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uftverschmutzung kennt keine Gren-
zen und kann auch nur grenzüber-
schreitend wirksam bekämpft werden.
Diese banale Erkenntnis liegt dem EU-
Maßnahmenpaket für eine gesunde Luft
zugrunde, das im Dezember 2013 von
der Kommission vorgelegt wurde und
voraussichtlich 2016 abgeschlossen
werden soll. Herzstück ist die novellier-
te EU-Richtlinie, die allen EU-Mitglied-
staaten Höchstgrenzen für die Emissi-
on von Luftschadstoffen (NEC/National
Emission Ceilings) auferlegt. Die kom-
mende Richtlinie soll zeitlich gestaffelt
für 2020 bzw. 2030 neue Emissions-
vorgaben vorschreiben. Dies entspricht
auch dem UN/ECE-Übereinkommen
über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung, das alle Industrie
staaten in der nördlichen Hemisphäre
umfasst und im so genannten Göte-
borg-Protokoll den 26 Vertragsparteien
Emissions-Obergrenzen vorschreibt.
Zusätzlich wurden sektorielle Abgas-
vorschriften (vor allem mittelgroße Ver-
brennungsanlagenmit einer Feuerungs-
leistung von 1-50 MW) beschlossen,
bzw. sind noch in Ausarbeitung (z.B. für
Off-Road-Verbrennungsmotoren).
Konkret geht es um die menschliche
Gesundheit und den Schutz der Umwelt
vor Luftschadstoffen. Trotz erzielter Re-
Fotos: Schuh (2)
*
Mag. Franz Greil
ist Mitar-
beiter der Abteilung Umwelt
& Verkehr der AK Wien.
EU Luftpaket:
Warum bremst
Österreich?
www.ak-umwelt.atSeite 10
Wirtschaft & Umwelt 1/2016
Gesundheit
Globaler Kontext
Die EU hat in den letzten Jahren ein Maßnahmenpaket
für gesunde Luft erarbeitet. Noch heuer soll ein Rahmen
bis 2030 fixiert werden. EU-BürgerInnen und die Natur
sollen davon profitieren. Österreich sieht darin aber nur
eine lästige Aufgabe. Warum ist das so?
Von Franz Greil*
Die Reduktion von Luft
schadstoffen bringt
messbar mehr
Gesundheit.
Der Ferntransport von
Luftschadstoffen gewinnt
wieder an Aktu-
alität.
S. 14
S. 18
Schwerpunkt
Luftverschmutzung