Background Image
Previous Page  25 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 25 / 36 Next Page
Page Background

Die Durchführung von Bauarbeiten zählt

laut Sozialministerium zu den gefähr-

lichsten Arbeiten. Bauarbeiten sind alle

Arbeiten, die zur Herstellung, Instand-

haltung, Sanierung, Reparatur, Änderung

und Beseitigung von baulichen Anla-

gen aller Art durchgeführt werden. Die

Koordination von Bauarbeiten wird im

BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz

BGBl. I Nr. 37/1999) sowie im § 8 ASchG

(ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl.

Nr. 450/1994) geregelt.

Das BauKG soll durch Koordinierung

bei Vorbereitung und Durchführung von

Bauarbeiten die Sicherheit und den

Gesundheitsschutz der Beschäftigten

auf Baustellen erhöhen. Erreicht soll

dies dadurch werden, dass zum Beispiel

gemeinsame Sicherheitseinrichtungen

wie Gerüste oder Geländer so ausge-

bildet werden, dass sie zum Schutz von

ArbeitnehmerInnen von verschiede-

nen ArbeitgeberInnen geeignet und im

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

(neben anderen Maßnahmen) festgelegt

werden können.

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA)

gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt

ist, von den ArbeitnehmerInnen benutzt

oder getragen zu werden, um sich gegen

eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Ge-

sundheit bei der Arbeit zu schützen, so-

wie jede mit demselben Ziel verwendete

Zusatzausrüstung. Prinzipiell ist die PSA

erst dann einzusetzen, wenn alle kollekti-

ven technischen Schutzmaßnahmen und

arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur

Vermeidung von Gefahren ausgeschöpft

sind und noch immer Restgefahren

bestehen. Ist jedoch eine PSA erforder-

lich, so ist diese von den und auf Kosten

der ArbeitgeberInnnen zur Verfügung zu

stellen. Verantwortlich für die Umsetzung

sind die Bauherren bzw. ProjektleiterIn-

nen und – beschränkt auf die jeweiligen

Bauphasen für ihren Aufgabenbereich

– die KoordinatorInnen. Quelle: www.

sozialministerium.at

Bauarbeiten 

Schutz auf der Baustelle

Laut Erfahrungen

von bauXund sind

eine 90%-ige Lö-

sungsmittelreduktion

und eine 100%-ige

HFKW-Reduktion ohne

bauseitige Mehrkosten

möglich.

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 4/2015

Seite 25

Jahren kann Asbestose, eine

Krebserkrankung, auftreten.

Seit 1978 wurde Asbest nach

und nach in den verschiedenen

Anwendungen verboten, seit

2004 dürfen asbesthaltige Pro-

dukte weder wiederaufbereitet,

wiederverwendet noch neu in

Verkehr gesetzt werden. Bei

Sanierungsarbeiten ist schon

vor Beginn abzuklären, ob As-

bestfasern frei werden könnten.

Die Demontage und Entsorgung

asbesthaltiger Bauteile muss

durch befugte Sanierungs- und

Entsorgungsunternehmen er-

folgen.

¨

Gesunde Arbeit

Die gemeinsam von ÖGB und AK betriebene

Website

www.gesundearbeit.at

dient der

Information über das Thema Sicherheit und

Gesundheit in der Arbeitswelt.

Sicherheit am Bau erfordert gute Koordination