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FOTOS: Schuh (1)

www.ak-umwelt.at

Seite 6

Wirtschaft & Umwelt 4/2016

Nachrichten

„nichtfinanzielle Erklärung“

zu prüfen. Da werden auch

Betriebsräte in die Diskussion

einbezogen sein. Positiv ist

auch, dass die Erläuterungen

konkrete Arbeitnehmerbelange

nennen und extra klarstellen,

dass eine Berichterstattung

anhand der Variante G4 der

Global Reporting Initiative (GRI)

jedenfalls ausreichend sein

wird. Die Richtlinie 2014/95/EU

regelt stärkere Anforderungen

an die Nachhaltigkeitsbericht-

erstattung von großen Unter-

nehmen als bisher und muss

Anfang Dezember umgesetzt

sein. Ansonsten bleibt der Ent-

wurf hinter vielen Vorschlägen

zurück, die im Zuge der Kon-

sultation vorgebracht wurden,

und wiederholt nur den Wortlaut

der Richtlinie, ohne ihn weiter

zu konkretisieren. Sehr wün-

schenswert wäre, wenn auch

große öffentliche Unternehmen

wie ASFINAG, ÖBB oder der

Verbund einbezogen wären und

Wirtschaftsprüfer die Erklärung

auch inhaltlich zu überprüfen

hätten.

HO

Österreich

Nitrat im Grundwasser

Beschwerde an die EU Kom-

mission.

Der Burgenländische Was-

serleitungsverband brachte eine

Beschwerde bei der EU-Kom-

mission ein. Der Grund ist die

mangelhafte Umsetzung der EU-

Nitratrichtlinie in Österreich. Die

EU-Nitratrichtlinie verfolgt das

Ziel, die Verschmutzung der Ge-

wässer durch Nitrat zum Schutz

der menschlichen Gesundheit zu

reduzieren sowie einer weiteren

Verunreinigung vorzubeugen.

Trotz ausgewiesener Schutz-

und Schongebiete kommt es bei

einigen Wasserversorgungsan-

lagen regelmäßig zu massiven

Nitratbelastungen, weit über

dem erlaubten Wert von 50

CO

2

-Emissionen des

internationalen Schiffs-

verkehrs:

Die Internationale See-

schifffahrts-Organisation

(IMO) hat die Einbezie-

hung der CO

2

-Emissionen

von Schiffen im internatio-

nalen Transport wieder für

zumindest sieben Jahre

hinausgeschoben, kritisiert

die NGO Transport and

Environment. Statt konkre-

te Schritte zur Emissions-

reduktion zu setzen, wie

es zur Umsetzung des

Klimaabkommens von

Paris dringend nötig sei,

hätte das zuständige

Komitee der IMO nur ein

neues System der

Datensammlung über den

Treibstoffverbrauch von

Schiffen ins Leben

gerufen.

Nachhaltiger Anbau von

Ölpalmen:

Zehn afrikanische Staaten

– Kamerun, Elfenbeinküs-

te, die Demokratische

Republik Kongo, die

Republik Kongo, Gabun,

Ghana, Liberia, Nigeria,

Sierra Leone und die

Zentralafrikanische

Republik – haben im Zuge

der 22. Klimakonferenz in

Marrakesh (Marokko) eine

Deklaration für die

nachhaltige Entwicklung

des Palmölsektors

verabschiedet. Die

Staaten anerkennen, dass

dem tropischen Regen-

wald eine zentrale Rolle

beim Klimaschutz

zukommt. Sie wollen die

Fehler von Malaysia und

Indonesien vermeiden, wo

große Flächen an Regen-

wald gerodet wurden, um

Ölpalmen-Plantagen Platz

zu machen. Der Anbau der

Ölpalmen soll daher netto

zu keiner Entwaldung

führen. Weitere Prinzipien

der Erklärung sind die

gerechte Aufteilung der

Nutzen, gute Arbeitsbe-

dingungen und die

Berücksichtigung der

Bedürfnisse indigener

Gruppen. Siehe: www.

tfa2020.org/activities/

african-palm-oil-initiative

Aus für Plastikbesteck:

Am 1. Jänner 2017 tritt in

Frankreich das Verbot von

Einweg-Plastiksackerln in

Kraft. Nun wurde ein

weiteres Verbot erlassen,

welches 2020 in Kraft

treten soll: Ab dann dürfen

Plastikbecher und

Plastikteller nur mehr in

Verkehr gesetzt werden,

wenn ihr Anteil an Kunst-

stoffen aus nachwachsen-

den Quellen („Biokunst-

stoff“) mindestens 50

Prozent beträgt. Die

Maßnahme ist Teil des

Gesetzes „Energiewende

für grünes Wachstum“, das

von der französischen

Umweltministerin Ségolène

Royal vorangetrieben wird.

Widerstand gegen die

Maßnahme kommt von

Pack2GoEurope, dem Inte-

ressensverband der

Lebensmittel-Verpa-

ckungsindustrie.

Artenschutz:

Anfang Oktober fand in

Johannesburg (Südafrika)

die 17. Vertragsstaaten-

konferenz des Washingto-

ner Artenschutzüberein-

kommens statt, auch

bekannt unter ihrer

englischen Abkürzung

CITES. Wieder wurde eine

große Zahl wildlebender

Tierarten, aber auch einige

Pflanzen in die Listen der

Arten aufgenommen, die

nicht oder nur einge-

schränkt gehandelt werden

dürfen. Ein Thema, dem

viel Raum gewidmet

wurde, war der Handel

mit Elfenbein. Grundsätz-

lich ist der zwischenstaatli-

che Handel mit Elfenbein

nach CITES derzeit

verboten, ausgenommen

gelegentlich erlaubte

Versteigerungen. Eine

Studie hatte aber ergeben,

dass diese zu einer

Zunahme der Nachfrage

und somit zum Anstieg der

Zahl an Abschüssen von

Elefanten durch Wilderer

geführt hätten. Die

Vertragsstaaten stimmten

schließlich gegen den

Antrag einiger afrikanischer

Staaten, einen kontrollier-

ten Handel mit Elfenbein

zuzulassen.

CS

EU, Europa und die Ganze Welt

Auf einen Blick