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AK FÜR SIE 04/2017

F

ür Lehrlinge zur Restaurantfachfrau,

zum Restaurantfachmann 1.260

Stunden Berufsschulunterricht statt

1.080, die gleiche Erweiterung für Koch-

und Köchin-Lehrlinge, und angehende

Friseurinnen und Friseure sollen auch

1.260 Stunden in der Schule sein – statt

bisher 1.200.“ Renate Belschan-Casa-

grande, Bildungsexpertin in der Arbeiter-

kammer, zählt auf, was ihr jüngster Erfolg

praktisch bedeutet. Sie hat lange ver-

handelt, bis das Bildungsministerium un-

längst neue Lehrpläne für die Lehrlinge in

der Berufsschule in Begutachtung ge-

schickt hat.

Chancengerechtigkeit

„Das ist ein Durchbruch Richtung mehr

Lernqualität“, sagt Gabriele Schmid, Leiterin

der AK Abteilung Bildungspolitik. „Die Er-

weiterung schafft Chancengerechtigkeit

zwischen den Lehrberufen.“ Denn während

die Berufsschulzeit in der Ausbildung für

die Gastronomie und bei FriseurInnen der-

zeit noch eher kurz ist, gibt es in anderen

Lehrberufen längst mindestens 1.260

Stunden Berufsschulunterricht; etwa in der

Ausbildung von EDV-Kaufleuten.

Schmid: „Das hat im Klartext bedeutet,

dass die einen im Betrieb mehr arbeiten

mussten, während die anderen seltener im

Betrieb sind, aber besser auf den Beruf

vorbereitet werden.“

Zeit fürs Lernen

Die ungerechte Verteilung der Berufsschul-

zeit zwischen den jeweiligen Lehrberufen

wird jetzt beseitigt. Bildungsexpertin Bel-

schan-Casagrande: „Lehrlinge für Koch oder

für Köchin könnten jetzt zum Beispiel im

ersten Lehrjahr zwei Tage statt bisher einen

Tag in der Woche in der Berufsschule lernen.

Es bleibt Zeit, Versäumtes aufzuholen. Und

die Lehrlinge können zusätzlichen Unterricht

in Fächern bekommen, in denen es um die

Berufspraxis geht.“

Die Hoffnung: In Zukunft sollen alle

Lehrlinge nicht nur die Berufsschule schaf-

fen, sondern auch die Lehrabschlussprü-

fung. Derzeit besteht mehr als ein Fünftel

die Prüfung beim ersten Antritt nicht oder

geht erst gar nicht hin.

P.M.

Erfolg für Lehrlinge

Die Arbeiterkammer hat jahrelang mehr Schulunterricht für Lehrlinge

gefordert. Jetzt hat sie sich durchgesetzt.

initiativ

Foto: Christian Fischer

Eine Flipchart voller Erfolg für Jugendliche: AK Bildungsexpertin Renate Belschan-Casagrande

(rechts) und Abteilungsleiterin Gabriele Schmid zeigen die neue Berufsschulzeit

AK Erfolg I

Eine Ausrede weniger

für Versicherungen

Versicherungen sind erfinderisch, damit sie

nicht zahlen müssen. In einem konkreten Fall

hat die Arbeiterkammer ein Schlupfloch ge-

schlossen. Es ging um einen Versicherten, der

auf der Heimreise vom Flughafen den Koffer

selbst in den Kofferraum des Taxis stellte –

und dabei die Hutablage beschädigte. Seine

Haushaltsversicherung erklärte: Diesen Scha-

den zahlt sie nicht, weil sie weder für Schä-

den an gemieteten Sachen zuständig ist noch

für Schäden, die jemand durch Verwendung

eines Kraftfahrzeugs verursacht. Die AK klagte

und bekam Recht: Die Haushaltsversicherung

ist zuständig. Denn wer sich im Taxi fahren

lässt, mietet nicht den Wagen, sondern zahlt

nur fürs Mitfahren, urteilte das Gericht sinn-

gemäß. Und: Mitfahren bedeutet nicht, dass

das Fahrzeug „verwendet“ wird.

AK Erfolg II

Mehr Rechte bei

Berufsreifeprüfung

Wer eine Lehre oder eine Fachschule abge-

schlossen hat, kann über die so genannte

Berufsreifeprüfung auch die Matura machen.

Ab heuer müssen dabei dieselben Aufgaben

gelöst werden wie bei der Zentralmatura für

SchülerInnen, auch der Termin ist dersel-

be. Freilich hatte das Gesetz dafür einen

Schönheitsfehler. Wer bei der schriftlichen

Berufsreifeprüfung in Mathematik durchfällt,

hätte nicht, wie die SchülerInnen, zu einer

mündlichen Kompensationsprüfung antreten

dürfen, um den Fleck auszubessern. Die AK

setzte gleiche Rechte durch.

Mathematik-Fleck mündlich ausbessern:

Das kommt jetzt auch bei der Berufsreife

Foto: picturedesk.com / Westend61 / Dieter Schewig