Ähnlich funktioniert das Bonus-
punkte-System des niederös-
terreichischen Landesenergie-
versorgers EVN: Durch Einlösen
von Bonus-Punkten erhalten
EVN-Kunden energieeffiziente
Geräte und Dienstleistungen
günstiger. Der Verbund bietet
seine Aktionen – wie Zuschüsse
für Kühl- und Gefrier- oder für
Gasbrennwertgeräte (in Höhe
von 50 Euro bzw. 400 Euro) allen
EnergieverbraucherInnen an,
die Aktionen sind aber zeitlich
begrenzt. Exklusive Aktionen
für Verbund-KundInnen gibt
es für Effizienzmaßnahmen im
Raumwärmebereich und für PV-
Kombinationssysteme.
Energiesparen:
Angebote für Haushalte
Die Energielieferanten wer-
den indenkommendenMonaten
wohl vermehrt mit verschiede-
nen Energiespar-Angeboten an
die Haushalte herantreten. Bei
der Auswahl eines neuen Ener-
gielieferanten könnte zukünftig
daher nicht nur die Höhe des
Energiepreises eine Rolle spie-
len, sondern auch welche Ener-
gieeffizienzmaßnahmen der
Lieferant anbietet. Daher sollte
bei einem geplanten Austausch
alter Haushalts- oder Heizungs-
geräte durch energieeffiziente
Geräte oder bei Sanierungen
auch daran gedacht werden,
dass es finanzielle Unterstüt-
zung durch Energielieferanten
geben könnte. Aber nicht alle
Energieeffizienzmaßnamen sind
anrechenbar: Beruhen die Maß-
nahmen auf Förderungen oder
auf gesetzlichen Vorschriften,
so sind diese gar nicht oder nur
teilweiseanrechenbar.Sodürfen
Maßnahmen, die aus der Wohn-
bauförderung, der Umweltför-
derung oder aus demProgramm
für die thermische Sanierung
(„Sanierungsscheck“) gefördert
werden, keinesfalls übertragen
oder angerechnet werden. Der
Austausch alter Ölheizungen
durch neue Öl-Brennwertgeräte
ist ab dem Jahr 2018 nicht mehr
als Effizienzmaßnahme anre-
chenbar.
Damit sich Anbieter und
Nachfrager von Energieeffizi-
enzmaßnahmen bzw. Energie-
einsparungen rasch finden, bil-
den sich bereits die ersten virtu-
ellen Handelsplattformen. Aber
die Energielieferanten sind bei
ihren Initiativen noch vorsichtig
und zurückhaltend: Denn der
zuständige Wirtschaftsminister
hat eine zentrale Verordnung,
in der festgelegt wird, wie die
genaue Bewertung und Zu-
rechnung von Energieeffizienz-
maßnahmen durchzuführen ist,
immer noch nicht erlassen.
£
Neue Haushaltsgeräte: Auf Angebote der Energielieferanten achten!
Das Bundesenergieeffizienzgesetz
bringt mehr Energieeffizienz in die
Haushalte.
Mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz
(EDffG) hat der österreichische Gesetzge-
ber die wesentlichen Verpflichtungen ge-
mäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie er-
füllt. In ihren Kernbestimmungen schreibt
die Richtlinie vor, dass im Zeitraum 2014
bis 2020 der jährliche Brutto-Endenergie-
verbrauch um 1,5 Prozent reduziert wer-
den muss. Um diese unionsrechtlichen
Vorgaben zu erreichen, nimmt Österreich
auch die Energielieferanten in die Pflicht:
Betroffen sind alle Lieferanten, die in
Österreich Energie verkaufen und eine
bestimmte Absatzgröße überschreiten -
Lieferanten von Strom, Gas, Fernwärme
über Pellets bis zu Heizöl und Treibstof-
fen. Sie alle müssen sich seit Anfang
des Jahres überlegen, wie sie bei sich
selbst, bei ihren eigenen KundInnen oder
bei anderen EnergieverbraucherInnen
Maßnahmen durchführen, die nachweis-
lich zu Energieeinsparungen in Höhe von
0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze
führen.
Energieeffizienz
Kernbestimmungen der EU-Richtlinie
Rechnungen aufbewahren
Beim Kauf energieeffizienter Geräte ist da-
rauf zu achten, dass die Originalrechnung
immer beim Käufer verbleibt, um mögliche
Gewährleistungs- oder Garantieansprüche
geltend machen zu können.
Tipp
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 2/2015
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