E
s steht den Energielieferan-
ten nicht ganz frei, wo sie ihre
Energieeinsparmaßnahmen set-
zen: Der Gesetzgeber schreibt
ihnen vor, dass sie mindestens
40 Prozent der Maßnahmen so
zu setzen haben, dass diese zu
Energieeinsparungen bei pri-
vaten Haushalten führen. Kon-
kret haben sich diese auf den
Energieeinsatz imWohnraum zu
beziehen. Gemeint sind damit
vor allem Energieeinsparungen
beim Heizen und Kühlen, beim
Kochen, bei der Beleuchtung
oder bei der Elektrizität zum Be-
trieb von elektrischen Geräten
im Haushalt. Einzig Lieferanten
von Mineralölprodukten – z.B.
Tankstellenbetreiber – können
auch ihre Energieeinsparver-
pflichtungen im Bereich der
Mobilität oder des öffentlichen
Verkehrs erfüllen. Werden die
Maßnahmen so gesetzt, dass
davon einkommensschwache
Haushalte (also Haushalte, die
von der Bezahlung der GIS
Gebühren befreit sind) profi-
tieren, so gibt es ein Plus: Der
Lieferant erhält für eine einge-
sparte Kilowattstunde (kWh)
nicht 1 kWh gutgeschrieben,
sondern 1,5 kWh. Den Ener-
gieverbrauch und damit auch
die Energiekosten langfristig zu
senken, ist eines der wirkungs-
vollsten Instrumente gegen
Energiearmut.
Energieeffizienz:
Initiativen für Haushalte
Zum Begriff „Energiespa-
ren“ fällt es meist nicht schwer,
Beispiele anzuführen – z.B. das
Abdrehen von Licht. Der Begriff
„Energieeffizienz“ ist hingegen
noch immer für viele Menschen
ein sperriges und abstraktes
Wort. Dabei geht es eigentlich
nur darum, den gewünschten
Nutzen, wie z.B. das Kühlen von
Lebensmitteln,mit demgeringst-
möglichen Einsatz von Energie
zu erreichen. Eine klassische
Energieeffizienzmaßnahme ist
z.B. der Austausch eines alten,
ineffizienten Kühlschrankes (z.B.
Effizienzklasse A+ oder B) durch
einen neuen, effizienten Kühl-
schrank (Effizienzklasse A+++).
Der effizientere Kühlschrank
verbraucht im Vergleich zum
Altgerät bis zu 70 Prozent we-
niger Strom, erspart bis zu 70
Euro Stromkosten pro Jahr (bei
einem Strompreis von 19 Cent/
kWh), bietet aber trotzdem eine
optimale Kühlleistung. Energie-
effizienz spart also Energie, ohne
den Komfort zu verringern.
Die ersten Angebote von
Energiehändlern an Haus-
haltskundInnen betreffen diese
„klassischen“ Energieeffizienz-
bereiche. Vor allem die großen
Energieunternehmen wie Wien
Energie, EVN und Verbund
preschen vor und bieten den
HaushaltskundInnen verschie-
dene Aktionen an. Wien Energie
bietet seinen KundInnen eine
finanzielle Unterstützung beim
Austausch alter durch neue
Haushaltsgeräte – Zuschüsse
in Form von Gutscheinen gibt
es für den Kauf energieeffizi-
enter Haushalts- bzw. Erdgas-
Brennwertgeräte in Höhe von
50 bzw. 400 Euro pro Gerät.
Im Gegenzug sind die erziel-
ten Energieeinsparungen an
die Wien Energie abzutreten.
*Mag.a Dorothea Herzele
ist
Betriebswirtin und Energie-
expertin der Abteilung Wirt-
schaftspolitik der AK Wien.
Fotos: lisi specht (1), eva maria leodolter (1)
Energieeffizienz –
bald in allen Köpfen
Obwohl das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) seit Jänner
2015 in Kraft ist, hält sich sein Bekanntheitsgrad in Grenzen. Im
Wesentlichen schreibt das Gesetz Energielieferanten vor, für we-
niger Energieverbrauch zu sorgen. 40 Prozent dieser Maßnahmen
müssen bei Haushalten durchgeführt werden.
Von Dorothea Herzele*
Leben
Kurzgefasst
Das Bundes-Energie-
effizienzgesetz (EEffG)
verpflichtet alle Ener-
gielieferanten, jährlich
Maßnahmen zu setzen,
die zu Energieeinsparun-
gen führen. 40 Prozent
davon sind bei Haushal-
ten durchzuführen. Mit
diesem Gesetz ergeben
sich neue Möglichkeiten
für KonsumentInnen, die
Energie sparen möchten.
www.ak-umwelt.atSeite 26
Wirtschaft & Umwelt 2/2015