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AlpenTransitverkehr

Schweiz bleibt Vorbild

Der Schweizer alpenquerende

Bahn-Güterverkehr ist enorm

gestiegen.

Laut Schweizerischem Bun-

desamt für Verkehr (BAV) ist

der Modal Split der Schiene im

alpenquerenden Güterverkehr

durch die Schweiz im ersten

Halbjahr 2016 auf ein Rekord-

hoch von 71% gestiegen. Dies

ist der höchsteWert seit 2001, als

einerseitsdie leistungsabhängige

Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

und andererseits die schritt-

weise Erhöhung der Gewichte

für Lkw auf 40 Tonnen eingeführt

wurden. Von insgesamt 20,8

Millionen Tonnen im Transitgü-

terverkehr wurden 14,8 Millionen

Tonnen mit der Bahn über die

Gotthard- und die Lötschberg-

Simplon-Achse transportiert (um

7,7% mehr als in der Vorjahres-

periode). Der Straßentransit ging

um 2,1% zurück. Im ersten Halb-

jahr 2016 fuhren zudem erstmals

weniger als 500.000 Lastwagen

über die Schweizer Alpen, ein

Rückgang um 3,8%. Das sei vor

allemder leistungsunabhängigen

Schwerverkehrsabgabe und der

Modernisierung der Bahn- und

Terminalinfrastruktur zu verdan-

ken, erklärt das Bundesamt.

RR

Schweiz

Feldversuch mit

Gentech-Weizen

Sechs Jahre lang darf in der

Schweiz gentechnisch ver-

änderter (GV) Winterweizen

auf ausgewählten Flächen

angebaut werden.

Das Schweizer Umweltbun-

desamt BAFU hat einen entspre-

chenden Antrag von Agroscope,

dem Kompetenzzentrum des

Schweizer Bundes für landwirt-

schaftliche Forschung, für den

Zeitraum Herbst 2016 bis Herbst

2022 bewilligt. In Zusammen-

arbeit mit dem Leibniz-Institut

für Pflanzengenetik und Kul-

turpflanzenforschung (IPK) hat

Agroscope einen GV-Winterwei-

zen entwickelt, der mehr Ertrag

bringen soll. Dafür wurde in eine

Winterweizensorte ein Gen aus

Nachrichten

AK-Positionspapiers. 43.000

Menschenmüssen wegen Lärm-

verschmutzung ins Krankenhaus

und 125 Millionen sind dauerhaft

hohem Lärm ausgesetzt. Das

macht den Lärm zum größten

Umweltproblem nach der Luft-

verschmutzung, so ein Vertreter

der EU-Kommission. Dort wird

derzeit darüber nachgedacht

wird, erste konkrete Schritte zur

Lärmreduzierung Anfang 2017

offiziell vorzuschlagen, wenn

der zweite Umsetzungsbericht

zur Umgebungslärmrichtlinie

vorgestellt wird. Diese Vor-

schläge sollten sich dabei an

den Empfehlungen der Weltge-

sundheitsorganisation (WHO)

orientieren.

HO

Naturkatastrophen

Pflichtversicherung?

Die Versicherungswirtschaft

fordert eine gesetzliche

Pflichtversicherung für Natur-

katastrophen.

Bei Murenabgängen wie vor

kurzem in Afritz (Stmk.) erhal-

ten die Hausbesitzer – trotz der

schweren Schäden – höchstens

10.000 Euro, berichtete

orf.at

.

Eine normale Sturmversicherung

deckt imRegelfall Naturkatastro-

phen nicht. Einige Versicherer

FOTOS: SBB CFF FFS (1), iStock/ilfede (1), Schuh (1)

Seite 4

Wirtschaft & Umwelt 4/2016

Schweizer Transitgüterverkehr: zu 2/3 auf der Schiene

einer Gerste eingepflanzt, um

die Zuckerproduktion entspre-

chend zu erhöhen. Im Glashaus

wurde damit der Ertrag um 5%

gesteigert. Nun soll festgestellt

werden, ob dies auch im Freiland

zutrifft. In der Schweiz sind dafür

speziell ausgewählte Flächen

vom Bundesrat beschlossen

worden. Das Moratorium für das

Verbot zum Anbau wurde vom

Bundesrat im Juni 2016 bis 2021

verlängert und soll eine vertiefte

Diskussion über die Zukunft des

GVO-Anbaus in der Schweizer

Landwirtschaft ermöglichen.

SI

Umgebungslärm

Lärm tötet

Im EU-Parlament wurde

Anfang Oktober das Thema

Umgebungslärm behandelt.

Mindestens 10.000 Men-

schen sterben in Europa jedes

Jahr an den Folgen des Umge-

bungslärms, wie die EU Um-

weltagentur (EEA) errechnet hat.

Die EU-Umgebungslärmricht­

linie, die Abhilfe schaffen soll,

gibt allerdings keine konkreten,

messbaren Ziele und verbind-

lichen Fristen für ihre Umset-

zung vor, weshalb in zu vielen

Mitgliedstaaten zu wenig getan

wird. Das ist auch die Kritik des

Maritime Schifffahrt

Niedrigere Schwefelemissionen beschlossen

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat

am 28. Oktober 2016 einen weitreichenden Beschluss zu-

gunsten von Umwelt und Gesundheit gefasst. Demnach

muss der Schwefelgehalt in Kraftstoffen für die maritime

Schifffahrt bis 2020 von 3,5% auf 0,5% gesenkt werden.

Eine Mehrheit von Staaten verhinderte damit erfolgreich

eine Verschiebung auf das Jahr 2020, das laut deutschem

Umweltministerium rund 570.000 vorzeitige Todesfälle

nach sich gezogen hätte. Schwefelemissionen können

zu Lungenkrebs und Herzkreislauferkrankungen führen.

In der Umwelt führen sie zur Versauerung von Böden und

Gewässern. Von diesem Beschluss profitieren

vor allem küstennahe Gebiete in Asien,

Afrika und Südamerika, da für die

nordeuropäischen Gewässer sowie

die nordamerikanische Küste bereits

ein Grenzwert von 0,1% vorgeschrie-

ben ist.

FG

www.ak-umwelt.at