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AK FÜR SIE 04/2017
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ür Lehrlinge zur Restaurantfachfrau,
zum Restaurantfachmann 1.260
Stunden Berufsschulunterricht statt
1.080, die gleiche Erweiterung für Koch-
und Köchin-Lehrlinge, und angehende
Friseurinnen und Friseure sollen auch
1.260 Stunden in der Schule sein – statt
bisher 1.200.“ Renate Belschan-Casa-
grande, Bildungsexpertin in der Arbeiter-
kammer, zählt auf, was ihr jüngster Erfolg
praktisch bedeutet. Sie hat lange ver-
handelt, bis das Bildungsministerium un-
längst neue Lehrpläne für die Lehrlinge in
der Berufsschule in Begutachtung ge-
schickt hat.
Chancengerechtigkeit
„Das ist ein Durchbruch Richtung mehr
Lernqualität“, sagt Gabriele Schmid, Leiterin
der AK Abteilung Bildungspolitik. „Die Er-
weiterung schafft Chancengerechtigkeit
zwischen den Lehrberufen.“ Denn während
die Berufsschulzeit in der Ausbildung für
die Gastronomie und bei FriseurInnen der-
zeit noch eher kurz ist, gibt es in anderen
Lehrberufen längst mindestens 1.260
Stunden Berufsschulunterricht; etwa in der
Ausbildung von EDV-Kaufleuten.
Schmid: „Das hat im Klartext bedeutet,
dass die einen im Betrieb mehr arbeiten
mussten, während die anderen seltener im
Betrieb sind, aber besser auf den Beruf
vorbereitet werden.“
Zeit fürs Lernen
Die ungerechte Verteilung der Berufsschul-
zeit zwischen den jeweiligen Lehrberufen
wird jetzt beseitigt. Bildungsexpertin Bel-
schan-Casagrande: „Lehrlinge für Koch oder
für Köchin könnten jetzt zum Beispiel im
ersten Lehrjahr zwei Tage statt bisher einen
Tag in der Woche in der Berufsschule lernen.
Es bleibt Zeit, Versäumtes aufzuholen. Und
die Lehrlinge können zusätzlichen Unterricht
in Fächern bekommen, in denen es um die
Berufspraxis geht.“
Die Hoffnung: In Zukunft sollen alle
Lehrlinge nicht nur die Berufsschule schaf-
fen, sondern auch die Lehrabschlussprü-
fung. Derzeit besteht mehr als ein Fünftel
die Prüfung beim ersten Antritt nicht oder
geht erst gar nicht hin.
■
P.M.
Erfolg für Lehrlinge
Die Arbeiterkammer hat jahrelang mehr Schulunterricht für Lehrlinge
gefordert. Jetzt hat sie sich durchgesetzt.
initiativ
Foto: Christian Fischer
Eine Flipchart voller Erfolg für Jugendliche: AK Bildungsexpertin Renate Belschan-Casagrande
(rechts) und Abteilungsleiterin Gabriele Schmid zeigen die neue Berufsschulzeit
AK Erfolg I
Eine Ausrede weniger
für Versicherungen
Versicherungen sind erfinderisch, damit sie
nicht zahlen müssen. In einem konkreten Fall
hat die Arbeiterkammer ein Schlupfloch ge-
schlossen. Es ging um einen Versicherten, der
auf der Heimreise vom Flughafen den Koffer
selbst in den Kofferraum des Taxis stellte –
und dabei die Hutablage beschädigte. Seine
Haushaltsversicherung erklärte: Diesen Scha-
den zahlt sie nicht, weil sie weder für Schä-
den an gemieteten Sachen zuständig ist noch
für Schäden, die jemand durch Verwendung
eines Kraftfahrzeugs verursacht. Die AK klagte
und bekam Recht: Die Haushaltsversicherung
ist zuständig. Denn wer sich im Taxi fahren
lässt, mietet nicht den Wagen, sondern zahlt
nur fürs Mitfahren, urteilte das Gericht sinn-
gemäß. Und: Mitfahren bedeutet nicht, dass
das Fahrzeug „verwendet“ wird.
AK Erfolg II
Mehr Rechte bei
Berufsreifeprüfung
Wer eine Lehre oder eine Fachschule abge-
schlossen hat, kann über die so genannte
Berufsreifeprüfung auch die Matura machen.
Ab heuer müssen dabei dieselben Aufgaben
gelöst werden wie bei der Zentralmatura für
SchülerInnen, auch der Termin ist dersel-
be. Freilich hatte das Gesetz dafür einen
Schönheitsfehler. Wer bei der schriftlichen
Berufsreifeprüfung in Mathematik durchfällt,
hätte nicht, wie die SchülerInnen, zu einer
mündlichen Kompensationsprüfung antreten
dürfen, um den Fleck auszubessern. Die AK
setzte gleiche Rechte durch.
Mathematik-Fleck mündlich ausbessern:
Das kommt jetzt auch bei der Berufsreife
Foto: picturedesk.com / Westend61 / Dieter Schewig