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AK FÜR SIE 04/2017
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In den ersten sechs Monaten
eines Arbeitsverhältnisses entsteht der Urlaub anteilig zu
der zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten dann in voller Höhe. Ab Beginn des jeweils
neuen Arbeitsjahres entsteht sofort der volle Urlaubsanspruch für das aktuelle Arbeitsjahr.
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Ihr Urlaubsjahr
beginnt grundsätzlich mit dem Datum, an dem Ihr Arbeitsverhältnis
begonnen hat. Eine Umstellung auf das Kalenderjahr oder einen anderen Jahreszeitraum ist
möglich, wenn dies durch den für Sie geltenden Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung
geregelt wird. In Betrieben ohne Betriebsrat ist auch eine schriftliche Einzelvereinbarung
zwischen Ihnen und der Firma möglich.
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Ihr Arbeitgeber
muss Urlaubsaufzeichnungen führen. Bewahren Sie aber auch Aufzeich-
nungen zum Urlaub und Urlaubsvereinbarungen auf, damit die offenen Urlaubstage im Streitfall
berechnet werden können. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Gewerkschaft oder der AK nach.
Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?
Foto: picturedesk.com / Die Presse / Clemens Fabry
P
eter F. war als Lagerarbeiter drei Jah-
re bei seiner Firma beschäftigt. Sein
Arbeitgeber kündigte ihn und ver-
langte von Peter F., dass er seinen Restur-
laub während der Kündigungsfrist ver-
braucht.
Herr F. stimmte nicht zu und erklärte
sich weiterhin arbeitsbereit, obwohl er
vom Arbeitgeber freigestellt wurde. Dar-
aufhin teilte ihm sein Arbeitgeber mit, dass
sein restlicher Urlaub am Ende des Ar-
beitsverhältnisses weg ist und zahlte ihm
diesen nicht aus. Herr Peter F. suchte Hilfe
bei der AK.
„So geht das nicht“ sagt AK Arbeits-
rechtsberater Michael Hopf. Wenn sich
Job weg – Urlaub weg?
Peter F. bekam Geld für nicht genommene Urlaubstage.
Auch bei Kündigung gilt Ihr Recht auf Urlaub etwa die Zahlung auf Urlaubsersatzleistungen
Herr F. mit dem Chef nicht über den Ur-
laubsverbrauch einigt, müssen die offenen
Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhält-
nisses ausbezahlt werden. „Aber weil der
Chef nicht wollte, dass Herr F. arbeitete,
ist dies eine Dienstfreistellung“.
Folgendes steht Herrn F. zu: Für den
offenen Resturlaub im laufenden Jahr be-
kommt er die so genannte Urlaubsersatz-
leistung anteilig für den Zeitraum, in dem
er für die Firma tätig war. Auch nicht ver-
brauchte Urlaubstage aus den Vorjahren
werden bezahlt, wenn sie nicht länger als
zwei Jahre zurückliegen. Die Arbeiterkam-
mer forderte das Geld ein, Herr F. hat in-
zwischen 450 Euro bekommen.
Tipp
von Michael Hopf,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE
kurz
notiert
Denkanstöße für
Eltern und Teens
26. April
Ein kostenloser Workshop der AK
hilft Eltern und Jugendlichen, die vor einer
schwierigen Schul- oder Berufswahl stehen.
Wer bin ich? Was kann ich? Wohin gehe ich?
Die Workshops werden von Uly Paya, dem
Leiter der Akademie „Philosophieren mit
Kindern & Jugendlichen“ angeleitet.
Am
26. April
von 18 bis 20 Uhr (pünktlicher Beginn)
Bildungszentrum der AK Wien
Theresianumgasse 16-18
1040 Wien
Anmeldung unter
veranstaltungenbp
@
akwien.at,
mit Betreff „Wer bin ich“.
Abfertigung ausrechnen
Sie verlassen Ihre Firma und wollen wissen,
ob und wie viel Abfertigung Ihnen zusteht?
Das geht leicht und schnell mit dem
Abfertigungsrechner der Arbeiterkammer. Mit
nur wenigen Klicks wissen Sie, was Ihnen
zusteht, und zwar unabhängig
davon, ob ihr Dienstverhältnis
dem alten oder neuen Abferti-
gungsrecht unterliegt.
Den AK Abfertigungsrechner finden Sie
unter
abfertigung.arbeiterkammer.atoder als QR-Code fürs Smartphone.
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