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Krebserkrankungen durch che-

mische Arbeitsstoffe kommt.

Prävention ist das Schlagwort.

Sie besteht zu allererst darin, die

Verwendung von krebserzeu-

genden Arbeitsstoffen zurück-

zudrängen.

Gebot: Minimierung

Bei vielen Stoffen, von denen

schon seit langem bekannt ist,

dass sieKrebs auslösenkönnen,

sind die Verbote noch nicht so

weit wie bei Asbest. Bei einigen

ist darüber hinaus nicht klar, wie

sie durch andere Stoffe ersetzt

werden können, etwa Vinyl-

chlorid bei der Produktion von

PVC (Polyvinylchlorid). Bei einer

weiteren Gruppe von Stoffen ist

erst seit kurzem klar, dass sie

Krebs auslösen können. So gilt

etwa Formaldehyd seit kurzem

als kanzerogen, wenngleich

das krebserzeugende Poten-

zial nicht besonders hoch ist.

Die Frage stellt sich also, wie im

Rahmen des ArbeitnehmerIn-

nenschutzes krebserzeugende

Stoffe reguliert werden sollen.

Manche GewerkschafterInnen

und ArbeitsmedizinerInnen

fordern, dass an Arbeitsplät-

zen überhaupt keine krebser-

zeugenden Stoffe verwendet

werden dürfen. Der Ansatz ist

konsequent, führt aber zu zwei

Problemen: zum Praktischen,

dass dies bedeuten kann, dass

die Arbeitsplätze verlagert wer-

den in Länder, in denen das

Schutzniveau geringer ist; und

zum Grundsätzlichen, dass von

den Ersatzstoffen, die an Stelle

der bisherigen Chemikalien ein-

gesetzt werden, nur wenig über

ihre Gefährlichkeit bekannt ist.

Der Weg, den das österrei-

chische ArbeitnehmerInnen-

schutzgesetz (ASchG) und das

EU-Recht hier einschlagen, ist

pragmatischer: Die Verwen-

dung von krebserzeugenden

Arbeitsstoffen ist zulässig, aber

nur unter bestimmten Voraus-

setzungen. Wenn mit einem

anderen, weniger gefährlichen

Stoff ein gleichwertiges Ar-

beitsergebnis erzielt werden

kann, darf der krebserzeugende

Stoff nicht verwendet werden.

Das gleiche gilt, wenn ein an-

deres Verfahren möglich ist,

bei dem der krebserzeugende

Stoff nicht erforderlich ist.

Für 71 krebserzeugende Ar-

beitsstoffe gibt es in Österreich

sogenannte Technische Richt-

konzentrationen (TRK-Werte).

Ihre Einhaltung soll – so der

Gesetzestext – das Risiko einer

Beeinträchtigung der Gesund-

heit vermindern, kann dieses

aber nicht ausschließen. TRK-

Werte sind Ausdruck des tech-

nisch Machbaren: Sie entspre-

chen der Konzentration eines

krebserzeugenden Stoffes in

der Luft, wenn ein Prozess, in

dem der Stoff eingesetzt wird,

nach dem Stand der Technik

betrieben wird. Viele der TRK-

Werte wurden aber vor Jahren

und Jahrzehnten zuletzt ge-

ändert; seither stattgefundene

Verbesserungen der Technik

haben nicht zur einer entspre-

chenden Senkung der TRK-

Werte geführt.

Bei diesem Ansatz wird

die Krebsgefährlichkeit eines

Stoffes nicht berücksichtigt.

Zu immer mehr Stoffen liegen

Daten vor, wie hoch das Risiko

einer Krebserkrankung ist, das

einer bestimmten Luft-

Mit den TRK-Werten, die derzeit in

Österreich gelten, ist teils ein ext-

rem hohes Krebsrisiko verbunden.

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 4/2016

Seite 23

Auf Initiative des Europäischen Gewerkschafts-

bundes, des niederländischen und des österreichi-

schen Sozialministeriums und anderer wurde die

„Roadmap on Carcinogens“ ins Leben gerufen.

Sie legt ein Arbeitsprogramm von 2016 bis 2018

fest, also von der Zeit der niederländischen EU-

Ratspräsidentschaft bis zur kommenden öster-

reichischen. Die Roadmap soll zur Schärfung des

Problembewusstseins bei allen Beteiligten beitragen

und helfen, dass etwa Informationen über erfolgrei-

che Substitution oder Verringerung der Exposition

ausgetauscht werden. Weiterführende Informationen

finden sich auf der Website der Roadmap:

https://roadmaponcarcinogens.eu

Initiative

Roadmap on Carcinogens

Arbeitsbedingte Krebserkrankungen

Drei Publikationen des ETUI (European Trade Union Institute)

zu arbeitsbedingten Krebserkrankungen finden sich unter www.

etui.org/Topics/Health-Safety/Occupational-cancers

Von Krebs bedroht: Teerarbeiter bei langjährigem Kontakt mit Teer, Kohle, Ruß

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