arbeitslosigkeit in dieser
Altersgruppe ein gravierender Mangel.
Der Qualifizierungsfonds
im Überblick
Den enormen Bedarf an Weiterbildungs-
möglichkeiten haben die AK-Mitglieder
im Rahmen der Dialog-Initiative „Wie soll
Arbeit?“ bestätigt. Auf die Frage „Sollen
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ein Recht auf eine Woche bezahlte Weiter-
bildung pro Jahr erhalten, um beruflich
am Ball bleiben zu können?“ antworteten
88 Prozent mit Ja. Ein solches Recht auf
Weiterbildung kann nur der Gesetzgeber
umsetzen. Die Arbeiterkammer will jedoch
ihren Beitrag dazu leisten, dass der Bedarf
ihrer Mitglieder einfacher gestillt wird.
Die neun Arbeiterkammern gründen daher
einen Qualifizierungsfonds für ihre Mit-
glieder. Da die Herausforderungen auf
dem Arbeitsmarkt und die bestehende
Bildungs- und Förderlandschaft in jedem
Bundesland unterschiedlich sind, setzt
jede Arbeiterkammer ihre eigenen Schwer-
punkte und verwaltet ihr Fondsbudget
selbstständig. Es steht ihr frei, mit der
jeweiligen Landesregierung, regionalen
Sozialpartnern oder Hochschulen und
sonstigen Bildungseinrichtungen zusam-
menzuarbeiten.
Das Geld kann direkt für Ausbildungs-
maßnahmen (Kurse, Lehrgänge, Teil-
nahmegebühren) oder als Beitrag zu den
Lebenserhaltungskosten (Stipendium bei
Arbeitszeitreduktion oder Karenzierung)
verwendet werden.