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E

s steht den Energielieferan-

ten nicht ganz frei, wo sie ihre

Energieeinsparmaßnahmen set-

zen: Der Gesetzgeber schreibt

ihnen vor, dass sie mindestens

40 Prozent der Maßnahmen so

zu setzen haben, dass diese zu

Energieeinsparungen bei pri-

vaten Haushalten führen. Kon-

kret haben sich diese auf den

Energieeinsatz imWohnraum zu

beziehen. Gemeint sind damit

vor allem Energieeinsparungen

beim Heizen und Kühlen, beim

Kochen, bei der Beleuchtung

oder bei der Elektrizität zum Be-

trieb von elektrischen Geräten

im Haushalt. Einzig Lieferanten

von Mineralölprodukten – z.B.

Tankstellenbetreiber – können

auch ihre Energieeinsparver-

pflichtungen im Bereich der

Mobilität oder des öffentlichen

Verkehrs erfüllen. Werden die

Maßnahmen so gesetzt, dass

davon einkommensschwache

Haushalte (also Haushalte, die

von der Bezahlung der GIS

Gebühren befreit sind) profi-

tieren, so gibt es ein Plus: Der

Lieferant erhält für eine einge-

sparte Kilowattstunde (kWh)

nicht 1 kWh gutgeschrieben,

sondern 1,5 kWh. Den Ener-

gieverbrauch und damit auch

die Energiekosten langfristig zu

senken, ist eines der wirkungs-

vollsten Instrumente gegen

Energiearmut.

Energieeffizienz:

Initiativen für Haushalte

Zum Begriff „Energiespa-

ren“ fällt es meist nicht schwer,

Beispiele anzuführen – z.B. das

Abdrehen von Licht. Der Begriff

„Energieeffizienz“ ist hingegen

noch immer für viele Menschen

ein sperriges und abstraktes

Wort. Dabei geht es eigentlich

nur darum, den gewünschten

Nutzen, wie z.B. das Kühlen von

Lebensmitteln,mit demgeringst-

möglichen Einsatz von Energie

zu erreichen. Eine klassische

Energieeffizienzmaßnahme ist

z.B. der Austausch eines alten,

ineffizienten Kühlschrankes (z.B.

Effizienzklasse A+ oder B) durch

einen neuen, effizienten Kühl-

schrank (Effizienzklasse A+++).

Der effizientere Kühlschrank

verbraucht im Vergleich zum

Altgerät bis zu 70 Prozent we-

niger Strom, erspart bis zu 70

Euro Stromkosten pro Jahr (bei

einem Strompreis von 19 Cent/

kWh), bietet aber trotzdem eine

optimale Kühlleistung. Energie-

effizienz spart also Energie, ohne

den Komfort zu verringern.

Die ersten Angebote von

Energiehändlern an Haus-

haltskundInnen betreffen diese

„klassischen“ Energieeffizienz-

bereiche. Vor allem die großen

Energieunternehmen wie Wien

Energie, EVN und Verbund

preschen vor und bieten den

HaushaltskundInnen verschie-

dene Aktionen an. Wien Energie

bietet seinen KundInnen eine

finanzielle Unterstützung beim

Austausch alter durch neue

Haushaltsgeräte – Zuschüsse

in Form von Gutscheinen gibt

es für den Kauf energieeffizi-

enter Haushalts- bzw. Erdgas-

Brennwertgeräte in Höhe von

50 bzw. 400 Euro pro Gerät.

Im Gegenzug sind die erziel-

ten Energieeinsparungen an

die Wien Energie abzutreten.

*Mag.a Dorothea Herzele

ist

Betriebswirtin und Energie-

expertin der Abteilung Wirt-

schaftspolitik der AK Wien.

Fotos: lisi specht (1), eva maria leodolter (1)

Energieeffizienz –

bald in allen Köpfen

Obwohl das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) seit Jänner

2015 in Kraft ist, hält sich sein Bekanntheitsgrad in Grenzen. Im

Wesentlichen schreibt das Gesetz Energielieferanten vor, für we-

niger Energieverbrauch zu sorgen. 40 Prozent dieser Maßnahmen

müssen bei Haushalten durchgeführt werden.

Von Dorothea Herzele*

Leben

Kurzgefasst

Das Bundes-Energie-

effizienzgesetz (EEffG)

verpflichtet alle Ener-

gielieferanten, jährlich

Maßnahmen zu setzen,

die zu Energieeinsparun-

gen führen. 40 Prozent

davon sind bei Haushal-

ten durchzuführen. Mit

diesem Gesetz ergeben

sich neue Möglichkeiten

für KonsumentInnen, die

Energie sparen möchten.

www.ak-umwelt.at

Seite 26

Wirtschaft & Umwelt 2/2015