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W I E SOL L ARBEI T ? · ABSCHLUS SBER I CHT ·

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Projektfonds

„Arbeit 4.0“

Die Wissenschaft ist sich uneinig. Zerstört der digitale

Wandel unzählige gut bezahlte Jobs – oder schafft er unterm

Strich mehr neue und bessere? Fließen die Gewinne aus dem

technischen Fortschritt in die Taschen einiger weniger – oder

heben sie den Wohlstand der Beschäftigten?

Klar ist: Die Digitalisierung bringt für die

AK-Mitglieder auch etliche Risiken mit

sich. So werden beispielsweise Routine-

tätigkeiten, die derzeit von Arbeitnehme-

rinnen und Arbeitnehmern ausgeführt

werden, immer stärker unter Druck geraten.

Insgesamt droht eine steigende Polarisie-

rung des Arbeitsmarkts zwischen Hoch-

und Geringqualifizierten sowie zwischen

sicheren und prekären Jobs.

Wie sich die Digitalisierung in Österreich

summa summarum auswirken wird, ist

eine Frage ihrer Gestaltung durch Politik

und Interessenvertretungen. Die Arbeiter-

kammer schaut der Revolution, die sich

derzeit vollzieht, nicht einfach zu. Sie

will ihren Teil dazu beitragen, dass zu-

sätzliche, attraktive Jobs entstehen, die

Arbeitsplatzqualität steigt und die soziale

Absicherung gewahrt bleibt.

Der Projektfonds „Arbeit 4.0“

im Überblick

Die Arbeiterkammern rufen daher einen

Fonds „Arbeit 4.0“ ins Leben, der Projekte

und Ideen in den jeweiligen Bundes-

ländern fördert, die neue Arbeitsplätze

schaffen und Arbeitsbedingungen ver-

bessern. Während die bestehenden

Digitalisierungs-Initiativen zumeist eine

weitere Rationa- lisierung im Sinn der

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber voran-

treiben, stärkt der neue AK-Projektfonds

die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

und ihre Interessen. Zu den denkbaren

Projekten zählen beispielsweise betrieb-

liche Initiativen, die bestimmte Beleg-

schaftsgruppen gezielt zu neuen digitalen

Techniken weiterqualifizieren; Projekte,

die im Unternehmen verbindliche Regeln

zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeits-

zeit erarbeiten und damit die Lebens-

qualität der Beschäftigten verbessern; die

Entwicklung von Software, die speziell an

die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer angepasst ist und

vieles mehr.

Unternehmerinnen und Unternehmer

können alleine keine Förderanträge

einreichen, sondern nur gemeinsam mit

Betriebsrätinnen und Betriebsräte bzw. in

nicht-organisierten Betrieben gemeinsam

mit Gruppen von Beschäftigten. Auch

Bildungs- und Forschungseinrichtungen,

Länder und Kommunen gehören zur Ziel-

gruppe des Fonds. Ausgewählt werden

die Projekte von einer Jury, die Förderung

umfasst bis zu 50 Prozent der Projekt-

kosten. Die restlichen Mittel müssen von

den Trägern über Dritte aufgebracht

werden, etwa von Unternehmen oder

deren Interessenvertretungen, aus staat-

lichen Töpfen oder von der Europäischen

Union. So ist sichergestellt, dass der

AK-Projektfonds nicht dazu genützt wird,

Aufgaben zu finanzieren, aus denen sich

die öffentliche Hand oder Unternehmen

zurückziehen.