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Seite 24

Wirtschaft & Umwelt 4/2016

Betrieb

Arbeitnehmerschutz: Risikobasierte Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe nötig

konzentration des Stoffes

entspricht („Expositions-Risiko-

Beziehungen“ – siehe Kasten

Seite 25). Auf Grund dieser

Daten zeigt sich, dass mit man-

chen TRK-Werten extrem hohe

Krebsgefahren verbunden sind.

Auf EU-Ebene gibt es der-

zeit für vier krebserzeugende

Stoffe Arbeitsplatzgrenzwerte,

und zwar für Asbest, Benzol,

Vinylchlorid und Hartholzstaub.

Nach fast zehn Jahren Stillstand

hat der beständige Druck der

Gewerkschaften dazu geführt,

dass die Liste von EU-weit

verbindlichen Grenzwerten für

krebserzeugende Stoffe erwei-

tert wird. Elf Stoffe kommen

neu dazu, darunter so weit

verbreitete wie Quarzstaub und

Chrom-VI-Verbindungen. Frei-

lich sind die Grenzwerte immer

noch viel zu hoch.

Die Arbeitnehmervertreter­

Innen auf EU-Ebene setzen sich

für „risikobasierte Grenzwerte“

ein. Das bedeutet, dass die

Grenzwerte für verschiedene

krebserzeugende Arbeitsstoffe

so gewählt werden sollen, dass

das zusätzliche Krebsrisiko bei

allen Stoffen gleich niedrig ist.

In Deutschland wurde dieses

Konzept bereits umgesetzt, in

Österreich sind erste vorsichtige

Schritte in diese Richtung zu

erkennen. Dieses neue System

bedeutet, dass die technische

Machbarkeit keine Rolle mehr

spielen soll, sondern nur mehr

die gesundheitlichen Auswir-

kungen eines Stoffes.

Immer noch zu hoch

Der von der Kommission

vorgeschlagene Grenzwert für

Chrom-VI-Verbindungen ist viel

zu hoch. Wer als Arbeitneh-

merIn ein Arbeitsleben lang die-

ser Konzentration ausgesetzt

ist, bekommt davon mit zehn-

prozentiger Wahrscheinlichkeit

Krebs. Dies ist ein viel zu hoher

Wert, der noch immer die alte

Philosophie der technischen

Machbarkeit widerspiegelt. Ei-

nige Mitgliedstaaten – darunter

Österreich – haben sich dafür

ausgesprochen, dass dieser

Wert möglichst bald weiter ge-

senkt wird.

Freilich: der derzeit geltende

Grenzwert für Chrom-VI ist in

Österreich noch höher als in der

neuen EU-Richtlinie. Und auch

bei anderen Stoffen liegen die

österreichischenWerte über dem

neuen EU-Recht. Das verdeut­

licht vor allem, wie sehr die der-

zeitigenGrenzwerte veraltet sind.

So wichtig Grenzwerte im

ArbeitnehmerInnenschutz sind,

Der Europäische Gewerkschaftsbund

fordert seit langem die EU-weite Festle-

gung von verbindlichen Grenzwerten für

krebserzeugende Arbeitsstoffe, um eine

Angleichung der Mindeststandards in allen

Mitgliedstaaten zu erreichen.

Derzeit steht eine Novelle

der Karzinogen-Richtlinie

(2004/37/EG) kurz vor dem

Abschluss, die für weitere

elf Stoffe EU-weit verbindliche Arbeits-

platzgrenzwerte festlegt. Kritisch ist die

Entwicklung zu beobachten, dass mit der

Begründung, dass es EU-weit bindende

Grenzwerte gibt, krebserzeugende Stoffe

aus der Zulassungspflicht nach dem EU-

Chemikalienrecht REACH ausgenommen

werden können. Hier betonen die Gewerk-

schaften immer wieder, dass die beiden

Rechtsbereiche sich ergänzen, nicht

ersetzen sollen. Eine Stärke von REACH

bei der Zulassung ist die gesonderte

Betrachtung jeder einzelnen

Anwendung, der Arbeitneh-

merInnenschutz wiederum

achtet besser auf die Hier-

archie der Schutzmaßnah-

men. Freilich ist es wesentlich, dass nicht

nur die Festlegung von Grenzwerten auf

EU-Ebene voranschreitet, sondern dass

auch der Vollzug verbessert wird, der etwa

bezüglich der verpflichtenden Minimierung

der Exposition nicht nur in Österreich im

Argen liegt.

Grenzwerte

Entwicklungen auf EU-Ebene

ª

FOTOS: Streissler (1), Schuh (1), Syndicate european Trade Union (etui) (1), roadmaponcarcinogens.eu (1)