zu beurteilen sind. In einem deutsch-
sprachigen Sammelband aus dem Jahr
2012 (Hrsg. Felix Ekardt, siehe Fußzeile)
bemühte man sich unter anderem um
die Prüfung konkreter Anknüpfungs-
punkte im bestehenden Rechtssystem,
auch um der verbreiteten ökonomi-
schen Analyse des Klimawandel eine
ethisch und juristisch fundierte Exper-
tise gegenüberzustellen.
Rechtliche Aspekte
Ein mögliches völkerrechtliches Um-
setzungsmodell von Klimagerechtigkeit
könnte Staaten einerseits schlicht in Ab-
hängigkeit von ihrer (aktuellen) Bevölke-
rungszahl Emissionsrechte gewähren,
andererseits diesen Pro-Kopf-Ansatz
aber im Sinne des Verursacherprinzips
und des Prinzips der gemeinsamen,
aber unterschiedlichen Verantwortung
differenzieren; dadurch würden auch
die historischen Beiträge der nationalen
Gesellschaften zum Klimawandel und
deren unterschiedliche ökonomische
Leistungsfähigkeit Berücksichtigung
finden. Tatsächlich drehen sich die Ver-
handlungen zwischen den hochentwi-
ckelten Staaten und den Ländern des
Südens heute insbesondere um diese
Fragen, die völkerrechtlichen Anknüp-
fungspunkte sind aber bisher schwach.
Eine Anpassung der Klimarahmenkon-
vention an verbindliche Pro-Kopf-An-
sätze scheint daher derzeit ebenso we-
nig in Sicht wie eine Institution zu deren
Durchsetzung.
Daneben könnte prinzipiell aus den
Menschenrechten eine Schutzver-
pflichtung abgeleitet werden. Allerdings
spielte die Verpflichtung zum Erlass
umweltbezogener Schutzrechte in der
Rechtsprechung des EuGH oder EGMR
schon bisher de facto keine Rolle. Der
Herausgeber des Sammelbandes argu-
mentiert zwar, dass die Freiheitsrechte
so interpretiert werden sollten, dass sie
auch die Existenz einer halbwegs stabi-
len Ressourcenlage und ein ausreichen-
des Globalklima umfassen und zusätz-
lich zum Freiheitschutz gegenüber dem
Staat auch den (staatlichen) Schutz
gegenüber dem umweltschädigenden
Verhalten der MitbürgerInnen beinhal-
ten. Ein tatsächlicher menschenrecht-
licher Schutz vor dem Klimawandel
scheint aber ebenfalls noch in weiter
Ferne.
¨
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 4/2015
Seite 17
Unterstützung des Südens
Klima-allianz
In Österreich haben sich eine Vielzahl
an NGOs, die sich für Umweltschutz,
Entwicklungszusammenarbeit oder
humanitäre Hilfe einsetzen, zur Allianz für
Klimagerechtigkeit zusammengeschlos-
sen
(www.klima-allianz.at).
Ihr Ziel ist die Bewusstseinsbildung für
Zusammenhänge zwischen Klimawandel
und Entwicklung bei Entscheidungsträ-
gerInnen, MeinungsbildnerInnen und
einer breiten Öffentlichkeit. Sie fordern im
Wesentlichen die Berücksichtigung des
Verursacherprinzips bei der Bekämpfung
des Klimawandels und die Unterstützung
des globalen Südens bei der Anpassung
an dessen Folgen.
Konkret bedeutet das, dass Österreich
sich dafür einsetzen soll, den Treibhaus-
gasausstoß innerhalb der EU bereits bis
2020 um 40 Prozent, bis 2030 um 55 bis
60 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95
Prozent (gegenüber 1990) zu senken. Die
Reduktion soll dabei tatsächlich erfolgen
und nicht durch Zukäufe von Zertifikaten
auf Kohlenstoffmärkten ausgeglichen
werden können. Marktbasierte Instru-
mente lehnt die Allianz ab.
Die Gelder für Klimaschutz und die An-
passung an den Klimawandel sollten viel-
mehr aus einer Finanztransaktionssteuer
und einer globalen CO
2
-Steuer kommen
und zusätzlich zu den bestehenden Ver-
pflichtungen der Gelder für Entwicklungs-
hilfe (0,7 Prozent des Bruttonationalein-
kommen) bereitgestellt werden.
Klimaschutzpaket
Die Allianz ‚Wege aus der Krise‘ möchte
mit einem ‚Klimaschutzpaket‘ auch zu
Beschäftigung und Verteilungsgerech-
tigkeit beitragen. Gemeinsam mit einer
sozial-ökologischen Steuerreform sollen
in diesem Sinne der öffentliche Verkehr
ausgebaut, die Energiewende und die
ökologische Landwirtschaft weiter voran-
getrieben und Arbeit umverteilt werden.
Siehe:
www.wege-aus-der-krise.at/zukunftsbudget.html
Tipp
Klimagerechtigkeit II
Felix Ekardt (Hrsg.): Klimagerechtigkeit. Ethische,
rechtliche, ökonomische und transdisziplinäre
Zugänge. Metropolis-Verlag, Marburg 2012.
In den letzten Jahren
entstehen weltweit
Initiativen für einen
klimafreundlicheren
Lebensstil. Ein Beispiel
für lokale Bewegungen
sind die ‚Transition
Towns‘, die ihren Aus-
gangspunkt 2006 in
England hatten und
heute auch in Öster-
reich aktiv sind. Dane-
ben machen Gruppen
mit dem Slogan ‚Sys-
tem change not clima-
te change‘ politisch
mobil.