

W I E SOL L ARBEI T ? · ABSCHLUS SBER I CHT ·
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Projektfonds
„Arbeit 4.0“
Die Wissenschaft ist sich uneinig. Zerstört der digitale
Wandel unzählige gut bezahlte Jobs – oder schafft er unterm
Strich mehr neue und bessere? Fließen die Gewinne aus dem
technischen Fortschritt in die Taschen einiger weniger – oder
heben sie den Wohlstand der Beschäftigten?
Klar ist: Die Digitalisierung bringt für die
AK-Mitglieder auch etliche Risiken mit
sich. So werden beispielsweise Routine-
tätigkeiten, die derzeit von Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmern ausgeführt
werden, immer stärker unter Druck geraten.
Insgesamt droht eine steigende Polarisie-
rung des Arbeitsmarkts zwischen Hoch-
und Geringqualifizierten sowie zwischen
sicheren und prekären Jobs.
Wie sich die Digitalisierung in Österreich
summa summarum auswirken wird, ist
eine Frage ihrer Gestaltung durch Politik
und Interessenvertretungen. Die Arbeiter-
kammer schaut der Revolution, die sich
derzeit vollzieht, nicht einfach zu. Sie
will ihren Teil dazu beitragen, dass zu-
sätzliche, attraktive Jobs entstehen, die
Arbeitsplatzqualität steigt und die soziale
Absicherung gewahrt bleibt.
Der Projektfonds „Arbeit 4.0“
im Überblick
Die Arbeiterkammern rufen daher einen
Fonds „Arbeit 4.0“ ins Leben, der Projekte
und Ideen in den jeweiligen Bundes-
ländern fördert, die neue Arbeitsplätze
schaffen und Arbeitsbedingungen ver-
bessern. Während die bestehenden
Digitalisierungs-Initiativen zumeist eine
weitere Rationa- lisierung im Sinn der
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber voran-
treiben, stärkt der neue AK-Projektfonds
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und ihre Interessen. Zu den denkbaren
Projekten zählen beispielsweise betrieb-
liche Initiativen, die bestimmte Beleg-
schaftsgruppen gezielt zu neuen digitalen
Techniken weiterqualifizieren; Projekte,
die im Unternehmen verbindliche Regeln
zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeits-
zeit erarbeiten und damit die Lebens-
qualität der Beschäftigten verbessern; die
Entwicklung von Software, die speziell an
die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer angepasst ist und
vieles mehr.
Unternehmerinnen und Unternehmer
können alleine keine Förderanträge
einreichen, sondern nur gemeinsam mit
Betriebsrätinnen und Betriebsräte bzw. in
nicht-organisierten Betrieben gemeinsam
mit Gruppen von Beschäftigten. Auch
Bildungs- und Forschungseinrichtungen,
Länder und Kommunen gehören zur Ziel-
gruppe des Fonds. Ausgewählt werden
die Projekte von einer Jury, die Förderung
umfasst bis zu 50 Prozent der Projekt-
kosten. Die restlichen Mittel müssen von
den Trägern über Dritte aufgebracht
werden, etwa von Unternehmen oder
deren Interessenvertretungen, aus staat-
lichen Töpfen oder von der Europäischen
Union. So ist sichergestellt, dass der
AK-Projektfonds nicht dazu genützt wird,
Aufgaben zu finanzieren, aus denen sich
die öffentliche Hand oder Unternehmen
zurückziehen.