Wirtschaft & Umwelt 1/2015
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dig ausgenommen werden, um
diese Effekte zu vermeiden.
IS
EU-Verkehr
Umweltaspekte
Wie geht es der Umwelt
aufgrund des Verkehrs in
Europa?
Laut TERM-Bericht 2014
(Transport Environment Re-
porting Mechanism) der EU-
Umweltagentur ist der Tenor
leicht positiv. Trotzdem sieht die
Umweltagentur die EU aber noch
weit entfernt von den Zielen des
EU-Weißbuchs aus dem Jahr
2011. Dieses sieht zum Basis-
jahr eine erhebliche Kürzung der
(CO
2
)-Emissionen um 60 Prozent
und die Verlagerung von 50 Pro-
zent aller Straßengütertransporte
von der Straße auf die Schiene
bzw. Binnenschifffahrt vor.
www.eea.europa.euFG
eu-umweltagentur
Studie: „Noise in
Europe 2014“
Der Bericht zur Verkehrslärm-
problematik liegt vor.
Etwa 125 Millionen Menschen
– ein Viertel aller EuropäerInnen
– sind untertags (über 55 dB
L), mehr als 83 Millionen in der
Nacht (50 dB L) schädlichem
Verkehrslärm ausgesetzt. Der
Großteil der Belastung resultiert
aus dem Straßenverkehr. Die
Lärmbelastung in städtischen
Ballungsräumen ist besonders
hoch und blieb zwischen 2006
und 2011 konstant. Das zeigen
die Daten der Mitgliedstaaten
für die Lärmkarten und Aktions-
pläne gemäß EU-Umgebungs-
lärmrichtlinie (www.eea.europa.
eu ). Verkehrslärm belästigt nicht
nur, sondern gefährdet auch
die Gesundheit von Menschen
und bewirkt jährlich mindestens
10.000 frühzeitige Todesfälle
infolge koronarer Herzerkran-
kungen und Herzinfarkte. Zuneh-
mend beeinträchtigt Lärm auch
die Vielfalt und Verbreitung von
wildlebenden Tieren, vor allem
im Meer.
HO
Interview: Gentechnisch veränderte Organismen
Hilft das EU-Selbstbestimmungsrecht?
Im Jänner 2015 wurde im EU-Parlament das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaa-
ten beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beschlossen. Was
heißt das für Österreich? Wir fragten Gesundheitsministerin
Sabine Oberhauser.
Was bedeutet dieser Beschluss für den
Anbau von GVO in Österreich?
Oberhauser:
Es zeigt, dass die jahrelange
Überzeugungsarbeit seitens Österreichs
Früchte getragen hat. Wir haben alles
daran gesetzt, einen Anbau von Gen-
Pflanzen in unserem Land zu verhindern
und jetzt wird es nach langjährigen und
schwierigen Verhandlungen zwischen
den Mitgliedstaaten dieses Selbstbe-
stimmungsrecht beim Anbau geben bzw.
wird es nun endlich auch so gesetzlich
verankert, dass Rechtssicherheit für
alle Betroffenen herrscht. Der auf EU-
Ebene erzielte Kompromiss ist für mich
auch deshalb von größter Bedeutung,
weil Österreich unter der Federführung
des Gesundheitsressorts Mitinitiator der
Änderung dieser Richtlinie war und dafür
jahrelang gekämpft hat. Österreich ist und
bleibt dadurch weiterhin gentechnikfrei!
Im österreichischen Parlament wurde
kritisiert, dass es kein EU-weites
Verbot beim Anbau von gentechnisch
veränderten Organismen gibt. Inwie-
fern ist dieses Anliegen realistisch?
Oberhauser:
Ein EU-weites Anbauverbot
für gentechnisch veränderte Organismen
wäre aus meiner Sicht sehr zu begrüßen.
Das sieht auch die Mehrheit der österrei-
chischen Bevölkerung so. Ich sehe aber
leider die Zeit für ein generelles EU-Verbot
noch nicht gekommen, besonders vor
dem Hintergrund der aktuellen Diskussio-
nen auf EU-Ebene rund um die Selbstbe-
stimmung der Mitgliedstaaten. Bedenken
Sie, dass es Jahre gedauert hat, um
dieses Recht auf Selbstbestimmung mit
den gentechnik-befürwortenden Staaten
auszuhandeln.
EU-Kommissionspräsident Jean-
Claude Juncker hat eine Überprüfung
des EU-Zulassungsverfahrens bei GVO
angekündigt. Künftig sollen die Beden-
ken der EU-Mitgliedstaaten viel stärker
berücksichtigt werden. Wo gibt es hier
Handlungs- und Verbesserungsbedarf?
Oberhauser:
Sowohl mein Vorgänger
Alois Stöger als auch ich haben in der
Vergangenheit die bestehende Zulas-
sungspraxis der Europäischen Kommis-
sion von gentechnisch veränderten Pro-
dukten wiederholt kritisiert. Daher sehe
ich dieser Initiative von Kommissionsprä-
sident Juncker mit Interesse und auch
Hoffnung entgegen. Mir ist es ein beson-
deres Anliegen, dass durch eine Ände-
rung der gesetzlichen Bestimmungen der
Meinung der EU-Bevölkerungsmehrheit
besser Rechnung getragen werden kann
und nicht ausschließlich die Interessen
der Gentechnik-befürwortenden Mit-
gliedsstaaten berücksichtigt werden.
Welche Vorschläge dazu gibt es aus
österreichischer Sicht?
Oberhauser:
Aktuell hält sich die Euro-
päische Kommission diesbezüglich sehr
bedeckt und wir wissen nicht, in welche
Richtung der angekündigte Vorschlag ge-
hen soll. Ich sehe die Initiative von Juncker
als Teil eines Gesamtpakets und wünsche
mir, dass es rasch Leitlinien und Guidance-
Dokumente für die Umweltrisikobewertung
gibt. Weiters müssen klarerweise unsere
hohen Standards erhalten bleiben.
Gentechnik ist auch bei TTIP ein
sensibles Thema. Wie ist Ihre Position
dazu?
Oberhauser:
Ich sehe es als DIE we-
sentliche Grundbedingung an, dass in
den Verhandlungen unser Recht auf das
selbstbestimmte Schutzniveau und das
Vorsorgeprinzip in Bezug auf regulatori-
sche Maßnahmen von den USA aner-
kannt und dementsprechend in einem
möglichen Abkommen verankert wird.
*Dr.
in
Sabine Oberhauser
ist Ärztin und Bundesministerin für Gesundheit.
www.bmg.gv.at