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Ähnlich funktioniert das Bonus-

punkte-System des niederös-

terreichischen Landesenergie-

versorgers EVN: Durch Einlösen

von Bonus-Punkten erhalten

EVN-Kunden energieeffiziente

Geräte und Dienstleistungen

günstiger. Der Verbund bietet

seine Aktionen – wie Zuschüsse

für Kühl- und Gefrier- oder für

Gasbrennwertgeräte (in Höhe

von 50 Euro bzw. 400 Euro) allen

EnergieverbraucherInnen an,

die Aktionen sind aber zeitlich

begrenzt. Exklusive Aktionen

für Verbund-KundInnen gibt

es für Effizienzmaßnahmen im

Raumwärmebereich und für PV-

Kombinationssysteme.

Energiesparen:

Angebote für Haushalte

Die Energielieferanten wer-

den indenkommendenMonaten

wohl vermehrt mit verschiede-

nen Energiespar-Angeboten an

die Haushalte herantreten. Bei

der Auswahl eines neuen Ener-

gielieferanten könnte zukünftig

daher nicht nur die Höhe des

Energiepreises eine Rolle spie-

len, sondern auch welche Ener-

gieeffizienzmaßnahmen der

Lieferant anbietet. Daher sollte

bei einem geplanten Austausch

alter Haushalts- oder Heizungs-

geräte durch energieeffiziente

Geräte oder bei Sanierungen

auch daran gedacht werden,

dass es finanzielle Unterstüt-

zung durch Energielieferanten

geben könnte. Aber nicht alle

Energieeffizienzmaßnamen sind

anrechenbar: Beruhen die Maß-

nahmen auf Förderungen oder

auf gesetzlichen Vorschriften,

so sind diese gar nicht oder nur

teilweiseanrechenbar.Sodürfen

Maßnahmen, die aus der Wohn-

bauförderung, der Umweltför-

derung oder aus demProgramm

für die thermische Sanierung

(„Sanierungsscheck“) gefördert

werden, keinesfalls übertragen

oder angerechnet werden. Der

Austausch alter Ölheizungen

durch neue Öl-Brennwertgeräte

ist ab dem Jahr 2018 nicht mehr

als Effizienzmaßnahme anre-

chenbar.

Damit sich Anbieter und

Nachfrager von Energieeffizi-

enzmaßnahmen bzw. Energie-

einsparungen rasch finden, bil-

den sich bereits die ersten virtu-

ellen Handelsplattformen. Aber

die Energielieferanten sind bei

ihren Initiativen noch vorsichtig

und zurückhaltend: Denn der

zuständige Wirtschaftsminister

hat eine zentrale Verordnung,

in der festgelegt wird, wie die

genaue Bewertung und Zu-

rechnung von Energieeffizienz-

maßnahmen durchzuführen ist,

immer noch nicht erlassen.

£

Neue Haushaltsgeräte: Auf Angebote der Energielieferanten achten!

Das Bundesenergieeffizienzgesetz

bringt mehr Energieeffizienz in die

Haushalte.

Mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz

(EDffG) hat der österreichische Gesetzge-

ber die wesentlichen Verpflichtungen ge-

mäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie er-

füllt. In ihren Kernbestimmungen schreibt

die Richtlinie vor, dass im Zeitraum 2014

bis 2020 der jährliche Brutto-Endenergie-

verbrauch um 1,5 Prozent reduziert wer-

den muss. Um diese unionsrechtlichen

Vorgaben zu erreichen, nimmt Österreich

auch die Energielieferanten in die Pflicht:

Betroffen sind alle Lieferanten, die in

Österreich Energie verkaufen und eine

bestimmte Absatzgröße überschreiten -

Lieferanten von Strom, Gas, Fernwärme

über Pellets bis zu Heizöl und Treibstof-

fen. Sie alle müssen sich seit Anfang

des Jahres überlegen, wie sie bei sich

selbst, bei ihren eigenen KundInnen oder

bei anderen EnergieverbraucherInnen

Maßnahmen durchführen, die nachweis-

lich zu Energieeinsparungen in Höhe von

0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze

führen.

Energieeffizienz

Kernbestimmungen der EU-Richtlinie

Rechnungen aufbewahren

Beim Kauf energieeffizienter Geräte ist da-

rauf zu achten, dass die Originalrechnung

immer beim Käufer verbleibt, um mögliche

Gewährleistungs- oder Garantieansprüche

geltend machen zu können.

Tipp

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 2/2015

Seite 27