Schadstoffemissionsregisters
(E-PRTR) erfüllen. Seit 2008 sind
diese aufgrund besserer Technik
und Rezession erfreulicherweise
gesunken. Für die EU, Norwe-
gen und die Schweiz ergeben
sich – vor allem bezogen auf Ge-
sundheit, Umwelt und Erntever-
luste – monetarisierte Schäden
zwischen 59 und 189 Milliarden
Euro. Bemerkenswert: Nur 147
Anlagen verursachen 50 Pro-
zent aller Schäden. In Bulgarien,
Rumänien und Estland sind
die Schäden gemessen an der
gesamten Wirtschaftsleistung
besonders dramatisch. Unter
den schlimmsten „TOP 30“ bei
den Anlagen sind vorwiegend
Kohlekraftwerke in Deutsch-
land, Polen, Bulgarien und Ru-
mänien.
FG
Verpackungsverordnung Neu
Ernste Bedenken
Umweltministerium über-
arbeitet den Entwurf für die
Abgeltungsverordnung.
Gegen den Entwurf – insbe-
sonders die zugrundeliegende
Vereinbarung zwischen Ge-
meindebund, Städtebund und
Wirtschaftskammer Österreich
– bestehen ernste kartellrecht-
liche Bedenken, vor allem für die
vereinbarten Einheitsentgelte.
Die AK hat nicht nur die preiskar-
tellartige Vereinbarung, sondern
auch kritisiert, dass es kontra-
produktiv ist, den Kommunen
die Kosten der Verpackungen
im Restmüll mit etwa 20 Millio-
nen Euro abzugelten. Dadurch
würden diese ihr natürliches
Interesse an einer Ausweitung
der Getrenntsammlung verlieren.
Zur Vorbereitung der geplanten
Sammelgebietsverordnung führt
das Ministerium parallel einen
Stakeholderdialog durch, der
auch Grundlagen für die Opti-
mierung der Getrenntsammlung
transparent machen soll. Kärnten
und Wien wollen keinen solchen
Dialog durchführen.
HO
Fracking in Deutschland
Kompromisslösung?
Umwelt- und Wirtschaftsmi-
nisterium haben den Ent-
wurf eines Gesetzespaketes
vorgelegt.
Bei der umstrittenen Tech-
nologie der Erdgasförderung
durch hydraulisches Aufbrechen
– gemeinhin als „Fracking“ be-
zeichnet – ist Deutschland nun
dabei, eine gesetzliche Kompro-
misslösung zu verabschieden.
Der Entwurf des Gesetzespa-
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 1/2015
Seite 5
Kommentar von Ruud Klein
Kommentar
Nachahmung unerwünscht
Aufgrund des immer härter werdenden
Konkurrenzkampfs
unter den Fluggesellschaf-
ten hat es in den letzten Jahren verschiedene
Entwicklungen bei den Businessmodellen
gegeben, um Kosten zu reduzieren. Das neue
Geschäftsmodell der Norwegian Air Internatio-
nal (NAI) hat allerdings gravierende Eingriffe in
die Sozialstandards der europäischen Luftfahrt
mit sich gebracht und dementsprechend hohe
Wellen geschlagen.
NAI wurde 2013 als Tochter der Norwegian Air
Shuttle für Langstreckenflüge im Billigflugseg-
ment gegründet und hat ein irisches Luftver-
kehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate
AOC). Dieses AOC ist in der Europäischen
Union die Voraussetzung zur Erteilung einer Be-
triebsgenehmigung an ein Unternehmen zur Er-
bringung von Flugdiensten. In Irland ist die Un-
ternehmensbesteuerung deutlich niedriger als
in Norwegen, und auch die arbeitsrechtlichen
Bestimmungen sind weniger streng. Das ist die
Basis dafür, dass Kabinenpersonal und Piloten
aus Drittländern angestellt werden können. Im
Falle NAI kommen Crew und Piloten über die
Leiharbeitsfirma ADECCO aus Singapur. Die
operationelle Basis des Personals ist Bangkok,
die Flüge der NAI sind von Gatwick aus in die
USA geplant, die betroffenen Beschäftigten sind
allesamt Europäer.
Da NAI durch die Umgehung von sozial- und
arbeitsrechtlichen Bestimmungen billiger an-
bieten und dadurch die Konkurrenz unterbieten
kann, haben die US-amerikanischen Fluggesell-
schaften und das Department of Transport den
Antrag von NAI abgelehnt. Begründet wurde
dies mit dem Entgegenstehen von öffentlichen
Interessen.
Die Europäische Kommission sieht in dieser
Ablehnung allerdings einen Widerspruch zum
EU-USA Luftverkehrsabkommen, denn die
Nicht-Einhaltung von Sozialstandards sei kein
Grund dafür, Verkehrsrechte nicht zu erteilen.
Wenn solche Modelle Schule machen, wird das
irgendwann auch zulasten der Sicherheit in der
Luftfahrt gehen und das geht uns alle an.
Mag. Doris Unfried
ist Betriebswirtin und Mitarbeiterin der
Abteilung Umwelt & Verkehr der AK Wien.