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wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 05/2018
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im Blick
Foto: Erwin Schuh
B
ei „Henry am Zug“ mussten die
ArbeitnehmerInnen regelmäßig 12
Stunden und mehr arbeiten. Für
die Pausen, die nicht eingehalten werden
konnten, muss das Unternehmen jetzt Lohn
nachzahlen. Zusätzlich wurde eine saftige
Verwaltungsstrafe verhängt: ein fünfstelliger
Betrag laut Presseberichten.
Diese hohe Summe kommt dadurch zustande,
dass für jede einzelne betroffene Arbeitskraft
Strafe fällig wird. Das ist auch gut so, schließ-
lich macht es einen Unterschied, ob einmal
ein paar Überstunden zu viel „passieren“, oder
ob ein Unternehmen systematisch das Gesetz
bricht, um den Gewinn zu erhöhen.
Strafen müssen abschrecken
Laut einer Studie ist für 70 Prozent der ös-
terreichischen Unternehmen die Vermeidung
von Verwaltungsstrafen eine wichtige Moti-
vation für den ArbeitnehmerInnenschutz. Die
Regierung plant allerdings eine „Überarbei-
tung“ dieser Regelung. Dann könnte dieselbe
Art von Verstoß nur mehr als ein einziger
bewertet werden. „Henry am Zug“ müsste
dann nicht mehr über 100.000 Euro, sondern
nur 200 Euro Strafe zahlen. Abschreckende
Wirkung: null.
Ein AK Fan auf Facebook bringt es treffend
auf den Punkt: „Super! In Zukunft kann ich
also immer schnell fahren, nachdem ich ein-
mal Strafe bezahlt, mir quasi die Genehmi-
gung erkauft habe!“ Die AK ist zwar für eine
Regelung für Härtefälle, aber eine Verwal-
tungsstrafe „light“ wäre der falsche Weg.
Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen,
die sich durch systematische Gesetzesver-
letzungen einen unfairen Wettbewerbsvorteil
verschaffen, mit einem
Griff in die Portokasse
freikaufen können.
Strafe „light“ im
Arbeitsrecht?
Wirtschaft
klipp&klar
Dr. Hans Trenner
AK Wien, Bereichsleiter
Arbeitsrecht und Rechtsschutz
Mehr auf
Arbeiterkammer Juristin Julia Vazny-König half Sabine M. dabei, Pausen einzuklagen, die
ihr zu Unrecht vom Lohn abgezogen wurden
A
rbeitspausen müssen „echte
Freizeit“ sein. Das hat jüngst der
Oberste Gerichtshof klargestellt,
nachdem Sabine M. und ihre KollegIn-
nen vom Bordservice von „Henry am
Zug“ mithilfe der Arbeiterkammer geklagt
hatten. Denn nicht nur mussten die Kell-
nerInnen 12 Stunden und mehr arbei-
ten. Zusätzlich war es ihnen so gut wie
unmöglich, zwischendurch einmal eine
Pause zu machen. Trotzdem wurden die
Pausen vom Lohn „abgezogen“.
Pausen vom Lohn abgezogen
Das Unternehmen forderte von den Mitar-
beiterInnen ständige Arbeitsbereitschaft,
was eine Pause unmöglich machte. Zur
Erholung gestand das Unternehmen den
MitarbeiterInnen nur einen Klappsessel im
engen Bereich hinter dem Tresen zu. Ei-
nen Pausenraum am Zug gab es aber
nicht, denn es gab keine eigenen Abteile.
Sabine M. erzählt: „Da bleibt nur das Klo.
Manche haben dort gegessen, nur dort
hatte man seine Ruhe.“ Im April entschied
der Oberste Gerichtshof: Das war keine
echte Pause. Daher muss das Unterneh-
men den Lohn nachzahlen. Denn: Wann
Pause ist, muss für die MitarbeiterInnen
vorhersehbar sein.
n
K.N.-A.
12 Stunden ohne Pause
Bei „Henry am Zug“ wurden Pausen zu Unrecht vom Lohn
abgezogen.
AK Pensionsrecht oft reformiert
Die AK hat ihr Pensionsrecht schrittweise modernisiert.
men. 88 Prozent der älteren AK Beschäf-
tigten haben auf bessere, alte Pensions-
rechte freiwillig verzichtet. PräsidentInnen
und andere FunktionärInnen bekommen
von der AK keine Pension.
Auch der Rechnungshof hat das AK
Pensionssystem geprüft: Für das aktuelle
Modell gab es Lob, bei den älteren AK
Pensionsrechten sieht der Rechnungshof
den Gesetzgeber am Zug. Denn die AK
selbst hat keine Möglichkeit, rückwirkend
in bestehende Pensionsverträge einzu-
greifen, die internen Reformen hat die AK
längst alle erledigt.
n
D
ie Regierung hat neue Regeln für
Sonderpensionen angekündigt.
Immer wieder wurde in diesem
Zusammenhang auch die Arbeiterkam-
mer genannt. Doch was sind die Fakten?
AK MitarbeiterInnen bekommen eine
ASVG-Pension wie alle anderen. Zusätz-
lich gibt es eine Betriebspension – wie für
ein Drittel der Beschäftigten (weit mehr
als eine Million) in Österreich auch. 2003,
vor 15 Jahren, hat die AK frühere, bessere
Pensionsrechte abgeschafft. Die Mitarbei-
terInnen sind in einer Pensionskassa und
werden eine kleine Zusatzpension bekom-
Foto: Lisi Specht