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wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 11/2017

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A

m 12. Oktober war es endlich so

weit: Der Nationalrat beschloss

die Angleichung der Rechte von

ArbeiterInnen und Angestellten.

„Das ist ein Meilenstein für die Arbeitswelt

in Österreich“, sagen AK Präsident Rudi

Kaske und ÖGB Präsident Erich Foglar.

Denn die ArbeitnehmerInnen-Seite hat

lange darum gekämpft, dass die Diskrimi-

nierungen beendet werden.

Kündigungsfrist 6 Wochen

Unterschiedliche Rechte gibt es für Arbei-

terInnen und Angestellte etwa bei den Kün-

digungsfristen. Diese fallen für ArbeiterIn-

nen oft deutlich kürzer aus, mitunter ist die

Kündigungsfrist nur ein Tag. Die Fristen

werden nun zugunsten der ArbeiterInnen

mit dem Jahr 2021 harmonisiert. Für Kündi-

gung durch den Arbeitgeber beträgt die

Kündigungsfrist dann mindestens sechs

Wochen. Auf Saisonbetriebe können die

Sozialpartner mit speziellen Regelungen im

Kollektivvertrag Rücksicht nehmen.

Mitte kommenden Jahres tritt die An-

gleichung der Entgeltfortzahlung im

Krankheitsfall zugunsten der Angestellten

in Kraft. Bisher ist es so, dass bei Ange-

stellten ein neuer, voller Anspruch auf Ent-

geltfortzahlung im Krankheitsfall immer ein

halbes Jahr nach Ende der Ersterkrankung

entsteht. Das System ist sehr kompliziert.

Geld nach Arbeitsunfall

Bei ArbeiterInnen hingegen entsteht mit

Beginn eines Arbeitsjahres immer ein

„Ein Meilenstein für

die Arbeitswelt“

Die Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten

werden nun endlich angeglichen.

Foto: picturedesk.com / CAIA IMAGE / Science Photo Library

Foto: Erwin Schuh

neuer, voller Anspruch. Zudem haben

ArbeiterInnen einen eigenen Anspruch

auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfällen.

Bei Angestellten wird bei einem Arbeits-

unfall der „normale“ Anspruch verbraucht.

Nun werden Angestellte und Arbeite-

rInnen bei der Entgeltfortzahlung im

Krankheitsfall und bei Arbeitsunfällen

gleich behandelt.

Frei bei Behördenweg

Ebenfalls angeglichen wird die Entgeltfort-

zahlung bei Dienstverhinderung aus wich-

tigen Gründen. Bislang muss bei einer

wichtigen Dienstverhinderung (Arztbe-

such, Behördentermin) ein Arbeiter Urlaub

nehmen, ein Angestellter bekommt für eini-

ge Stunden frei und weiter bezahlt. Diese

Ungleichbehandlung wird mit 1. Juli 2018

beendet.

n

M. K.

Bald gleiche Rechte für ArbeiterInnen und

Angestellte: AK Präsident Rudi Kaske,

ÖGB Präsident Erich Foglar (unten) haben

dafür gekämpft

Besser für ArbeitnehmerInnen

Der Nationalrat hat zusätzlich

zur Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestell-

ten zahlreiche weitere wichtige Beschlüsse für ArbeitnehmerInnen gefasst. Verbesserungen

kommen jetzt auch für Lehrlinge, für Arbeitssuchende und für MieterInnen bei Abschluss eines

neuen Vertrags.

n

Internatskosten für Lehrlinge fallen.

Bis zu 1.000 Euro machen die Internatskosten für

Lehrlinge aus, nur ein Teil der Betriebe hat diese Kosten übernommen. Mit 1. Jänner 2018 wird der

Insolvenzentgeltfonds die Kosten refundieren, das ist eine große Entlastung für die Lehrlinge!

n

Das Partnereinkommen

wird nicht mehr auf die Notstandshilfe angerechnet. Mit 1. Juli

2018 fällt die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe weg. Das wird vor

allem Frauen nützen.

n

Die Mietvertragsgebühr

für Wohnräume wird abgeschafft. Diese Gebühr macht ein gutes

Drittel einer Monatsmiete aus. Die Abschaffung ist ein kleiner Schritt, um Wohnen zu vergünsti-

gen, dem hoffentlich bald weitere Schritte folgen werden.