Background Image
Previous Page  9 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 36 Next Page
Page Background www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 1/2015

Seite 9

dig ausgenommen werden, um

diese Effekte zu vermeiden.

IS

EU-Verkehr

Umweltaspekte

Wie geht es der Umwelt

aufgrund des Verkehrs in

Europa?

Laut TERM-Bericht 2014

(Transport Environment Re-

porting Mechanism) der EU-

Umweltagentur ist der Tenor

leicht positiv. Trotzdem sieht die

Umweltagentur die EU aber noch

weit entfernt von den Zielen des

EU-Weißbuchs aus dem Jahr

2011. Dieses sieht zum Basis-

jahr eine erhebliche Kürzung der

(CO

2

)-Emissionen um 60 Prozent

und die Verlagerung von 50 Pro-

zent aller Straßengütertransporte

von der Straße auf die Schiene

bzw. Binnenschifffahrt vor.

www.eea.europa.eu

FG

eu-umweltagentur

Studie: „Noise in

Europe 2014“

Der Bericht zur Verkehrslärm-

problematik liegt vor.

Etwa 125 Millionen Menschen

– ein Viertel aller EuropäerInnen

– sind untertags (über 55 dB

L), mehr als 83 Millionen in der

Nacht (50 dB L) schädlichem

Verkehrslärm ausgesetzt. Der

Großteil der Belastung resultiert

aus dem Straßenverkehr. Die

Lärmbelastung in städtischen

Ballungsräumen ist besonders

hoch und blieb zwischen 2006

und 2011 konstant. Das zeigen

die Daten der Mitgliedstaaten

für die Lärmkarten und Aktions-

pläne gemäß EU-Umgebungs-

lärmrichtlinie (www.eea.europa.

eu ). Verkehrslärm belästigt nicht

nur, sondern gefährdet auch

die Gesundheit von Menschen

und bewirkt jährlich mindestens

10.000 frühzeitige Todesfälle

infolge koronarer Herzerkran-

kungen und Herzinfarkte. Zuneh-

mend beeinträchtigt Lärm auch

die Vielfalt und Verbreitung von

wildlebenden Tieren, vor allem

im Meer.

HO

Interview: Gentechnisch veränderte Organismen

Hilft das EU-Selbstbestimmungsrecht?

Im Jänner 2015 wurde im EU-Parlament das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaa-

ten beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beschlossen. Was

heißt das für Österreich? Wir fragten Gesundheitsministerin

Sabine Oberhauser.

Was bedeutet dieser Beschluss für den

Anbau von GVO in Österreich?

Oberhauser:

Es zeigt, dass die jahrelange

Überzeugungsarbeit seitens Österreichs

Früchte getragen hat. Wir haben alles

daran gesetzt, einen Anbau von Gen-

Pflanzen in unserem Land zu verhindern

und jetzt wird es nach langjährigen und

schwierigen Verhandlungen zwischen

den Mitgliedstaaten dieses Selbstbe-

stimmungsrecht beim Anbau geben bzw.

wird es nun endlich auch so gesetzlich

verankert, dass Rechtssicherheit für

alle Betroffenen herrscht. Der auf EU-

Ebene erzielte Kompromiss ist für mich

auch deshalb von größter Bedeutung,

weil Österreich unter der Federführung

des Gesundheitsressorts Mitinitiator der

Änderung dieser Richtlinie war und dafür

jahrelang gekämpft hat. Österreich ist und

bleibt dadurch weiterhin gentechnikfrei!

Im österreichischen Parlament wurde

kritisiert, dass es kein EU-weites

Verbot beim Anbau von gentechnisch

veränderten Organismen gibt. Inwie-

fern ist dieses Anliegen realistisch?

Oberhauser:

Ein EU-weites Anbauverbot

für gentechnisch veränderte Organismen

wäre aus meiner Sicht sehr zu begrüßen.

Das sieht auch die Mehrheit der österrei-

chischen Bevölkerung so. Ich sehe aber

leider die Zeit für ein generelles EU-Verbot

noch nicht gekommen, besonders vor

dem Hintergrund der aktuellen Diskussio-

nen auf EU-Ebene rund um die Selbstbe-

stimmung der Mitgliedstaaten. Bedenken

Sie, dass es Jahre gedauert hat, um

dieses Recht auf Selbstbestimmung mit

den gentechnik-befürwortenden Staaten

auszuhandeln.

EU-Kommissionspräsident Jean-

Claude Juncker hat eine Überprüfung

des EU-Zulassungsverfahrens bei GVO

angekündigt. Künftig sollen die Beden-

ken der EU-Mitgliedstaaten viel stärker

berücksichtigt werden. Wo gibt es hier

Handlungs- und Verbesserungsbedarf?

Oberhauser:

Sowohl mein Vorgänger

Alois Stöger als auch ich haben in der

Vergangenheit die bestehende Zulas-

sungspraxis der Europäischen Kommis-

sion von gentechnisch veränderten Pro-

dukten wiederholt kritisiert. Daher sehe

ich dieser Initiative von Kommissionsprä-

sident Juncker mit Interesse und auch

Hoffnung entgegen. Mir ist es ein beson-

deres Anliegen, dass durch eine Ände-

rung der gesetzlichen Bestimmungen der

Meinung der EU-Bevölkerungsmehrheit

besser Rechnung getragen werden kann

und nicht ausschließlich die Interessen

der Gentechnik-befürwortenden Mit-

gliedsstaaten berücksichtigt werden.

Welche Vorschläge dazu gibt es aus

österreichischer Sicht?

Oberhauser:

Aktuell hält sich die Euro-

päische Kommission diesbezüglich sehr

bedeckt und wir wissen nicht, in welche

Richtung der angekündigte Vorschlag ge-

hen soll. Ich sehe die Initiative von Juncker

als Teil eines Gesamtpakets und wünsche

mir, dass es rasch Leitlinien und Guidance-

Dokumente für die Umweltrisikobewertung

gibt. Weiters müssen klarerweise unsere

hohen Standards erhalten bleiben.

Gentechnik ist auch bei TTIP ein

sensibles Thema. Wie ist Ihre Position

dazu?

Oberhauser:

Ich sehe es als DIE we-

sentliche Grundbedingung an, dass in

den Verhandlungen unser Recht auf das

selbstbestimmte Schutzniveau und das

Vorsorgeprinzip in Bezug auf regulatori-

sche Maßnahmen von den USA aner-

kannt und dementsprechend in einem

möglichen Abkommen verankert wird.

*Dr.

in

Sabine Oberhauser

ist Ärztin und Bundesministerin für Gesundheit.

www.bmg.gv.at