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Qualifizierungsfonds

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ein Schlüssel, um die gerechte Teilhabe der Beschäftigten

am digitalen Wandel sicherzustellen, ist ihre Bildung.

Ganz grundsätzlich gilt am Arbeitsmarkt: Bildung ist die

beste „Schutzimpfung“. Je höher das Qualifizierungsni-

veau, desto höher das Einkommen und desto geringer

das Risiko, arbeitslos zu werden. Doch die fortschreitende

Digitalisierung entwertet so manches Wissen rascher als

zuvor. Immer mehr Menschen brauchen eine „Auffrischung“

ihrer „Schutzimpfung“.

Doch das bestehende System an Weiter-

bildungsförderungen ist lückenhaft, wie

eine WIFO-Analyse zeigt. Die existieren-

den Bausteine Fachkräftestipendium,

Bildungskarenz und -teilzeit, Selbster-

halter- und Studienabschlussstipendium

kommen vor allem Akademikerinnen und

Akademiker bzw. jenen zugute, die einen

akademischen Abschluss nachholen

wollen. Doch es sind gerade Personen

mit niedriger oder mittlerer Qualifikation,

die Gefahr laufen, beim digitalen Wandel

den Anschluss zu verlieren. Auch

Über-50-Jährige haben weniger Möglich-

keiten, von den bestehenden Weiter-

bildungsförderungen zu profitieren. Das

ist angesichts der bereits jetzt überdurch-

schnittlich hohen Arbeitslosigkeit in dieser

Altersgruppe ein gravierender Mangel.

Der Qualifizierungsfonds

im Überblick

Den enormen Bedarf an Weiterbildungs-

möglichkeiten haben die AK-Mitglieder

im Rahmen der Dialog-Initiative „Wie soll

Arbeit?“ bestätigt. Auf die Frage „Sollen

alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

ein Recht auf eine Woche bezahlte Weiter-

bildung pro Jahr erhalten, um beruflich

am Ball bleiben zu können?“ antworteten

88 Prozent mit Ja. Ein solches Recht auf

Weiterbildung kann nur der Gesetzgeber

umsetzen. Die Arbeiterkammer will jedoch

ihren Beitrag dazu leisten, dass der Bedarf

ihrer Mitglieder einfacher gestillt wird.

Die neun Arbeiterkammern gründen daher

einen Qualifizierungsfonds für ihre Mit-

glieder. Da die Herausforderungen auf

dem Arbeitsmarkt und die bestehende

Bildungs- und Förderlandschaft in jedem

Bundesland unterschiedlich sind, setzt

jede Arbeiterkammer ihre eigenen Schwer-

punkte und verwaltet ihr Fondsbudget

selbstständig. Es steht ihr frei, mit der

jeweiligen Landesregierung, regionalen

Sozialpartnern oder Hochschulen und

sonstigen Bildungseinrichtungen zusam-

menzuarbeiten.

Das Geld kann direkt für Ausbildungs-

maßnahmen (Kurse, Lehrgänge, Teil-

nahmegebühren) oder als Beitrag zu den

Lebenserhaltungskosten (Stipendium bei

Arbeitszeitreduktion oder Karenzierung)

verwendet werden.