Die Durchführung von Bauarbeiten zählt
laut Sozialministerium zu den gefähr-
lichsten Arbeiten. Bauarbeiten sind alle
Arbeiten, die zur Herstellung, Instand-
haltung, Sanierung, Reparatur, Änderung
und Beseitigung von baulichen Anla-
gen aller Art durchgeführt werden. Die
Koordination von Bauarbeiten wird im
BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz
BGBl. I Nr. 37/1999) sowie im § 8 ASchG
(ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl.
Nr. 450/1994) geregelt.
Das BauKG soll durch Koordinierung
bei Vorbereitung und Durchführung von
Bauarbeiten die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten
auf Baustellen erhöhen. Erreicht soll
dies dadurch werden, dass zum Beispiel
gemeinsame Sicherheitseinrichtungen
wie Gerüste oder Geländer so ausge-
bildet werden, dass sie zum Schutz von
ArbeitnehmerInnen von verschiede-
nen ArbeitgeberInnen geeignet und im
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
(neben anderen Maßnahmen) festgelegt
werden können.
Als persönliche Schutzausrüstung (PSA)
gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt
ist, von den ArbeitnehmerInnen benutzt
oder getragen zu werden, um sich gegen
eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Ge-
sundheit bei der Arbeit zu schützen, so-
wie jede mit demselben Ziel verwendete
Zusatzausrüstung. Prinzipiell ist die PSA
erst dann einzusetzen, wenn alle kollekti-
ven technischen Schutzmaßnahmen und
arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren ausgeschöpft
sind und noch immer Restgefahren
bestehen. Ist jedoch eine PSA erforder-
lich, so ist diese von den und auf Kosten
der ArbeitgeberInnnen zur Verfügung zu
stellen. Verantwortlich für die Umsetzung
sind die Bauherren bzw. ProjektleiterIn-
nen und – beschränkt auf die jeweiligen
Bauphasen für ihren Aufgabenbereich
– die KoordinatorInnen. Quelle: www.
sozialministerium.atBauarbeiten
Schutz auf der Baustelle
Laut Erfahrungen
von bauXund sind
eine 90%-ige Lö-
sungsmittelreduktion
und eine 100%-ige
HFKW-Reduktion ohne
bauseitige Mehrkosten
möglich.
www.arbeiterkammer.atWirtschaft & Umwelt 4/2015
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Jahren kann Asbestose, eine
Krebserkrankung, auftreten.
Seit 1978 wurde Asbest nach
und nach in den verschiedenen
Anwendungen verboten, seit
2004 dürfen asbesthaltige Pro-
dukte weder wiederaufbereitet,
wiederverwendet noch neu in
Verkehr gesetzt werden. Bei
Sanierungsarbeiten ist schon
vor Beginn abzuklären, ob As-
bestfasern frei werden könnten.
Die Demontage und Entsorgung
asbesthaltiger Bauteile muss
durch befugte Sanierungs- und
Entsorgungsunternehmen er-
folgen.
¨
Gesunde Arbeit
Die gemeinsam von ÖGB und AK betriebene
Website
www.gesundearbeit.atdient der
Information über das Thema Sicherheit und
Gesundheit in der Arbeitswelt.
Sicherheit am Bau erfordert gute Koordination