als R- und S-Sätze bekannt
waren, werden sie nun als Ge-
fahrenhinweise (H-Sätze) und als
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
bezeichnet.
Nicht so augenfällig, aber
nicht weniger wichtig ist die Ver-
änderung bei der Klassifikation
von Gefahren. Gemäß der CLP-
Verordnung werden die physi-
kalischen Gefahren in sechzehn
sogenannte „Gefahrenklassen“
eingeteilt, die Gefahren für die
menschliche Gesundheit in
zehn und die Gefahren für die
Umwelt in zwei. Die meisten
Gefahrenklassen wiederum sind
in mehrere „Gefahrenkatego-
rien“ unterteilt – in erster Linie
nach der Schwere der Wirkung.
Für jede Gefahrenkategorie in
jeder Klasse ist festgelegt, mit
welchem Symbol („GHS-Pikto-
gramm“), mit welchem Gefahr-
wort („Gefahr“: Signalwort für
die schwerwiegenden Gefah-
renkategorien; „Achtung“: Si-
gnalwort für die weniger schwer-
wiegenden Gefahrenkategorien)
und mit welchen Gefahren- und
Sicherheitshinweisen die Stoffe
bzw Gemische zu kennzeichnen
sind.
Gefahrenklassen
Die Gefahrenklassen und
-kategorien wurden so gewählt,
dass das neue Einstufungs- und
Kennzeichnungssystem inhalt-
lich weitgehend mit dem alten
EU-System übereinstimmt. Da-
durch sollen Aufwand und Aus-
wirkungen der Systemumstel-
lung möglichst begrenzt werden.
Stoffe oder Gemische, von
denen physikalische Gefahren
ausgehen, sind: explosive Stoffe
oder Gemische; entzündbare
Gase; entzündbare Aerosole;
oxidierende Gase; Gase unter
Druck; entzündbare Flüssig-
keiten; entzündbare Feststoffe;
selbstzersetzliche Stoffe und
Gemische; pyrophore Flüssig-
keiten (selbstentzündliche Flüs-
sigkeiten); pyrophore Feststoffe
(selbstentzündliche Feststoffe);
selbsterhitzungsfähige Stoffe
und Gemische; Stoffe und
Gemische, die in Berührung
mit Wasser entzündbare Gase
entwickeln; oxidierende Flüssig-
keiten; oxidierende Feststoffe;
organische Peroxide; gegenüber
Metallen korrosive Stoffe oder
Gemische.
Bei dieser Gruppe geht es
also in erster Linie um Gefahren
durch Brand oder Explosion.
Die meisten Gefahrenklassen
bestanden schon bisher. Aber
in vielen Fällen ist es nicht mög-
lich, die bisherigen Kategorien
einfach auf die neuen Gefah-
renkategorien zu übertragen.
Beispielsweise sind brennbare
Flüssigkeiten, die zuvor als R11
(leichtentzündlich) eingestuft
waren, abhängig von ihrem Sie-
depunkt, in die Kategorie 1 oder
in die Kategorie 2 der entzünd-
baren Flüssigkeiten einzustufen.
Keine Entsprechung hatten
übrigens bisher die Gefahren-
klassen „Gase unter Druck“ und
„Korrosiv gegenüber Metallen“.
Gesundheitsgefahren
Die Gefahren für die mensch-
liche Gesundheit werden in
folgende Klassen eingeteilt:
akute Toxizität (weiter unter-
schieden nach oraler, dermaler
oder inhalativer Toxizität); Ätz-
oder Reizwirkung auf die Haut;
schwere Augenschädigung
Neben den Gefahrensymbolen wurde auch die Klassifikation
der Gefahren verändert
Neue Symbole lösen seit 2009 die
alten orangen Warnhinweise auf
gefährlichen Chemikalien ab.
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 2/2015
Seite 23
Die zunehmenden internationalen Verflechtungen im
Handel mit Chemikalien ließen auf UNO-Ebene den
Beschluss reifen, die Einstufung und Kennzeichnung
von Chemikalien weltweit zu vereinheitlichen. Im
Jahr 2003 wurde das GHS, das „Globally Harmo-
nized System“, veröffentlicht. Es ist nicht unmittelbar
verbindlich, sondern enthält die Grundsätze und die
Systematik einer Einstufung von chemischen Stoffen
und Gemischen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit.
Erst mit der Umsetzung (Implementierung) durch
die einzelnen Staaten in die nationale Gesetzge-
bung werden die Inhalte des GHS verbindlich. In der
EU ist das GHS in Form der CLP-Verordnung (Nr.
1272/2008) umgesetzt worden.
Einstufung und Kennzeichnung
Das GHS der UNO
Detaillierte Informationen
und Hilfestellungen gibt es etwa von der ECHA
(echa.europa.eu/de/regulations/clp) oder vom UBA
(www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/einstufung-kennzeichnung-von-chemikali-
en/clp-verordnung).
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