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Wirtschaft & Umwelt 1/2015
Nachrichten
ketes umfasst wasser- und na-
turschutzrechtliche Vorschriften,
Regelungen zur Umweltverträg-
lichkeitsprüfung, bergbauliche
Anforderungen sowie eine Nor-
mierung einer Beweislastum-
kehr bei vermuteten Schäden
durch Öl- und Gasbohrungen.
Der Entwurf sieht unter anderem
vor, dass Fracking in Tiefen von
weniger als 3.000 Meter verbo-
ten ist, außer wenn eine unab-
hängige Expertenkommission
und die zuständigen Berg- und
Wasserbehörden der Länder das
Projekt genehmigen. Das deut-
sche Umweltministeriumhat eine
ausführliche Liste von Fragen
und Antworten zu dem Entwurf
veröffentlicht, mit dem die ge-
planten Regelungen nachvoll-
ziehbar gemacht werden sollen.
www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-
faq/faq-fracking
CS
Luftreinhaltung
Strenger EuGH
Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) fordert die strenge
Einhaltung von Grenzwerten.
Die Vorgeschichte: Eine NGO
hatte im Vereinigten Königreich
auf Einhaltung des Grenzwertes
für Stickstoffdioxid (NO
2
) vor Ge-
richt geklagt, was dem EuGH zur
Vorabentscheidung (C-404/13)
vorgelegt wurde. Obwohl der
NO
2
-Grenzwert spätestens ab
2015 einzuhalten ist, argumen-
tierten die zuständigen Behör-
den auf „außergewöhnliche
Umstände“ und Einhaltung nicht
vor dem Jahr 2025. Der EuGH
urteilte vereinfacht, dass mit der
Existenz von (wirkungslosen)
Luftqualitätsplänen keineswegs
die Pflicht der Mitgliedsstaaten
erfüllt sei. Bei Nicht-Einhaltung
kann das Gericht in den Mitglied-
staaten angerufen werden, „ge-
genüber der nationalen Behörde
jede erforderliche Maßnahme,
Perfides Albion:
Im Jänner hat die Europä-
ische Kommission ihre im
Herbst gefällte Entschei-
dung veröffentlicht, die
einen Einspeisetarif für
Strom aus dem geplanten
britischen Kernkraftwerk
Hinkley Point C für zuläs-
sig erklärt
(ec.europa.eu/competition/state_aid/
cases/251157/251157
_1615983_2292_4.pdf).
Nur mit dieser Förderung
rechnet sich die Errich-
tung des neuen AKW-
Blocks. Österreich hat
angekündigt, gegen diese
Subventionierung von
Atomstrom Klage bei der
Europäischen Kommission
zu erheben, da sie gegen
bestehendes Wettbe-
werbsrecht verstoße. Dies
hat Medienberichten zu-
folge zu einer verstimmten
Reaktion des britischen
Premiers David Cameron
und der Androhung von
Vergeltungsmaßnahmen
gegen Österreich geführt.
Ein Aufschub oder gar
eine Einstellung der Er-
richtung des AKW-Blocks
Hinkley Point C wäre ein
greifbarer Erfolg der ös-
terreichischen Anti-AKW-
Politik der letzten Jahre.
Schlag ins Wasser:
Der Europäische Rech-
nungshof hat in einem
kürzlich erschienenen
Bericht festgestellt, dass
die EU-Mittel, mit denen
die Verlagerung des Gü-
tertransports auf Wasser-
straßen gefördert werden
soll, ziemlich wirkungslos
verpuffen: Der Transport
auf Wasserstraßen, den
die Europäische Union
seit 15 Jahren fördert,
wies in dieser Zeit keine
Zuwächse auf. Unter
anderem sei dafür die nur
schleppende Beseitigung
von Kapazitätsengstellen,
aber auch die mangelnde
Koordination zwischen
den Mitgliedstaaten ver-
antwortlich.
Höchste Mülldeponie:
Seit der Erstbesteigung
vor 60 Jahren haben etwa
4.000 Bergsteiger den
Mount Everest erklommen
– und viel Müll zurückge-
lassen. Nepal hat nun ein
Programm verabschiedet,
um die unkontrollierte Ab-
lagerung der Abfälle, aber
auch der menschlichen
Exkremente zu unterbin-
den.
Mittelwert:
Die Europäische Kommis-
sion hat vor einiger Zeit
auf die Kritik reagiert,
dass Biokraftstoffe gar
nicht so klimafreundlich
seien, da die Nachfrage
nach ihnen zu sogenann-
ten indirekten Landnut-
zungsänderungen (ILUC),
etwa zu Rodungen von
Urwald, führe. Sie hat
deshalb eine Novelle der
Erneuerbaren-Richtlinine
vorgelegt, die den Anteil
konventioneller Biokraft-
stoffe an den gesamten
Treibstoffen auf fünf Pro-
zent begrenzt. Der Rat der
Europäischen Union hatte
sich in der Folge für eine
Begrenzung auf sieben
Prozent ausgesprochen.
Nun hat der Umweltaus-
schuss des Europäischen
Parlaments den Mittelweg
gewählt und vorgeschla-
gen, dass nicht mehr
als sechs Prozent der
Kraftstoffe aus Lebens-
mittelrohstoffen stammen
dürfen.
À la carte:
Bei einer „kleinen“ Klima-
konferenz in Genf Ende
Februar 2015, die der
Vorbereitung der
21. Vertragsstaatenkon-
ferenz in Paris Ende des
Jahres dienen sollte,
wurde ein Entwurf für ein
Protokoll erarbeitet, das
den internationalen Klima-
schutz ab 2020 regelt. Der
Text besteht aus
einer Vielzahl von alterna-
tiven Vorschlägen (unfccc.
int/resource/docs/2015/
adp2/eng/01.pdf). Nun
müssen die Vertragsstaa-
ten sich einigen, welche
Passagen jeweils in das
endgültige Protokoll
übernommen werden –
eine Aufgabe, die leichter
klingt, als sie tatsächlich
sein dürfte.
CS
EU, Europa und die Ganze Welt
Auf einen Blick