

FOTOS: LISI SPECHT (1) / PORSCHE AUSTRIA (1)
VW hatte 2015 zugegeben, bei seinen Autos Abgaswer-
te mit einer Schummelsoftware manipuliert zu haben
und löste damit einen weltweiten Abgas-Skandal aus. In
Österreich sind rd. 360.000 Fahrzeuge betroffen. Während
VW in den USA aufgrund strengerer Gesetze Fahrzeug-
halter entschädigt, lehnt VW Entschädigungszahlungen an
europäische VW-Kunden kategorisch ab. Auch die Vor-
schläge von EU Kommissarin Jourova für eine außerge-
richtliche Kompensation wurden von VW abgelehnt. Das
ist sehr unbefriedigend und zeigt deutlich die Lücken bei
der effizienten Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden.
Auch das Softwareupdate ist keine angemessene
Ausgleichsleistung. Eine Umfrage des VKI im Jahr 2017
ergab, dass rund 43 Prozent der Befragten nach der
Umrüstung negative Veränderungen an ihrem Fahrzeug
feststellten. Und erst kürzlich hat ein Landesgericht ua.
festgestellt, dass nach dem Update im Realbetrieb nach
wie vor Grenzwerte um 77% überschritten werden, so-
dass der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des
Kaufvertrages hat.
Ein Konzern, der seine Kunden betrügt und ihnen finan-
ziellen Schaden zufügt, muss zur Verantwortung gezo-
gen werden. Ansonsten steht die Glaubwürdigkeit des
Rechtstaates selbst auf dem Prüfstand: Warum soll sich
ein Unternehmen an Gesetze halten, wenn es ohnehin
keine Konsequenzen zu befürchten hat – vorausgesetzt
es ist groß und einflussreich genug? Daher unterstützt
die AK die VW-Sammelklagen des VKI auch finanziell und
begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission
zur Einführung von Sammelklagen. Die österreichische
Regierung ist nun aufgefordert, den Vorschlag in der EU-
Ratspräsidentschaft rasch voranzutreiben.
¨
Kontroverse
Pro
Gabriele Zgubic
Con
Richard Mieling
VW-Skandal: Entschädigungen für KonsumentInnen?
DER ABGASSKANDAL ZEIGT DEUTLICH
DIE DEFIZITE DER RECHTSDURCHSET-
ZUNG IN EUROPA AUF.
DAS SOFTWAREUPDATE FUNKTIONIERT
– ES GIBT KEINE GRUNDLAGE FÜR
ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN.
Bei der Forderung enttäuschter Kunden in Europa werden
oftmals Entschädigungsleistungen angeführt, die Volks-
wagen in den USA seinen Kunden zugestanden hat.
Rechtliche Ansprüche von Kunden richten sich jedoch
nach den anwendbaren nationalen Gesetzen. US Gesetze
sind in den USA anzuwenden und nicht im Rest der Welt
und das ist gut so. Eine andere Behandlung von Kunden
auf Basis von abweichenden anwendbaren Rechtsvor-
schriften ist keine Ungleichbehandlung, sondern Ausfluss
aus der nationalen Souveränität der einzelnen Staaten und
entspricht den Grundprinzipien unserer Gesellschaft. Die
in den USA bestehenden Ansprüche von Kunden gelten
daher in Österreich nicht.
In Europa wurde die Mehrheit der technischen Maß-
nahmen für die beanstandeten Diesel Modelle EA 189
genehmigt und freigegeben. Wir wissen, dass die Durch-
führung der technischen Maßnahmen funktioniert und
keine Verschlechterung hinsichtlich Kraftstoffverbrauch,
CO
2
-Emissionswerten, Motorleistung sowie Geräusch-
emissionen verbunden sind. Unserer Auffassung nach
besteht demnach auch keine Grundlage Entschädigungs-
leistungen einzufordern, da Kunden auch kein Schaden
entstanden ist. Es gibt in Österreich mittlerweile zur Abg-
asthematik eine Vielzahl von Urteilen, die darlegen, dass
es für Kunden zumutbar ist, die Umsetzung der techni-
schen Maßnahmen abzuwarten und sie kein Recht haben,
das betroffene Fahrzeug zurückzugeben. Auch gibt es in
Österreich kein rechtskräftiges Urteil, in dem Ansprüche
betroffener Fahrzeugeigentümer gegen die Volkswagen
AG als bestehend erkannt wurden. Aktuell wurden in
Österreich schon über 340.000 Fahrzeuge umgerüstet,
was einem Umrüstungsgrad von 91% von den erreichten
Kunden entspricht.
¨
*Gabriele Zgubic
ist Leiterin der
Abteilung Konsumentenpolitik in
der Arbeiterkammer Wien
*Richard Mieling
ist Leiter der
Öffentlichkeitsabteilung der Porsche
Holding GmbH in Salzburg.
www.ak-umwelt.atSeite 32
Wirtschaft & Umwelt 2/2018