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AK FÜR SIE 03/2018
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Für eine Gleitzeitregelung
muss es in Firmen mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung
geben. In Firmen ohne Betriebsrat muss jeder und jede Beschäftigte eine Einzelvereinbarung
mit der Firma abschließen. Der Gleitzeitrahmen gibt die Zeitspanne an, in der die Beschäftigten
ihre Arbeit beginnen und beenden können.
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Die Kernzeit
wird im Interesse des Arbeitgebers oft zusätzlich geregelt und ist die Zeit, in
der die ArbeitnehmerInnen auf jeden Fall im Betrieb anwesend sein müssen.
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Die fiktive Normalarbeitszeit
legt fest, wann normalerweise in der Firma wie lange
gearbeitet wird (etwa von 8 bis 16 Uhr). Nur so können Zeitgutschriften für Urlaub, Kranken-
stand oder Dienstverhinderungsgründe korrekt berechnet werden.
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Bevor Sie eine Gleitzeitvereinbarung
unterschreiben, fragen Sie im Zweifel bei Ihrem
Betriebsrat oder Ihrer AK nach.
Foto: Erwin Schuh
M
argit T. war neu in der Firma und
hatte bisher zu fixen Arbeitszeiten
immer montags bis freitags von 8
bis 16.30 Uhr gearbeitet. Nach einigen
Monaten fiel ihr auf, dass ihre Kolleginnen
und Kollegen öfter einmal später kamen
und dann auch länger arbeiteten. Sie
konnten ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.
Doch der direkte Vorgesetzte von Margit T.
erlaubte ihr nicht, ebenso wie die Kollegin-
nen und Kollegen zu arbeiten. Frau T. frag-
te die AK um Rat.
AK Arbeitsrechtsberater Frank Huß-
mann nahm Kontakt mit dem Betriebsrat der
Firma auf. Dieser bestätigte Hußmanns Ver-
Gleitzeit für alle?
Margit T. wollte wie ihre KollegInnen ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.
Die AK und der Betriebsrat halfen.
Eine Gleitzeit-Betriebsvereinbarung hilft den Beschäftigten, Berufliches und Privates unter
einen Hut zu bringen
mutung: Es gibt für alle Beschäftigten der
Firma eine Betriebsvereinbarung über Gleit-
zeit. „Wenn es eine Betriebsvereinbarung
zur Gleitzeit gibt, haben Sie das Recht, Ihre
Arbeitszeit im Rahmen des Gleitzeitrahmens
frei einzuteilen.“ Wichtig ist dabei: Die soge-
nannte Kernarbeitszeit muss eingehalten
werden. Das ist die Zeit, in der alle Beschäf-
tigten der Firma anwesend sein müssen.
Da der Betriebsrat der AK mitgeteilt hat-
te, dass er Frau T. unterstützten werde,
wandte sich Frau T. an ihren Betriebsrat.
Dieser erreichte, dass auch ihr Vorgesetzter
Frau T. fortan gestattete, die Gleitzeitrege-
lung wie alle anderen in der Firma zu nutzen.
Tipp
von Frank Hußmann,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE
job
tipps
Leben riskiert und entlassen
Weil es schnell gehen musste, sollte Peter L.
ohne die Sicherung eines Gerüsts einen vier
Meter hohen Kamin verputzen. Zuerst
weigerte sich Herr L. Daraufhin ließ der
Polier ein provisorisches Gerüst errichten, das
jedoch keine Absturzsicherung hatte. Peter L.
führte die Arbeiten – unter Einsatz seines
Lebens – durch, aber unter Protest.
Daraufhin wurde er vom Polier „heimge-
schickt“, also fristlos entlassen. Er bat die AK
um Hilfe. Die klagte für ihn. „Ich bin Maurer,
nicht Zuckerbäcker“, sagte Peter L. und
überzeugte das Arbeits- und Sozialgericht,
dass er als erfahrener Bauarbeiter wusste,
dass das provisorische Gerüst ihn nicht
ausreichend vor einem Absturz sicherte.
Neben der Bekämpfung der Entlassung ging
es um mehr als 2.300 Euro Weihnachtsgeld
und eine Kündigungsentschädigung. Das
Arbeits- und Sozialgericht gab Peter L. recht.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
10.000 Euro eingeklagt
„Gut verhandelt“, dachte der Polier Boris Z.*
Er hatte mit einer Baufirma einen Monatslohn
von 2.500 Euro netto ausgemacht. Allerdings
meinte die Firma, ihm mit diesen 2.500 Euro
per All-in-Vertrag auch 20 Überstunden
abzugelten. Und so kam Boris Z. mit seinem
Gehaltsscheck in die Rechtsberatung der AK.
Eine Vergleichsrechnung mit der richtigen
Einstufung nach dem Kollektivvertrag ergab:
Mit dem Nettolohn von 2.500 Euro waren
lediglich acht Überstunden im Monat
abgegolten. Viel zu wenige, denn Boris Z.
hatte in den Vormonaten nachweislich immer
rund 200 Stunden pro Monat gearbeitet. Weil
die Firma auch andere Ansprüche von Boris
Z. nicht ausbezahlt hatte, klagte er mit Hilfe
der AK insgesamt fast 10.000 Euro an
Nachzahlungen ein und bekam recht.
kurz
notiert
Gleitzeit: Gut zu wissen
Sprechstunde
facebook.com/ArbeiterkammerInfos zu All-in-Verträgen
Mittwoch, 21. März 2018
14 bis 16 Uhr
* Name geändert