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AK FÜR SIE 03/2018

Für eine Gleitzeitregelung

muss es in Firmen mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung

geben. In Firmen ohne Betriebsrat muss jeder und jede Beschäftigte eine Einzelvereinbarung

mit der Firma abschließen. Der Gleitzeitrahmen gibt die Zeitspanne an, in der die Beschäftigten

ihre Arbeit beginnen und beenden können.

Die Kernzeit

wird im Interesse des Arbeitgebers oft zusätzlich geregelt und ist die Zeit, in

der die ArbeitnehmerInnen auf jeden Fall im Betrieb anwesend sein müssen.

Die fiktive Normalarbeitszeit

legt fest, wann normalerweise in der Firma wie lange

gearbeitet wird (etwa von 8 bis 16 Uhr). Nur so können Zeitgutschriften für Urlaub, Kranken-

stand oder Dienstverhinderungsgründe korrekt berechnet werden.

Bevor Sie eine Gleitzeitvereinbarung

unterschreiben, fragen Sie im Zweifel bei Ihrem

Betriebsrat oder Ihrer AK nach.

Foto: Erwin Schuh

M

argit T. war neu in der Firma und

hatte bisher zu fixen Arbeitszeiten

immer montags bis freitags von 8

bis 16.30 Uhr gearbeitet. Nach einigen

Monaten fiel ihr auf, dass ihre Kolleginnen

und Kollegen öfter einmal später kamen

und dann auch länger arbeiteten. Sie

konnten ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.

Doch der direkte Vorgesetzte von Margit T.

erlaubte ihr nicht, ebenso wie die Kollegin-

nen und Kollegen zu arbeiten. Frau T. frag-

te die AK um Rat.

AK Arbeitsrechtsberater Frank Huß-

mann nahm Kontakt mit dem Betriebsrat der

Firma auf. Dieser bestätigte Hußmanns Ver-

Gleitzeit für alle?

Margit T. wollte wie ihre KollegInnen ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.

Die AK und der Betriebsrat halfen.

Eine Gleitzeit-Betriebsvereinbarung hilft den Beschäftigten, Berufliches und Privates unter

einen Hut zu bringen

mutung: Es gibt für alle Beschäftigten der

Firma eine Betriebsvereinbarung über Gleit-

zeit. „Wenn es eine Betriebsvereinbarung

zur Gleitzeit gibt, haben Sie das Recht, Ihre

Arbeitszeit im Rahmen des Gleitzeitrahmens

frei einzuteilen.“ Wichtig ist dabei: Die soge-

nannte Kernarbeitszeit muss eingehalten

werden. Das ist die Zeit, in der alle Beschäf-

tigten der Firma anwesend sein müssen.

Da der Betriebsrat der AK mitgeteilt hat-

te, dass er Frau T. unterstützten werde,

wandte sich Frau T. an ihren Betriebsrat.

Dieser erreichte, dass auch ihr Vorgesetzter

Frau T. fortan gestattete, die Gleitzeitrege-

lung wie alle anderen in der Firma zu nutzen.

Tipp

von Frank Hußmann,

AK ARBEITSRECHTSEXPERTE

job

tipps

Leben riskiert und entlassen

Weil es schnell gehen musste, sollte Peter L.

ohne die Sicherung eines Gerüsts einen vier

Meter hohen Kamin verputzen. Zuerst

weigerte sich Herr L. Daraufhin ließ der

Polier ein provisorisches Gerüst errichten, das

jedoch keine Absturzsicherung hatte. Peter L.

führte die Arbeiten – unter Einsatz seines

Lebens – durch, aber unter Protest.

Daraufhin wurde er vom Polier „heimge-

schickt“, also fristlos entlassen. Er bat die AK

um Hilfe. Die klagte für ihn. „Ich bin Maurer,

nicht Zuckerbäcker“, sagte Peter L. und

überzeugte das Arbeits- und Sozialgericht,

dass er als erfahrener Bauarbeiter wusste,

dass das provisorische Gerüst ihn nicht

ausreichend vor einem Absturz sicherte.

Neben der Bekämpfung der Entlassung ging

es um mehr als 2.300 Euro Weihnachtsgeld

und eine Kündigungsentschädigung. Das

Arbeits- und Sozialgericht gab Peter L. recht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

10.000 Euro eingeklagt

„Gut verhandelt“, dachte der Polier Boris Z.*

Er hatte mit einer Baufirma einen Monatslohn

von 2.500 Euro netto ausgemacht. Allerdings

meinte die Firma, ihm mit diesen 2.500 Euro

per All-in-Vertrag auch 20 Überstunden

abzugelten. Und so kam Boris Z. mit seinem

Gehaltsscheck in die Rechtsberatung der AK.

Eine Vergleichsrechnung mit der richtigen

Einstufung nach dem Kollektivvertrag ergab:

Mit dem Nettolohn von 2.500 Euro waren

lediglich acht Überstunden im Monat

abgegolten. Viel zu wenige, denn Boris Z.

hatte in den Vormonaten nachweislich immer

rund 200 Stunden pro Monat gearbeitet. Weil

die Firma auch andere Ansprüche von Boris

Z. nicht ausbezahlt hatte, klagte er mit Hilfe

der AK insgesamt fast 10.000 Euro an

Nachzahlungen ein und bekam recht.

kurz

notiert

Gleitzeit: Gut zu wissen

Sprechstunde

facebook.com/Arbeiterkammer

Infos zu All-in-Verträgen

Mittwoch, 21. März 2018

14 bis 16 Uhr

* Name geändert