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uftverschmutzung kennt keine Gren-

zen und kann auch nur grenzüber-

schreitend wirksam bekämpft werden.

Diese banale Erkenntnis liegt dem EU-

Maßnahmenpaket für eine gesunde Luft

zugrunde, das im Dezember 2013 von

der Kommission vorgelegt wurde und

voraussichtlich 2016 abgeschlossen

werden soll. Herzstück ist die novellier-

te EU-Richtlinie, die allen EU-Mitglied-

staaten Höchstgrenzen für die Emissi-

on von Luftschadstoffen (NEC/National

Emission Ceilings) auferlegt. Die kom-

mende Richtlinie soll zeitlich gestaffelt

für 2020 bzw. 2030 neue Emissions-

vorgaben vorschreiben. Dies entspricht

auch dem UN/ECE-Übereinkommen

über weiträumige grenzüberschreitende

Luftverunreinigung, das alle Industrie­

staaten in der nördlichen Hemisphäre

umfasst und im so genannten Göte-

borg-Protokoll den 26 Vertragsparteien

Emissions-Obergrenzen vorschreibt.

Zusätzlich wurden sektorielle Abgas-

vorschriften (vor allem mittelgroße Ver-

brennungsanlagenmit einer Feuerungs-

leistung von 1-50 MW) beschlossen,

bzw. sind noch in Ausarbeitung (z.B. für

Off-Road-Verbrennungsmotoren).

Konkret geht es um die menschliche

Gesundheit und den Schutz der Umwelt

vor Luftschadstoffen. Trotz erzielter Re-

Fotos: Schuh (2)

*

Mag. Franz Greil

ist Mitar-

beiter der Abteilung Umwelt

& Verkehr der AK Wien.

EU Luftpaket:

Warum bremst

Österreich?

www.ak-umwelt.at

Seite 10

Wirtschaft & Umwelt 1/2016

Gesundheit

Globaler Kontext

Die EU hat in den letzten Jahren ein Maßnahmenpaket

für gesunde Luft erarbeitet. Noch heuer soll ein Rahmen

bis 2030 fixiert werden. EU-BürgerInnen und die Natur

sollen davon profitieren. Österreich sieht darin aber nur

eine lästige Aufgabe. Warum ist das so?

Von Franz Greil*

Die Reduktion von Luft­

schadstoffen bringt

messbar mehr

Gesundheit.

Der Ferntransport von

Luftschadstoffen gewinnt

wieder an Aktu-

alität.

S. 14

S. 18

Schwerpunkt

Luftverschmutzung