Table of Contents Table of Contents
Previous Page  12 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 32 Next Page
Page Background

12

AK FÜR SIE 11/2017

G

oran B. hoffte für sich und seine Fa-

milie eine günstige Wohnung zu

kaufen. Ein ihm bekannter Bauun-

ternehmer hatte ihm eine Kaufoption auf

eine Wohnung angeboten: Zunächst sollte

Familie B. dort als Mieterin auf drei Jahre

befristet einziehen, sich aber über die Zah-

lung einer sehr hohen Kaution eine Kauf-

option sichern. Nach diesen drei Jahren

hätte die Familie genug Eigenkapital zu-

sammengehabt, um die Wohnung zu kau-

fen. Schon während der drei Jahre steckte

Goran B. viel Zeit und Geld in den Umbau

der Wohnung.

Kaufoption und Geld weg

Doch dann ging die Baufirma in Insolvenz.

Der Insolvenzverwalter fühlte sich nicht an

die Kaufoption gebunden und bestritt

auch die Zahlung der Kaution. Der befris-

tete Mietvertrag war fast ausgelaufen. Oh-

ne Kaufoption und Kaution wäre die Fami-

lie mit leeren Händen dagestanden. Goran

B. suchte Rat bei der AK.

„Es war eine ganz schwierige Ausgangs-

lage. Wir haben versucht, den Insolvenzver-

walter zunächst davon zu überzeugen, dass

die hohe Kaution wirklich gezahlt wurde.

Dafür fand sich schließlich in den Firmen-

Unterlagen ein Beleg“, sagt AK Mietrechts-

experte Walter Rosifka.

Die AK fand mit dem Insolvenzverwalter

eine gute Lösung für beide Seiten: Die

Familie gab die Kaufoption auf und bekam

am Ende dafür zumindest das einmal ge-

zahlte Geld und einige Kosten für die Inves-

titionen in die Wohnung zurück, insgesamt

rund 170.000 Euro. Der Insolvenzverwalter

konnte die Wohnung zu einem guten Preis

verkaufen. „Nur die AK hat versucht, mir zu

helfen“, sagt Goran B. „Das war die schwers-

te Zeit in meinem Leben.“

AK Berater Walter Rosifka warnt vor

Kaufoptionen, für die man oft eine hohe

Summe bezahlt, lange bevor man Eigentü-

mer wird: „Viele hoffen so zum ersehnten

Eigentum zu kommen. Aber eine Kaufoption

ist sehr riskant“, so Rosifka. „Denn wenn

der Verkäufer vorzeitig in Insolvenz geht, ist

die Kaufoption meistens weg. Ähnliche

Probleme gibt es, wenn die Immobilie zwi-

schenzeitlich verkauft wird und die Kaufop-

tion vom neuen Eigentümer nicht ausdrück-

lich übernommen wurde.“

U.B.

Achtung, Kaufoption

Weil eine Baufirma pleite ging, drohte für Herrn B. der finanzielle Ruin.

Die AK verhalf ihm zur Rückzahlung von über 170.000 Euro.

initiativ

Foto: Erwin Schuh

AK Berater Walter Rosifka versuchte das Unmögliche und konnte einer Familie viel Geld retten

AK Erfolg I

Handy: Grenzen für

die Kündigungsfrist

Sie haben noch einen Handy-Vertrag, den

sie vor dem 26. Feber 2016 abgeschlossen

haben: Dann haben die AK Konsumenten-

schützerInnen für Sie einen Erfolg erzielt.

Sie klagten sowohl „Drei“ (Hutchinson) als

auch A1 wegen Klauseln, die für die Kündi-

gung des Vertrags eine Frist von 12 Wochen

vorsahen. Das ist unzulässig lang, urteilte

der Oberste Gerichtshof in beiden Fällen. Die

KundInnen müssen daher die Kündigungsfrist

nicht einhalten. Gegen die anderen Anbie-

ter wirkt das Urteil zwar nicht unmittelbar,

trotzdem rät die AK den KundInnen, sich auf

die Urteile zu berufen, wenn auch ihr Vertrag

eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vorsieht.

Übrigens: Bei Verträgen ab dem 26. Feber

2016 darf die Kündigungsfrist nie länger als

ein Monat sein.

AK bleibt dran

Entsendungen „neu“

Die Entsenderichtlinie regelt die Rechte von

entsandten ArbeitnehmerInnen im EU-Ausland.

Das betrifft in Österreich insbesondere die

Bau-Branche oder den Lkw-Fernverkehr.

Die AK hat seit Jahren auf Verbesserungen

gedrängt, um Lohn- und Sozialdumping zu

bekämpfen. Jetzt hat der EU-Rat Änderungen

vorgeschlagen. „Nur ein kleiner Schritt“,

sagt die AK. Künftig müssen die Firmen aus

dem Ausland auch für Unterbringung und

Reisekosten ihrer Beschäftigten aufkommen.

Als Rückschritt wertet die AK, dass etwa beim

Straßengütertransport der Grundsatz „Gleicher

Lohn am gleichen Ort“ nur abgeschwächt

angewandt wird. Die AK bleibt dran.

Arbeit auf dem Bau: EU muss vor

Lohndumping schützen

Foto: picturedesk.com / KURIER / Franz Gruber