Table of Contents Table of Contents
Previous Page  11 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 32 Next Page
Page Background

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 05/2018

11

im Blick

Foto: Erwin Schuh

B

ei „Henry am Zug“ mussten die

ArbeitnehmerInnen regelmäßig 12

Stunden und mehr arbeiten. Für

die Pausen, die nicht eingehalten werden

konnten, muss das Unternehmen jetzt Lohn

nachzahlen. Zusätzlich wurde eine saftige

Verwaltungsstrafe verhängt: ein fünfstelliger

Betrag laut Presseberichten.

Diese hohe Summe kommt dadurch zustande,

dass für jede einzelne betroffene Arbeitskraft

Strafe fällig wird. Das ist auch gut so, schließ-

lich macht es einen Unterschied, ob einmal

ein paar Überstunden zu viel „passieren“, oder

ob ein Unternehmen systematisch das Gesetz

bricht, um den Gewinn zu erhöhen.

Strafen müssen abschrecken

Laut einer Studie ist für 70 Prozent der ös-

terreichischen Unternehmen die Vermeidung

von Verwaltungsstrafen eine wichtige Moti-

vation für den ArbeitnehmerInnenschutz. Die

Regierung plant allerdings eine „Überarbei-

tung“ dieser Regelung. Dann könnte dieselbe

Art von Verstoß nur mehr als ein einziger

bewertet werden. „Henry am Zug“ müsste

dann nicht mehr über 100.000 Euro, sondern

nur 200 Euro Strafe zahlen. Abschreckende

Wirkung: null.

Ein AK Fan auf Facebook bringt es treffend

auf den Punkt: „Super! In Zukunft kann ich

also immer schnell fahren, nachdem ich ein-

mal Strafe bezahlt, mir quasi die Genehmi-

gung erkauft habe!“ Die AK ist zwar für eine

Regelung für Härtefälle, aber eine Verwal-

tungsstrafe „light“ wäre der falsche Weg.

Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen,

die sich durch systematische Gesetzesver-

letzungen einen unfairen Wettbewerbsvorteil

verschaffen, mit einem

Griff in die Portokasse

freikaufen können.

Strafe „light“ im

Arbeitsrecht?

Wirtschaft

klipp&klar

Dr. Hans Trenner

AK Wien, Bereichsleiter

Arbeitsrecht und Rechtsschutz

Mehr auf

Arbeiterkammer Juristin Julia Vazny-König half Sabine M. dabei, Pausen einzuklagen, die

ihr zu Unrecht vom Lohn abgezogen wurden

A

rbeitspausen müssen „echte

Freizeit“ sein. Das hat jüngst der

Oberste Gerichtshof klargestellt,

nachdem Sabine M. und ihre KollegIn-

nen vom Bordservice von „Henry am

Zug“ mithilfe der Arbeiterkammer geklagt

hatten. Denn nicht nur mussten die Kell-

nerInnen 12 Stunden und mehr arbei-

ten. Zusätzlich war es ihnen so gut wie

unmöglich, zwischendurch einmal eine

Pause zu machen. Trotzdem wurden die

Pausen vom Lohn „abgezogen“.

Pausen vom Lohn abgezogen

Das Unternehmen forderte von den Mitar-

beiterInnen ständige Arbeitsbereitschaft,

was eine Pause unmöglich machte. Zur

Erholung gestand das Unternehmen den

MitarbeiterInnen nur einen Klappsessel im

engen Bereich hinter dem Tresen zu. Ei-

nen Pausenraum am Zug gab es aber

nicht, denn es gab keine eigenen Abteile.

Sabine M. erzählt: „Da bleibt nur das Klo.

Manche haben dort gegessen, nur dort

hatte man seine Ruhe.“ Im April entschied

der Oberste Gerichtshof: Das war keine

echte Pause. Daher muss das Unterneh-

men den Lohn nachzahlen. Denn: Wann

Pause ist, muss für die MitarbeiterInnen

vorhersehbar sein.

n

K.N.-A.

12 Stunden ohne Pause

Bei „Henry am Zug“ wurden Pausen zu Unrecht vom Lohn

abgezogen.

AK Pensionsrecht oft reformiert

Die AK hat ihr Pensionsrecht schrittweise modernisiert.

men. 88 Prozent der älteren AK Beschäf-

tigten haben auf bessere, alte Pensions-

rechte freiwillig verzichtet. PräsidentInnen

und andere FunktionärInnen bekommen

von der AK keine Pension.

Auch der Rechnungshof hat das AK

Pensionssystem geprüft: Für das aktuelle

Modell gab es Lob, bei den älteren AK

Pensionsrechten sieht der Rechnungshof

den Gesetzgeber am Zug. Denn die AK

selbst hat keine Möglichkeit, rückwirkend

in bestehende Pensionsverträge einzu-

greifen, die internen Reformen hat die AK

längst alle erledigt.

n

D

ie Regierung hat neue Regeln für

Sonderpensionen angekündigt.

Immer wieder wurde in diesem

Zusammenhang auch die Arbeiterkam-

mer genannt. Doch was sind die Fakten?

AK MitarbeiterInnen bekommen eine

ASVG-Pension wie alle anderen. Zusätz-

lich gibt es eine Betriebspension – wie für

ein Drittel der Beschäftigten (weit mehr

als eine Million) in Österreich auch. 2003,

vor 15 Jahren, hat die AK frühere, bessere

Pensionsrechte abgeschafft. Die Mitarbei-

terInnen sind in einer Pensionskassa und

werden eine kleine Zusatzpension bekom-

Foto: Lisi Specht