

Fahrdienste
UBER gegen den Rest
der (Taxi)Welt
UBER bietet die Vermitt-
lung von Fahrdiensten per
Smartphone an und greift mit
UBERPop auch auf private
FahrerInnen und deren Autos
zurück.
In vielen Ländern ist dieser
Dienst umstritten und stößt auf
den erbitterten Widerstand etab-
lierter Taxiunternehmen. UBER
ist inzwischen in mehr als 200
Städten in über 50 Ländern ver-
fügbar. Ob das auch so bleibt,
wird sich zeigen, denn nun be-
fasst sich auch der EuGHmit der
Sache. Im Rechtsstreit ist das
Kernargument von UBER, dass
UBERPop eine unentgeltliche
Dienstleistung darstellt, da die
Fahrer lediglich eine Kos
tenerstattung und kein Entgelt
erhalten. Aber sowohl die
von UBER durchgeführten Ver-
mittlungstätigkeiten als auch die
von FahrerInnen erbrachten Be-
förderungsdienstleistungen fal-
len laut EuGH-Judikatur klar
unter den Begriff der entgelt-
lichen Dienstleistungen. Würde
der EuGH den von UBER vorge-
brachten Argumenten folgen,
könnte das zum Export des
Modells UBERPop auch nach
Österreich führen.
DU
EU-Kommission
Circular Economy
Package
Ende Dezember hat die EU-
Kommission das Circular Eco-
nomy Package veröffentlicht.
Die AK hat in einer Stellung-
nahme das Paket begrüßt, aber
auch bemängelt, dass die Um-
setzung der Deponieziele nach
wie vor fraglich bleiben wird.
Das Paket besteht aus einer
Mitteilung und einem Richtli-
nienvorschlag. Die Mitteilung
enthält ein breit angelegtes
Konzept mit Zielen, Maßnahmen
und einem Zeitplan für die Be-
reiche Produktion und Konsum,
Abfallwirtschaft und Ressour-
cenwirtschaft und für spezielle
Nachrichten
Flandern und Wallonien für
ihre jeweiligen Straßen und
Infrastrukturen zuständig sind,
werden auch Mauttarife und
räumlicher Anwendungsbereich
unterschiedlich in den Regionen
geregelt. Während in Wallonien
und Flandern hauptsächlich
Autobahnen und Überland-
straßen mautpflichtig sind, be-
steht im Großraum Brüssel auf
allen Straßen Mautpflicht. Laut
Schätzungen der belgischen
Transportwirtschaft sollen sich
mit dem neuen Mautregime die
Mautkosten pro Lkw-Kilometer
verfünffachen.
FG
BStLärmIV
Gesetzwidrig?
Das BVwG ruft im Beschwer-
deverfahren gegen die
Genehmigung der S1-Lobau-
autobahn den Verfassungsge-
richtshof an.
Grund: Das BVwG (Bundes-
verwaltungsgericht) hält die der
Genehmigung zugrundeliegende
Bundesstraßen-Lärmimmissi-
onsschutzverordnung (BStLär-
mIV) für gesetzwidrig. Konkret
stößt es sich unter anderem
Fotos: Schuh (1), Istock/Sunnybeach (1), Eva-Maria Leodolter (1)
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Wirtschaft & Umwelt 1/2016
Abfall: Baustelle Serviceangebot
Schwerpunktbereiche wie z.B.
Kunststoffe. Der angeschlos-
sene Richtlinienvorschlag ent-
hält zahlreiche der abfallbezo-
genen Maßnahmen. Positiv ist,
dass die Wiederverwendung in
das System der ziffernmäßigen
Ziele miteinbezogen werden
soll. Weiterhin fehlen aber ver-
pflichtende Abgaben zur Depo-
nierung in allen Mitgliedstaaten.
Diese sind aber unerlässlich, um
die Abfalllagerung in den „nach-
hinkenden“ Mitgliedstaaten mit
hohem Deponierungsanteil end-
lich einzuschränken.
HO
Belgien
Neue Lkw-Maut
Seit dem 1. April 2016 gilt in
Belgien ein kilometerbasiertes
Mautsystem für Lkw ab 3,5
Tonnen.
Diese fahrleistungsabhängige
Bemautung ersetzt das bisherige
zeitbasierte Vignetten-System
und funktioniert über Satellit und
On Board Unit (Mautbox). Die
Mauteinnahmen werden für
die Straßeninstandsetzung ver-
wendet. Da in Belgien die drei
Regionen Brüssel-Hauptstadt,
Bio-Eier
Mit Bio gegen das sinnlose Kükentöten
Eine Branchenvereinbarung für Bio-Eier will das sinnlose
Töten von männlichen Küken beenden. Getragen wird
diese Lösung von Brütereien, Lebensmittelhandel und
Bio-Dachverband in Österreich. Bis Ostern 2017 sollen
alle Herden auf die neue Hühnerrasse umgestellt sein.
Ab dann können Bio-Eier nur mehr als solche verkauft
werden, wenn die männlichen Küken auch aufgezo-
gen werden. Der Verein „Vier Pfoten“ sieht darin für die
KonsumentInnen ein zusätzliches Argument, zu Bio zu
greifen und hofft, dass auch die konventionellen Brüte-
reien folgen werden. 2014 sind in Österreich 9,4 Millionen
männliche Küken gleich nach dem Schlüpfen getötet
worden, obwohl das Tierschutzgesetz das „Töten ohne
vernünftigen Grund“ verbietet. In Deutschland hat
die Staatsanwaltschaft Münster deswegen
gegen eine Brüterei Klage erhoben und
will die Sache wegen der grundsätzli-
chen Bedeutung bis zum Höchstgericht
tragen.
HO