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Fotos: Schuh (2)

www.ak-umwelt.at

Seite 6

Wirtschaft & Umwelt 1/2015

Nachrichten

ketes umfasst wasser- und na-

turschutzrechtliche Vorschriften,

Regelungen zur Umweltverträg-

lichkeitsprüfung, bergbauliche

Anforderungen sowie eine Nor-

mierung einer Beweislastum-

kehr bei vermuteten Schäden

durch Öl- und Gasbohrungen.

Der Entwurf sieht unter anderem

vor, dass Fracking in Tiefen von

weniger als 3.000 Meter verbo-

ten ist, außer wenn eine unab-

hängige Expertenkommission

und die zuständigen Berg- und

Wasserbehörden der Länder das

Projekt genehmigen. Das deut-

sche Umweltministeriumhat eine

ausführliche Liste von Fragen

und Antworten zu dem Entwurf

veröffentlicht, mit dem die ge-

planten Regelungen nachvoll-

ziehbar gemacht werden sollen.

www.bmub.bund.de/service/

buergerforum/haeufige-fragen-

faq/faq-fracking

CS

Luftreinhaltung

Strenger EuGH

Der Europäische Gerichtshof

(EuGH) fordert die strenge

Einhaltung von Grenzwerten.

Die Vorgeschichte: Eine NGO

hatte im Vereinigten Königreich

auf Einhaltung des Grenzwertes

für Stickstoffdioxid (NO

2

) vor Ge-

richt geklagt, was dem EuGH zur

Vorabentscheidung (C-404/13)

vorgelegt wurde. Obwohl der

NO

2

-Grenzwert spätestens ab

2015 einzuhalten ist, argumen-

tierten die zuständigen Behör-

den auf „außergewöhnliche

Umstände“ und Einhaltung nicht

vor dem Jahr 2025. Der EuGH

urteilte vereinfacht, dass mit der

Existenz von (wirkungslosen)

Luftqualitätsplänen keineswegs

die Pflicht der Mitgliedsstaaten

erfüllt sei. Bei Nicht-Einhaltung

kann das Gericht in den Mitglied-

staaten angerufen werden, „ge-

genüber der nationalen Behörde

jede erforderliche Maßnahme,

Perfides Albion:

Im Jänner hat die Europä-

ische Kommission ihre im

Herbst gefällte Entschei-

dung veröffentlicht, die

einen Einspeisetarif für

Strom aus dem geplanten

britischen Kernkraftwerk

Hinkley Point C für zuläs-

sig erklärt

(ec.europa.eu/

competition/state_aid/

cases/251157/251157

_1615983_2292_4.pdf).

Nur mit dieser Förderung

rechnet sich die Errich-

tung des neuen AKW-

Blocks. Österreich hat

angekündigt, gegen diese

Subventionierung von

Atomstrom Klage bei der

Europäischen Kommission

zu erheben, da sie gegen

bestehendes Wettbe-

werbsrecht verstoße. Dies

hat Medienberichten zu-

folge zu einer verstimmten

Reaktion des britischen

Premiers David Cameron

und der Androhung von

Vergeltungsmaßnahmen

gegen Österreich geführt.

Ein Aufschub oder gar

eine Einstellung der Er-

richtung des AKW-Blocks

Hinkley Point C wäre ein

greifbarer Erfolg der ös-

terreichischen Anti-AKW-

Politik der letzten Jahre.

Schlag ins Wasser:

Der Europäische Rech-

nungshof hat in einem

kürzlich erschienenen

Bericht festgestellt, dass

die EU-Mittel, mit denen

die Verlagerung des Gü-

tertransports auf Wasser-

straßen gefördert werden

soll, ziemlich wirkungslos

verpuffen: Der Transport

auf Wasserstraßen, den

die Europäische Union

seit 15 Jahren fördert,

wies in dieser Zeit keine

Zuwächse auf. Unter

anderem sei dafür die nur

schleppende Beseitigung

von Kapazitätsengstellen,

aber auch die mangelnde

Koordination zwischen

den Mitgliedstaaten ver-

antwortlich.

Höchste Mülldeponie:

Seit der Erstbesteigung

vor 60 Jahren haben etwa

4.000 Bergsteiger den

Mount Everest erklommen

– und viel Müll zurückge-

lassen. Nepal hat nun ein

Programm verabschiedet,

um die unkontrollierte Ab-

lagerung der Abfälle, aber

auch der menschlichen

Exkremente zu unterbin-

den.

Mittelwert:

Die Europäische Kommis-

sion hat vor einiger Zeit

auf die Kritik reagiert,

dass Biokraftstoffe gar

nicht so klimafreundlich

seien, da die Nachfrage

nach ihnen zu sogenann-

ten indirekten Landnut-

zungsänderungen (ILUC),

etwa zu Rodungen von

Urwald, führe. Sie hat

deshalb eine Novelle der

Erneuerbaren-Richtlinine

vorgelegt, die den Anteil

konventioneller Biokraft-

stoffe an den gesamten

Treibstoffen auf fünf Pro-

zent begrenzt. Der Rat der

Europäischen Union hatte

sich in der Folge für eine

Begrenzung auf sieben

Prozent ausgesprochen.

Nun hat der Umweltaus-

schuss des Europäischen

Parlaments den Mittelweg

gewählt und vorgeschla-

gen, dass nicht mehr

als sechs Prozent der

Kraftstoffe aus Lebens-

mittelrohstoffen stammen

dürfen.

À la carte:

Bei einer „kleinen“ Klima-

konferenz in Genf Ende

Februar 2015, die der

Vorbereitung der

21. Vertragsstaatenkon-

ferenz in Paris Ende des

Jahres dienen sollte,

wurde ein Entwurf für ein

Protokoll erarbeitet, das

den internationalen Klima-

schutz ab 2020 regelt. Der

Text besteht aus

einer Vielzahl von alterna-

tiven Vorschlägen (unfccc.

int/resource/docs/2015/

adp2/eng/01.pdf). Nun

müssen die Vertragsstaa-

ten sich einigen, welche

Passagen jeweils in das

endgültige Protokoll

übernommen werden –

eine Aufgabe, die leichter

klingt, als sie tatsächlich

sein dürfte.

CS

EU, Europa und die Ganze Welt

Auf einen Blick