

Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 11/2017
11
A
m 12. Oktober war es endlich so
weit: Der Nationalrat beschloss
die Angleichung der Rechte von
ArbeiterInnen und Angestellten.
„Das ist ein Meilenstein für die Arbeitswelt
in Österreich“, sagen AK Präsident Rudi
Kaske und ÖGB Präsident Erich Foglar.
Denn die ArbeitnehmerInnen-Seite hat
lange darum gekämpft, dass die Diskrimi-
nierungen beendet werden.
Kündigungsfrist 6 Wochen
Unterschiedliche Rechte gibt es für Arbei-
terInnen und Angestellte etwa bei den Kün-
digungsfristen. Diese fallen für ArbeiterIn-
nen oft deutlich kürzer aus, mitunter ist die
Kündigungsfrist nur ein Tag. Die Fristen
werden nun zugunsten der ArbeiterInnen
mit dem Jahr 2021 harmonisiert. Für Kündi-
gung durch den Arbeitgeber beträgt die
Kündigungsfrist dann mindestens sechs
Wochen. Auf Saisonbetriebe können die
Sozialpartner mit speziellen Regelungen im
Kollektivvertrag Rücksicht nehmen.
Mitte kommenden Jahres tritt die An-
gleichung der Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall zugunsten der Angestellten
in Kraft. Bisher ist es so, dass bei Ange-
stellten ein neuer, voller Anspruch auf Ent-
geltfortzahlung im Krankheitsfall immer ein
halbes Jahr nach Ende der Ersterkrankung
entsteht. Das System ist sehr kompliziert.
Geld nach Arbeitsunfall
Bei ArbeiterInnen hingegen entsteht mit
Beginn eines Arbeitsjahres immer ein
„Ein Meilenstein für
die Arbeitswelt“
Die Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten
werden nun endlich angeglichen.
Foto: picturedesk.com / CAIA IMAGE / Science Photo Library
Foto: Erwin Schuh
neuer, voller Anspruch. Zudem haben
ArbeiterInnen einen eigenen Anspruch
auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfällen.
Bei Angestellten wird bei einem Arbeits-
unfall der „normale“ Anspruch verbraucht.
Nun werden Angestellte und Arbeite-
rInnen bei der Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall und bei Arbeitsunfällen
gleich behandelt.
Frei bei Behördenweg
Ebenfalls angeglichen wird die Entgeltfort-
zahlung bei Dienstverhinderung aus wich-
tigen Gründen. Bislang muss bei einer
wichtigen Dienstverhinderung (Arztbe-
such, Behördentermin) ein Arbeiter Urlaub
nehmen, ein Angestellter bekommt für eini-
ge Stunden frei und weiter bezahlt. Diese
Ungleichbehandlung wird mit 1. Juli 2018
beendet.
n
M. K.
Bald gleiche Rechte für ArbeiterInnen und
Angestellte: AK Präsident Rudi Kaske,
ÖGB Präsident Erich Foglar (unten) haben
dafür gekämpft
Besser für ArbeitnehmerInnen
Der Nationalrat hat zusätzlich
zur Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestell-
ten zahlreiche weitere wichtige Beschlüsse für ArbeitnehmerInnen gefasst. Verbesserungen
kommen jetzt auch für Lehrlinge, für Arbeitssuchende und für MieterInnen bei Abschluss eines
neuen Vertrags.
n
Internatskosten für Lehrlinge fallen.
Bis zu 1.000 Euro machen die Internatskosten für
Lehrlinge aus, nur ein Teil der Betriebe hat diese Kosten übernommen. Mit 1. Jänner 2018 wird der
Insolvenzentgeltfonds die Kosten refundieren, das ist eine große Entlastung für die Lehrlinge!
n
Das Partnereinkommen
wird nicht mehr auf die Notstandshilfe angerechnet. Mit 1. Juli
2018 fällt die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe weg. Das wird vor
allem Frauen nützen.
n
Die Mietvertragsgebühr
für Wohnräume wird abgeschafft. Diese Gebühr macht ein gutes
Drittel einer Monatsmiete aus. Die Abschaffung ist ein kleiner Schritt, um Wohnen zu vergünsti-
gen, dem hoffentlich bald weitere Schritte folgen werden.