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daran, dass die Verordnung (VO)

in besonders ruhigen Gebieten

automatisch eine Auffüllung bis

an die Lärmgrenzwerte gestattet.

Überraschend ist die Rechtfer-

tigung der Verfasser des der

VO zugrundeliegenden human-

medizinischen Gutachtens: sie

empfehlen mit Verweis auf die

Ziele der Umgebungslärmrichtli-

nie den Schutz ruhiger Gebiete,

verkennen aber die Rechtslage

in Österreich, wenn sie meinen,

dass dies nicht Aufgabe der

BStLärmIV sei. Nur hier kann

dem Projekterrichter vorgege-

ben werden, was bei besonders

geringer Lärmvorbelastung gilt.

Genau dies fehlt in der VO, indem

z.B. nicht nach der Widmung der

betroffenen Grundstücke diffe-

renziert wird.

HO

Wasserrechtsgesetz (WRG)

Aarhus, EU-Recht

und Österreich

Der VwGH ruft im Falle des

Tiroler Wasserkraftwerkes

Tumpen-Habichen den EuGH

an.

Er will klären, ob der Aus-

schluss von Umwelt-NGOs aus

WRG-Verfahren mit der EU-

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

und der Aarhus-Konvention ver-

einbar ist. Es ist dies das erste

Mal, dass ein österreichisches

Höchstgericht die Vereinbarkeit

der nationalen Rechtslage mit

der Aarhus-Konvention unter

Unionsrechtsaspekten hinter-

fragt. Eine direkte Anwendbar-

keit des Rechtsschutzes aus der

Aarhus-Konvention im österrei-

chischen Recht hat der VwGH ja

bisher verneint. Das Kraftwerk,

das nach Ansicht der Behörde

keiner UVP bedarf, durchläuft

derzeit ein wasserrechtliches

Genehmigungsverfahren. Aus

der Sicht des WWF verstößt das

Projekt gegen das Verschlech-

terungsverbot gemäß WRRL.

In diesem Verfahren nach dem

WRG ist eine Beteiligung von

Umwelt-NGOs nicht vorgese-

hen, weshalb die Einsprüche des

WWF von der Behörde und dem

Landesverwaltungsgericht Tirol

zurückgewiesen wurden.

HO

Förderungen

Unerwünschte

Umwelteffekte

Studie „Subventionen und

Steuern mit Umweltrelevanz

in den Bereichen Energie und

Verkehr“.

Das WIFO erhob Förde-

rungen für Österreichs Haus-

www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 1/2016

Seite 5

Kommentar von Ruud Klein

Kommentar

Plastiksackerlökoschmäh

Die Umsetzung der EU-Plastiksackerl-

Richtlinie böte dem Umweltminister die

Chance, in Sachen „Tragetaschen“ endlich

eine zeitgemäße Politik zu formulieren.

Diese

sollte gleichermaßen dem Ziel der Vermeidung

wie dem Ziel, dass die Verwendung von Trage-

taschen möglichst wenig umweltschädlich ist,

Rechnung tragen.

Zuerst sollte die Öffentlichkeit wirksam über die

banale Wahrheit in Kenntnis gesetzt werden,

dass die Umweltbelastungen am besten durch

die Mehrfachverwendung von Tragetaschen

verringert werden könnten. Weder ein Plastik-

Bashing noch „Papier und Jute statt Plastik“

sind sinnvolle Antworten. Das zeigen Ökobilan-

zen – nur wird das viel zu wenig kommuniziert.

Das wäre eine klassische Informationsaufgabe

des Umweltministers.

Stattdessen müssen aufmerksame Konsumen-

tInnen tagtäglich das ökologische Selbstlob auf

die im Lebensmittelhandel angebotenen kom-

postierbaren Tragetaschen ertragen, z.B.: „Ich

bin ein Kompostbote“. Man hat den Eindruck,

als seien diese ultra-öko – besser geht’s nicht.

Abgesehen von der Haltlosigkeit dieser Über-

treibungen, die KonsumentInnen wohl gut ein-

zuordnen wissen („net amol ignorieren“), sollte

endlich das Öko-Mäntelchen über der angebli-

chen Kompostierbarkeit gelüftet werden: Kom-

postierbare Taschen werden schneller kaputt

und, wenn sie Abfall geworden sind, gehören

sie in Wahrheit nur in den Restmüll. Doch das

wird verschwiegen, um dem Öko-Image nicht

zu schaden. Sowohl die Kompostierer als auch

die Plastikrecycler fürchten diese Tragetaschen

als Störstoff, ganz abgesehen davon, dass bei

der Entsorgung die Gefahr der Verwechslung

bleibt, selbst wenn sie korrekt gekennzeichnet

wären.

Darüber sollte man reden. Stattdessen wünscht

sich der Minister eine Blankovollmacht, um

Mindestentgelte für die Abgabe von Plastiktra-

getaschen verordnen zu können. Gespräche

über eine freiwillige Vereinbarung werden nur

mit ausgewählten Handelsunternehmen und

Umwelt-NGOs geführt. Ist das die Nachhaltig-

keit, die wir meinen?

Mag. Werner Hochreiter

ist Jurist und Mitarbeiter der Abtei-

lung Umwelt & Verkehr der AK Wien.