

12
AK FÜR SIE 11/2017
G
oran B. hoffte für sich und seine Fa-
milie eine günstige Wohnung zu
kaufen. Ein ihm bekannter Bauun-
ternehmer hatte ihm eine Kaufoption auf
eine Wohnung angeboten: Zunächst sollte
Familie B. dort als Mieterin auf drei Jahre
befristet einziehen, sich aber über die Zah-
lung einer sehr hohen Kaution eine Kauf-
option sichern. Nach diesen drei Jahren
hätte die Familie genug Eigenkapital zu-
sammengehabt, um die Wohnung zu kau-
fen. Schon während der drei Jahre steckte
Goran B. viel Zeit und Geld in den Umbau
der Wohnung.
Kaufoption und Geld weg
Doch dann ging die Baufirma in Insolvenz.
Der Insolvenzverwalter fühlte sich nicht an
die Kaufoption gebunden und bestritt
auch die Zahlung der Kaution. Der befris-
tete Mietvertrag war fast ausgelaufen. Oh-
ne Kaufoption und Kaution wäre die Fami-
lie mit leeren Händen dagestanden. Goran
B. suchte Rat bei der AK.
„Es war eine ganz schwierige Ausgangs-
lage. Wir haben versucht, den Insolvenzver-
walter zunächst davon zu überzeugen, dass
die hohe Kaution wirklich gezahlt wurde.
Dafür fand sich schließlich in den Firmen-
Unterlagen ein Beleg“, sagt AK Mietrechts-
experte Walter Rosifka.
Die AK fand mit dem Insolvenzverwalter
eine gute Lösung für beide Seiten: Die
Familie gab die Kaufoption auf und bekam
am Ende dafür zumindest das einmal ge-
zahlte Geld und einige Kosten für die Inves-
titionen in die Wohnung zurück, insgesamt
rund 170.000 Euro. Der Insolvenzverwalter
konnte die Wohnung zu einem guten Preis
verkaufen. „Nur die AK hat versucht, mir zu
helfen“, sagt Goran B. „Das war die schwers-
te Zeit in meinem Leben.“
AK Berater Walter Rosifka warnt vor
Kaufoptionen, für die man oft eine hohe
Summe bezahlt, lange bevor man Eigentü-
mer wird: „Viele hoffen so zum ersehnten
Eigentum zu kommen. Aber eine Kaufoption
ist sehr riskant“, so Rosifka. „Denn wenn
der Verkäufer vorzeitig in Insolvenz geht, ist
die Kaufoption meistens weg. Ähnliche
Probleme gibt es, wenn die Immobilie zwi-
schenzeitlich verkauft wird und die Kaufop-
tion vom neuen Eigentümer nicht ausdrück-
lich übernommen wurde.“
■
U.B.
Achtung, Kaufoption
Weil eine Baufirma pleite ging, drohte für Herrn B. der finanzielle Ruin.
Die AK verhalf ihm zur Rückzahlung von über 170.000 Euro.
initiativ
Foto: Erwin Schuh
AK Berater Walter Rosifka versuchte das Unmögliche und konnte einer Familie viel Geld retten
AK Erfolg I
Handy: Grenzen für
die Kündigungsfrist
Sie haben noch einen Handy-Vertrag, den
sie vor dem 26. Feber 2016 abgeschlossen
haben: Dann haben die AK Konsumenten-
schützerInnen für Sie einen Erfolg erzielt.
Sie klagten sowohl „Drei“ (Hutchinson) als
auch A1 wegen Klauseln, die für die Kündi-
gung des Vertrags eine Frist von 12 Wochen
vorsahen. Das ist unzulässig lang, urteilte
der Oberste Gerichtshof in beiden Fällen. Die
KundInnen müssen daher die Kündigungsfrist
nicht einhalten. Gegen die anderen Anbie-
ter wirkt das Urteil zwar nicht unmittelbar,
trotzdem rät die AK den KundInnen, sich auf
die Urteile zu berufen, wenn auch ihr Vertrag
eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vorsieht.
Übrigens: Bei Verträgen ab dem 26. Feber
2016 darf die Kündigungsfrist nie länger als
ein Monat sein.
AK bleibt dran
Entsendungen „neu“
Die Entsenderichtlinie regelt die Rechte von
entsandten ArbeitnehmerInnen im EU-Ausland.
Das betrifft in Österreich insbesondere die
Bau-Branche oder den Lkw-Fernverkehr.
Die AK hat seit Jahren auf Verbesserungen
gedrängt, um Lohn- und Sozialdumping zu
bekämpfen. Jetzt hat der EU-Rat Änderungen
vorgeschlagen. „Nur ein kleiner Schritt“,
sagt die AK. Künftig müssen die Firmen aus
dem Ausland auch für Unterbringung und
Reisekosten ihrer Beschäftigten aufkommen.
Als Rückschritt wertet die AK, dass etwa beim
Straßengütertransport der Grundsatz „Gleicher
Lohn am gleichen Ort“ nur abgeschwächt
angewandt wird. Die AK bleibt dran.
Arbeit auf dem Bau: EU muss vor
Lohndumping schützen
Foto: picturedesk.com / KURIER / Franz Gruber