Fotos: Schuh (1), Clean Clothes Kampagne / Michaela Königshofer/Suedbild (1)
www.ak-umwelt.atSeite 6
Wirtschaft & Umwelt 2/2015
Nachrichten
Diese gingen weder mit der
Aarhus-Konvention noch mit
den EU-Richtlinien konform,
so das von der AK vorgelegte
Gutachten von Univ. Prof. Dr. Ve-
rena Madner. Der Entwurf sollte
klarstellen, dass eine teilweise
oder vollständige Verweige-
rung des Zugangs zu Umwelt
informationen nicht als bloße
„Mitteilung“, sondern sogleich
in Bescheidform ergeht, ohne
dass es dazu eines gesonderten
Parteienantrags bedarf. Hinter-
grund des Entwurfes: Österreich
wurde schon mehrfach wegen
mangelhafter Umsetzung der
Aarhus-Konvention über den
freien Zugang zu Umweltin-
formationen abgemahnt. Der
Aarhus-Einhaltungsausschuss
stößt sich nicht nur an der
langen Dauer von Verfahren,
wenn eine Behörde den Zugang
verweigert. Es wird auch das
zweistufige Verfahren kritisiert,
wodurch die Möglichkeit einer
gerichtlichen Überprüfung un-
nötig hinausgezögert wird.
HO
EU-Kommission
Luftreinhaltung in
Österreich
Ein EU-Verfahren bei Fein-
staub wurde eingestellt, ein
weiteres ist in Prüfung.
Die EU-Kommission hat am
30. April 2014 das Vertragsver-
letzungsverfahren wegen Tages-
grenzwertüberschreitungen bei
Feinstaub eingestellt. Konkret
ging es um Graz, das auch
2014 die Zahl der zulässigen
Grenzwerte knapp überschritt.
Experten rechtfertigen dies mit
einer Vielzahl von Maßnahmen
vor allem bei Verkehr und Haus-
heizungen in Graz sowie dem
EU-konformen Herausrechnen
von Feinstaubverfrachtungen
(„Sahara-Staub“). Mit Blick auf
die Bilanz im ersten Halbjahr
2015 (28 von zulässigen 35
Smog durch die
Schifffahrt:
Das chinesische Umwelt-
ministerium will gegen die
Emissionen klassischer
Luftschadstoffe aus der
Schifffahrt vorgehen. Die
etwa 172.600 Schiffe in
China waren 2013 für
etwa 8,4 Prozent der
SO
2
-Emissionen und etwa
11,3 Prozent der NOx-
Emissionen verantwort-
lich. Der Gesetzesentwurf,
der nun in Begutachtung
gehen soll, sieht strengere
Qualitätsstandards für
Schiffsdiesel vor. Insbe-
sondere in Hafenstädten
soll dadurch ein Beitrag
zur Verringerung der
Smogbelastung geleistet
werden.
Hehre Ziele vom
Gipfel:
Bei ihrer Abschluss-
kundgebung in Elmau in
Deutschland bekannten
sich die Staats- und
Regierungschefs der
G7-Staaten erneut zum
Ziel, die Erderwärmung
auf zwei Grad Celsius
zu begrenzen. Das Ziel
sei eine Weltwirtschaft,
die bis 2100 keine
CO
2
-Emissionen mehr
verursache. Umweltor-
ganisationen begrüßten,
dass die Ankündigungen
in die richtige Richtung
zeigten. Zwei Maßnahmen
nennt das Abschlussdo-
kument: die Verbesse-
rung der Umstellung der
Energieversorgung durch
Exportkredite sowie Versi-
cherungen armer Länder
gegen Schäden in Folge
von Wetterkatastrophen.
Das Ziel Japans, bis
2030 seine Emissionen
gegenüber 2013 um 26
Prozent zu senken, wurde
hingegen von Umwelt-
gruppen als unambitio-
niert kritisiert. Gleichzeitig
wurde es als unrealistisch
bezeichnet, da es massiv
auf den Einsatz von
Nuklearenergie setzt, die
derzeit in Japan wenig
Unterstützung hat.
Steuerzuckerl
unzulässig:
Der Europäische Gerichts-
hof hat am 4. Juni ent-
schieden, dass die „Grüne
Mehrwertsteuer“ im Ver-
einigten Königreich (UK)
unzulässig sei. Als Maß-
nahme zur Förderung von
Bauteilen oder Geräten,
die Energie sparen oder
erneuerbare Energieträger
verwenden, wurde in UK
ein verringerter Mehr-
wertsteuersatz eingeführt:
statt 20 Prozent waren für
die aufgelisteten Produkte
und die erforderlichen
Installationsarbeiten nur
fünf Prozent Mehrwert-
steuer zu entrichten.
Diese Differenzierung
ist nach der Mehrwert-
steuerrichtlinie der EU
jedoch unzulässig, da dort
verringerte Sätze nur aus
sozialpolitischen Erwä-
gungen, nicht aber aus
umweltpolitischen erlaubt
sind, entschied der Ge-
richtshof.
Risiko durch
Pflanzenschutzmittel:
IARC, die internationale
Krebsforschungsverei-
nigung, eine Tochteror-
ganisation der WHO, hat
im März einen Bericht
veröffentlicht, in dem sie
den Pflanzenschutzmit-
telwirkstoff Glyphosat als
„wahrscheinlich krebser-
zeugend beim Menschen“
einstuft.
Da Glyphosat das
weltweit am meisten
eingesetzte Unkrautver-
nichtungsmittel (Herbizid)
ist, hat dies entsprechend
starke Reaktionen her-
vorgerufen. Auf der einen
Seite finden sich jene wie
etwa das deutsche Institut
für Risikobewertung (BfR),
die die Beweislage als
unzureichend bezeichnen
und eine bessere Doku-
mentation und Begrün-
dung der Einstufung
fordern. Auf der ande-
ren Seite stehen etwa
Umweltorganisationen,
die nun ein Verbot von
Glyphosat fordern. Auch
die Verbraucherschutz-
minister der deutschen
Bundesländer sprechen
sich für ein Verbot auf EU-
Ebene aus.
CS
EU, Europa und die Ganze Welt
Auf einen Blick