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Fotos: Schuh (1), Clean Clothes Kampagne / Michaela Königshofer/Suedbild (1)

www.ak-umwelt.at

Seite 6

Wirtschaft & Umwelt 2/2015

Nachrichten

Diese gingen weder mit der

Aarhus-Konvention noch mit

den EU-Richtlinien konform,

so das von der AK vorgelegte

Gutachten von Univ. Prof. Dr. Ve-

rena Madner. Der Entwurf sollte

klarstellen, dass eine teilweise

oder vollständige Verweige-

rung des Zugangs zu Umwelt­

informationen nicht als bloße

„Mitteilung“, sondern sogleich

in Bescheidform ergeht, ohne

dass es dazu eines gesonderten

Parteienantrags bedarf. Hinter-

grund des Entwurfes: Österreich

wurde schon mehrfach wegen

mangelhafter Umsetzung der

Aarhus-Konvention über den

freien Zugang zu Umweltin-

formationen abgemahnt. Der

Aarhus-Einhaltungsausschuss

stößt sich nicht nur an der

langen Dauer von Verfahren,

wenn eine Behörde den Zugang

verweigert. Es wird auch das

zweistufige Verfahren kritisiert,

wodurch die Möglichkeit einer

gerichtlichen Überprüfung un-

nötig hinausgezögert wird.

HO

EU-Kommission

Luftreinhaltung in

Österreich

Ein EU-Verfahren bei Fein-

staub wurde eingestellt, ein

weiteres ist in Prüfung.

Die EU-Kommission hat am

30. April 2014 das Vertragsver-

letzungsverfahren wegen Tages-

grenzwertüberschreitungen bei

Feinstaub eingestellt. Konkret

ging es um Graz, das auch

2014 die Zahl der zulässigen

Grenzwerte knapp überschritt.

Experten rechtfertigen dies mit

einer Vielzahl von Maßnahmen

vor allem bei Verkehr und Haus-

heizungen in Graz sowie dem

EU-konformen Herausrechnen

von Feinstaubverfrachtungen

(„Sahara-Staub“). Mit Blick auf

die Bilanz im ersten Halbjahr

2015 (28 von zulässigen 35

Smog durch die

Schifffahrt:

Das chinesische Umwelt-

ministerium will gegen die

Emissionen klassischer

Luftschadstoffe aus der

Schifffahrt vorgehen. Die

etwa 172.600 Schiffe in

China waren 2013 für

etwa 8,4 Prozent der

SO

2

-Emissionen und etwa

11,3 Prozent der NOx-

Emissionen verantwort-

lich. Der Gesetzesentwurf,

der nun in Begutachtung

gehen soll, sieht strengere

Qualitätsstandards für

Schiffsdiesel vor. Insbe-

sondere in Hafenstädten

soll dadurch ein Beitrag

zur Verringerung der

Smogbelastung geleistet

werden.

Hehre Ziele vom

Gipfel:

Bei ihrer Abschluss-

kundgebung in Elmau in

Deutschland bekannten

sich die Staats- und

Regierungschefs der

G7-Staaten erneut zum

Ziel, die Erderwärmung

auf zwei Grad Celsius

zu begrenzen. Das Ziel

sei eine Weltwirtschaft,

die bis 2100 keine

CO

2

-Emissionen mehr

verursache. Umweltor-

ganisationen begrüßten,

dass die Ankündigungen

in die richtige Richtung

zeigten. Zwei Maßnahmen

nennt das Abschlussdo-

kument: die Verbesse-

rung der Umstellung der

Energieversorgung durch

Exportkredite sowie Versi-

cherungen armer Länder

gegen Schäden in Folge

von Wetterkatastrophen.

Das Ziel Japans, bis

2030 seine Emissionen

gegenüber 2013 um 26

Prozent zu senken, wurde

hingegen von Umwelt-

gruppen als unambitio-

niert kritisiert. Gleichzeitig

wurde es als unrealistisch

bezeichnet, da es massiv

auf den Einsatz von

Nuklearenergie setzt, die

derzeit in Japan wenig

Unterstützung hat.

Steuerzuckerl

unzulässig:

Der Europäische Gerichts-

hof hat am 4. Juni ent-

schieden, dass die „Grüne

Mehrwertsteuer“ im Ver-

einigten Königreich (UK)

unzulässig sei. Als Maß-

nahme zur Förderung von

Bauteilen oder Geräten,

die Energie sparen oder

erneuerbare Energieträger

verwenden, wurde in UK

ein verringerter Mehr-

wertsteuersatz eingeführt:

statt 20 Prozent waren für

die aufgelisteten Produkte

und die erforderlichen

Installationsarbeiten nur

fünf Prozent Mehrwert-

steuer zu entrichten.

Diese Differenzierung

ist nach der Mehrwert-

steuerrichtlinie der EU

jedoch unzulässig, da dort

verringerte Sätze nur aus

sozialpolitischen Erwä-

gungen, nicht aber aus

umweltpolitischen erlaubt

sind, entschied der Ge-

richtshof.

Risiko durch

Pflanzenschutzmittel:

IARC, die internationale

Krebsforschungsverei-

nigung, eine Tochteror-

ganisation der WHO, hat

im März einen Bericht

veröffentlicht, in dem sie

den Pflanzenschutzmit-

telwirkstoff Glyphosat als

„wahrscheinlich krebser-

zeugend beim Menschen“

einstuft.

Da Glyphosat das

weltweit am meisten

eingesetzte Unkrautver-

nichtungsmittel (Herbizid)

ist, hat dies entsprechend

starke Reaktionen her-

vorgerufen. Auf der einen

Seite finden sich jene wie

etwa das deutsche Institut

für Risikobewertung (BfR),

die die Beweislage als

unzureichend bezeichnen

und eine bessere Doku-

mentation und Begrün-

dung der Einstufung

fordern. Auf der ande-

ren Seite stehen etwa

Umweltorganisationen,

die nun ein Verbot von

Glyphosat fordern. Auch

die Verbraucherschutz-

minister der deutschen

Bundesländer sprechen

sich für ein Verbot auf EU-

Ebene aus.

CS

EU, Europa und die Ganze Welt

Auf einen Blick